Wann wird ALG 1 ausgezahlt? :)?

5 Antworten

Wenn du am 09.03.2018 deinen ALG - 1 Bescheid bekommen hast,dann steht ja da wann der Bescheid erstellt wurde und ab wann du Anspruch hast und wie lange du max.Leistungen beziehen kannst !

Solltest du für den Monat 03.2018 schon Anspruch gehabt haben,dann war diese Leistung schon fällig und wird in der Regel ab Erstellen des Bewilligungsbescheides zur Anweisung gebracht.

Ab da sollte es dann nicht länger als 4 - 5 Werktage dauern,dann sollte es spätestens auf deinem Konto eingehen.

Deine laufenden Leistungen werden dann in der Regel spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats rückwirkend für den Monat gezahlt,auch wenn es in deinem Bescheid anders steht,also das es dir am 1 Werktag des neuen Monats rückwirkend für den Monat zur Verfügung steht,dass bedeutet ja nur,dass du spätestens da über deine Leistungen verfügen können musst,bedeutet aber nicht das es eben auch schon vorher auf dem Konto sein kann.

In der Regel dann eben wie das bei ALG - 2 vom Jobcenter ist,nur das diese Sozialleistung am letzten Bankarbeitstag des Monats für den Folgemonat gezahlt wird und bei dir dann rückwirkend für den Monat.

Hättest du also deinen Bescheid schon früher bekommen und laufende Leistungen bezogen,dann hätte dein ALG - 1 für Februar 2018 am 28.02.2018 auf deinem Konto eingehen müssen.

Die laufenden Leistungen für März 2018 dann rückwirkend am 30.03.2018,weil der 31 ein Samstag ist und in der Regel keine Bank bzw.nicht viele geöffnet haben.

isomatte  10.03.2018, 10:59

Korrektur !

Es muss heißen wenn du für den Monat 02.2018 schon Anspruch hattest,dann war diese Leistung schon fällig,die für 03.2018 dann am 30.03.2018 rückwirkend für März 2018.

Sorry

Wenn du ab 1.3. die Bezüge bewilligt bekommen hast erhältst du im darauffolgenden Monat dein Geld. In deinem Fall bekommst du also am 1.4. das Geld für den Zeitraum März.

Was genau ist an diesem Satz nicht zu verstehen? Du erhältst dein ALG jeweils am 1. Arbeitstag des jeweiligen Folgemonats.

Fatamy1998 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 19:24

Besser gesagt im April xd

Fatamy1998 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 19:23

Also am 1.April?

Genau dann, wie es da steht. Der Satz ist doch klar und deutlich! Am ersten Tag des auf den Leistungsanspruch folgenden Monats, der auf einen Werktag fällt.

wenn du diesen Monat Anspruch hast bekommst du es am 2. März.

Skibomor  09.03.2018, 19:20

Oops - der ist aber schon lange vorbei....

Minerva78  09.03.2018, 19:21
@Skibomor

lach.....stimmt. Ich blätter mal eben den Kalender um......

Fatamy1998 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 19:32

Ok gut 😊

Fatamy1998 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 19:25

Besser gesagt 2 April xd

Fatamy1998 
Beitragsersteller
 09.03.2018, 19:22

Dann wohl eher am 1.April denke ich :D

Skibomor  09.03.2018, 19:25
@Fatamy1998

Ich denke am 3. - der 1. ist ein Sonntag und der 2. ein Feiertag.