Warensendung (Motorradteile) aus China, wie läuft das mit Zoll und Steuern?

4 Antworten

"Ich wage aber zu bezweifeln, dass das den Zoll interessiert" da denkst du richtig. Da du aber nicht gewerblich einführst musst du es nicht im Vorfeld anzeigen (Selbstverzollung ist auch sehr zeitaufwendig und es gibt einfachere Dinge ;))

Du wirst bei Ankunft einen Brief vom Zoll erhalten mit Bitte mit Rechnung dort vorstellung zu werden. Dort werden die Abgaben dann fällig (19% Einfuhrumsatzsteuer inkl zusätzlichen Zollsatz - den genauen Satz kann ich dir nicht nennen, dazu müsst ich mich durch Meterweise Warenauflistung wühlen ;) Rechne mal mit 6-7& Zoll - also so 25% obendrauf an Gebühren) Also summasummarum mit ca 150 € obendrauf (ACHTUNG: Versandkosten zählen auch zum "Warenwert", also beachten wenn noch Porto fällig wird)

Es spielt übrigen keine Rolle ob du die Ware vorher angemeldet hast oder nicht ^^

drhouse1992 
Beitragsersteller
 04.05.2014, 21:35

Okay, danke. Dann werde ich einfach mal abwarten, was passiert. :)

Für Waren, die per Post/Paketdienst aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschickt werden, sind an den Deutschen Fiskus folgende Abgaben zu entrichten:

  • unter 22 EUR gar nichts
  • bis 150 EUR nur die Einfuhr-Umsatzsteuer (19%)
  • ab 150 EUR ggf. Zölle. Diese sind abhängig von der Warenart und liegen meist zwischen 5 und 15%.

Berechnungsgrundlage für den Zoll ist der Warenwert incl. Versandkosten.

Berechnungsgrundlage für die Einfuhr-Umsatzsteuer ist der Warenwert incl. Versandkosten + Zölle.

Wenn eine Rechnung am Paket angebracht ist, übernimmt der Paketdienst i.d.R. die Abfertigung, die Gebühren zahlst Du an den Zusteller.

Ist die Rechnung nicht angebracht, erhältst Du eine Benachrichtigung, an welchem Zollamt die Sendung für Dich hinterlegt wird. Mit dieser Benachrichtigung, der Rechnung und einem Zahlungsnachweis gehst Du zum Zoll, zahlst dort die Abgaben (bar oder mit Karte) und kannst das Paket mitnehmen.

Verkleidung aus China..... die liefern doch sicher eine ABE oder ein TÜV-Gutachten mit ????? Splitter- und Bruchverhalten sowie Beeinflussung auf´ s Fahrverhalten muss nachgewiesen werden.

Bin ein wenig irritiert dass Du eine Chinaverkleidung fahren willst......

Also Dr. Vor Dir hät ich schon erwartet, daß Du selbstständig auf die Web-Seite vom Zoll gucken kannst.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/sendungen-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html;jsessionid=4E424F3FE5DABAAF6943D294E643CB95

PS auf den Schmu mit dem Geschenk fallen die beim Zoll schon lange nicht mehr rein.

drhouse1992 
Beitragsersteller
 04.05.2014, 22:55

Da hatte ich bereits geschaut, nur wird dort nichts davon erwähnt, wann es eine "Geschenksendung" ist und welche Kriterien dafür erfüllt werden müssen.

Dass das natürlich nicht so einfach ist, war mir auch klar.

Effigies  04.05.2014, 23:35
@drhouse1992
nur wird dort nichts davon erwähnt, wann es eine "Geschenksendung" ist und welche Kriterien dafür erfüllt werden müssen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Privatsendungen/privatsendungen_node.html

Tadaaaaaaa......

Abholung der Sendung bei einem Zollamt Postsendungen werden immer an ein Zollamt weitergeleitet, wenn eine direkte Zustellung nicht möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn Angaben zum Inhalt der Sendung fehlen und/oder die Angaben darauf hindeuten, dass sie unvollständig oder fehlerhaft sind. So ist z.B. die Angabe "Geschenk" in der Zollinhaltserklärung CN 22 oder CN 23 einer Sendung häufig nicht glaubwürdig, wenn die Aufmachung der Sendung auf einen kommerziellen Versender schließen lässt.

Alles klar, oder ? ;o)