Wann muss ich mit Post rechnen wegen einer Anzeige aufgrund von Diebstahl?
Gestern wurde ich im Saturn beim Klauen erwischt. Also das war knapp unter 30 Euro wert. Am Ausgang wurde ich von dem Sicherheitsmann angehalten und musste mit ins Büro. Ich bereue es sehr und rege mich total über mich auf. Ich habe draus gelernt und schäme mich einfach nur. Auf jeden Fall musste ich dann meine Adresse hinterlegen, diese wurde dann mit einem Anruf bei der Polizei überprüft. Die Polizei ist nicht gekommen. Ich habe ein Jahr Hausverbot und bekomme wahrscheinlich eine Anzeige. Muss ich noch mit einer Geldstrafe rechnen oder hätte ich diese gleich zahlen müssen? Und wann muss ich mit Post rechnen? Kann das schon innerhalb der nächsten Woche kommen oder dauert das länger? Ich habe gestern alles direkt zugeben, mich mehrmals entschuldigt. Ich bereue es so sehr. Ich bin 17, sie haben nicht mal meine Eltern informiert, nur gesagt, dass ich dann eben Post bekomme. Muss ich mit Sozialstunden, Geldstrafe und einer Anzeige rechnen? Hat jemand Erfahrungen? Vielen Dank.
1 Antwort
Ich habe zwei keine praktische Erfahrung im klauen kann dir aber folgendes zum Ablauf sagen:
Die Strafanzeige wird von Saturn geschrieben und zur Staatsanwaltschaft geschickt. Saturn will ausserdem Geld von dir als "Bearbeitungsgebühr". Nach meinem Wissen hat der BGH 50€ als angemessen betrachtet.
Du solltest zu allererst mit deinen Eltern reden damit sie von der Angelegenheit nicht überrascht werden! Es ist nämlich möglich, dass sie zu der Tat gehört werden oder eine andere Behörde eingeschaltet wird.
Du bekommst ein Schreiben von der Polizei, in dem du zu dem Tatvorwurf (so nennt man das eben) Stellung nehmen kannst. Wenn das deine erste Tat ist, dann wird das Strafverfahren i. d. R. eingestellt. Du wirst u. U. mindestens verwarnt, die Verwarnung wird in der Strafkartei eingetragen. Bei weiteren Straftaten sieht dann der Richter / Staatsanwalt was du schon ausgefressen hast.
Es ist möglich, dass dir als "Warnschuss" Sozialarbeit aufgebrummt wird. Das ist aber von Land zu Land / von Gericht zu Gericht / von Richter zu Richter unterschiedlich.
Bei der Polizei wirst du in jedem Fall als Ladendiebin registriert.
Wenn nichts mehr vorfällt, dann werden die Eintragungen nach einigen Jahren gelöscht, kommen aber nicht in das Führungszeugnis.
Also, mach mal klar Schiff bei deinen Eltern und lass in Zukunft den Unfug! MfG