Wann muss ich den stall kündigen?
Hallo leute
Ich wollte fragen bis wann man den stall kündigen, muss wenn Ende vom Monat im Vertrag steht .man aber erst zum 15. Des Monats zählt? Kann ich dann trotzdem zum 30.05 kündigen.?
Da wir leider auf dem Urlaub um ziehen ,und wir dann zu dem Stall 1.30 - 2 Stunden zum fahren hätten .wäre es nicht machbar wenn sie dort stehn lassen .
LG Yvonne Lutze
5 Antworten
Da du verschweigst mit welcher Frist du kündigen musst, kann dir keiner helfen. Wahrscheinlich 4Wochen(so ist es meistens) ind damit kannst du frühestens zum 30.Juni kündigen.
aber wann bezahlt wird spielt keine Rolle. Solltest du am Schluss zu viel überwiesen haben, muss man dir das Selbstverständlich zurück zahlen. Ich gehe aber mal stark davon aus, dass du am 15. den aktuellen und nicht den folgenden Monat bezahlst.
Also sollte man die Kündigungsfrist mit rechnen oder ?
Ja, du musst mindestens zwei Monate vor dem Ende eines Monats kündigen. Heute (13.05.) kannst du also frühestens zum 31.07. kündigen.
Im Vertrag steht neben der Kündigungsfrist immer auch das Kündigungsdatum. Die Formulierung kann so etwas sein wie "ein Monat zum Monatsende". Dann bedeutet das, dass man am Monatsende gehen kann und vor Ende des Vormonats die Kündigung vorliegen muss.
Steht im Vertrag auch die Laufzeit immer von 15. bis 15. oder ist das ein Kompromiss zwischen im Voraus und im Nachhinein zahlen? Es ist ja ein Teil Miete, die man üblicherweise im Voraus zahlt, also das zur Verfügung stellen der entsprechenden Anlagenteile und ein Teil Dienstleistung (Misten, Füttern etc.). Dienstleistungen zahlt man aber in aller Regel im Nachhinein. Nun regeln das eben die meisten Stallbesitzer so, dass sie wegen der Konstantheit der Dienstleistungen alles im Voraus haben wollen, andere hingegen geben einem quais für den Mietanteil Aufschub und möchten alles erst zum Ende des Monats, für den die Leistung gilt - und wieder andere sagen, dann nehmen wir halt die Mitte und bis spätestens 15. muss jeweils das Geld für den laufenden Monat da sein. Sowas, schätze ich, ist das bei Dir.
Wenn Du unsicher bist, frag doch den Stallbetreiber. Ihm musst Du ja eh kündigen - und ein angenehmes Gespräch zur Kündigung schadet nie, man trifft sich schließlich immer zweimal im Leben und da ist es nie schlecht, in guter Erinnerung zu bleiben.
Also die Frag ist recht undeutlich formuliert.. Allerdings ist die Kündigungsfrist in den meisten Ställen 1 Monat. D.h du kündigst am 28.5 (oder auch früher, nur in vielen Ställn wirds komisch wenn alle wissen das man geht.. leider..) und am 1.7 kannst du gehen. Den Monat dazwischen ist die Frist. Wenn du heute kündigst kann du zum 13.6 ausziehen . In unserem Kündigungbrief haben wir einfach grschrieben “ Ich kündige zum 1.7. Dann ists klar wann du gehst; egal ob 13.5 oder 30.5 ist
Ich hatte Standart mäßig 3 Monate. Außer es steht anders drin
Im Vertrag steht Ende des Monats, also kündigt man zum Ende des Monats, dann muss man am 15. halt nur die Hälfte des Monats bezahlen.
Kommt drauf an. Wenn sie immer am 15 für den aktuellen Monat bezahlt, dann muss sie natürlich den vollen Betrag zahlen.
Kündige doch einfach so früh wie möglich. Oder frag den Stallbesitzer.
Sind 2 Monate hab es nur vergessen rein zuschreiben