Wann muss man nicht in die Schule (wegen Wetter)

5 Antworten

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Deine Eltern müssen sicherstellen, dass du zur Schule kommst.

Das tun sie, indem sie dir eine Busfahrkarte geben.

Wenn nun aber der Bus nicht kommt, dann kannst du nicht in die Schule.

Geschieht dies unverschuldet und sind alle Möglichkeiten erschöpft, dann ist das halt so. Aber auf jeden Fall immer im Sekretariat anrufen und bescheid sagen.

Die Vier Busse Regel ist schwachsinnig und ist eher als Faustformel zu verstehen.

Franzii99 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 17:33

Aha gut ok. Gibt es diese Faustregel auch als eine bestimmte Zahl in Minuten oder Stunden?
Weil 4 Busse bedeutet bei mir 24h und das kann doch keiner verlangen?

bobbles  19.12.2011, 23:45
@Franzii99

wie gesagt 4 Busse ist, wie in deinem Beispiel gesagt, lächerlich.

Also unter den Umständen würde ich persönlich sagen, dass eine halbe Stunde warten drin ist. Wenn es aber draußen -10°C ist, so ist das meiner Ansicht auch nicht wirklich zumutbar...

Es gibt vielleicht eine Möglichkeit das Problem mit der Gemeinde anzupacken, vielleicht kann man irgendwie Fahrgemeinschaften machen oder so was, wenn das mit dem Bus auf Dauer zu unzuverlässig ist.

Echt doofes Problem, schließlich geht es ja nicht darum, nicht in die Schule zu gehen, sondern nicht in die Schule zu kommen :/

danke für den Stern :)

leider ist es so das die meisten lehrer da kein pardon kennen und das als fehlzeit bezeichnen. kannst ja trotzdem mal im lehrerzimmer nachfragen

Franzii99 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 11:49

Als Fehlzeit wird das bei und nicht berechnet, dass weiß ich weil letztes Jahr auch mal ein paar nicht gekommen sind (die aber auch innerhalb einer halben Stunde brav auf 4 Busse warten konnten).
Ich habe auch gerade nochmal nachgeschaut wegen den Bussen. Bei uns kommt nur einer frühs mit dem ich rechtzeitig kommen würde. Der Nächste kommt erst um halb 10. Der 3. Bus kommt um dreiviertel 2. Und danach kommt keiner mehr. Also müsste ich 24 Std an der Bushaltestelle bleiben und dass kann doch keiner verlangen?

Du verstehst das Ganze von Grund auf falsch.

Du hast nicht die Pflicht, auf Busse zu warten. Sondern:

Du hast die Pflicht, in die Schule zu kommen!

Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Du erfüllst nicht die Schulpflicht, wenn Du nicht zur Schule kommst. Egal, aus welchem Grunde. Anerkannte Fehlgründe sind Krankheit oder Beurlaubung.

Wenn es mit dem Bus oft nicht klappt, musst Du - bzw. hier viel mehr Deine Eltern - Dir was Anderes einfallen lassen. Wenn es überhaupt nicht klappen will, müsste es nach Recht und Gesetz die Polizei in die Hand nehmen, für Deine Gegenwart in der Schule zu sorgen (!)

Dreamlight  16.12.2018, 20:10

Diese Antwort ist sowas vol Schwachsinn !

Franzii99 
Beitragsersteller
 19.12.2011, 22:17

Achso.
Also, wenn bei mir der Bus ausfallen sollte und mich meine Eltern warscheinlich nicht fahren können (müssen ja auch Arbeiten), dann ruf ich einfach die Polizei, die ja sonst auch nichts besseres zu Tun hat als Schüler in die Schule zu fahren.

derdorfbengel  19.12.2011, 22:40
@Franzii99

Dass das einfach sei, habe ICH nicht gesagt.

Im Gegenteil: Du kannst die Polizei nicht einfach als Taxi benutzen. Wenn es soweit käme, hätte das noch andere Folgen: die würden nämlich das Jugendamt darüber informieren, dass Deine Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen, Deinen Schulbesuch sicherzustellen.

Es gibt in dieser Welt Pflichten, die man erfüllen muss. Die werden einem nicht erlassen, wenn es eben mal nicht einfach ist. Wenn Du in Zukunft mal arbeitest, ist Dein Arbeitgeber für Nichterscheinen zur Arbeit berechtigt, Dich abzumahnen und beim nächsten Mal zu kündigen. Wärest Du arbeitslos und würdest nicht auf dem Amt erscheinen, würde Dir das Arbeitslosengeld gekürzt.

Auch, wenn die Arbeit oder das Amt schwer zu erreichen sind.

Du - bzw. Deine Eltern - müssen sich eben was einfallen lassen. Wenn es mit der Schule zu schwierig ist, müssten sie ggf. eine andere suchen. Die Pflicht ist dabei in erster Linie mal eine Deiner Eltern. Die sind erwachsen und tragen die Verantwortung.

Die Schule ist jedenfalls nicht verpflichtet, Dir das Erscheinen wegen schwieriger Umstände zu erlassen. Täte sie es, wäre das ein freiwilliges Entgegenkommen, auf das Du keinen Anspruch hast. Sie kann Deine Fehlzeiten aber auch stumpf und geradeweg mit "ungenügend" bewerten. Auch eine Entlassung von der Schule kann die Schulkonferenz beschliessen.

Mehr will ich Dir nicht sagen.

Und wenn Du nur - rechtlich falsche - Bestätigungen Deiner - falschen - Sichtweise hören willst, ist das Dein Problem.

Aber wenn Du mal älter bist, hast Du vielleicht auch gelernt, dass Rat, der einem nicht gefällt, aber richtig ist, oft nützlicher ist, als der falsche Zuspruch.

Du hast das Recht, schon einen oder zwei Busse früher zu fahren - insbesondere, wenn man weiß, dass es wetterbedingt zu Problemen kommen kann, darf man sich gern entsprechend vorbereiten. Du hast das Recht, in der Schule anzurufen und nachzufragen, was Du nun tun kannst. Du hast das Recht, Dich von Mitschülern bzw. deren Eltern mitnehmen zu lassen.

Du hast nicht das Recht, eigenmächtig nach Hause zu gehen.

Franzii99 
Beitragsersteller
 17.12.2011, 11:44

Ähm schön, bei uns fährt frühs nur ein Bus, mit dem ich rechtzeitig komme, auch kein früherer.
Und inzwischen, kann ich dort nicht mehr mitfahren, bei denen ich bis letztes Jahr mitgefahren bin.
Und meine Eltern können mich nicht fahren, da sie ja auch Arbeiten gehen müssen.

Also ich würde das so regeln: Nach 5 Minuten Wartezeit auf den ersten Bus bin ich wieder auf dem Weg ins Bett.