Wann ist es Urkundenfälschung?

12 Antworten

Abschließend wird dir hier keiner definitiv sagen können, ob es sich um eine Urkundenfälschung handelt. Das Erstellen eines unrichtigen Papiers ist nicht automatisch eine strafbare Urkundenfälschung! Letztlich erstellst du mit deinem Drucker ein Phantasiedokument, für das in der Realität kein echtes Original existiert (vgl. dazu die Rechtsprechung zu den Phantasiepässen). Es käme demnach darauf an, ob und wie du das Dokument benutzt. Es könnte vom Richter in Abhängigkeit der Tatumstände als Urkf gewertet werden oder auch nicht. 

Ich würde dir raten, auf solche "Dokumente" zu verzichten und dich auf rechtlich einwandfreie Möglichkeiten zu beschränken. Gefährlich ist es allemal. 

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde
herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder
verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Frage beantwortet?

Das ist auf jeden Fall Urkundenfälschung nach §267 StGB, da gibt es überhaupt keine Diskussion, unter Umständen ist es sogar ein Betrug nach §263 StGB, daher, lass es, nimm dir eine Sozialwohnung, danach such dir einen Job und lass dir eine neue Wohnung anmieten.

Hat Dich Dein Vermieter auf die Sozialklausel hingewiesen?
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/sozialklausel.html

Der entsprechende Antrag des Mieters auf Gewährung einer Räumungsfrist ist im Rahmen eines noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens spätestens vor Schluss der letzten gerichtlichen mündlichen Verhandlung zu stellen (§ 721 ZPO Abs. 1 S. 2).
Bei einem bereits abgeschlossenen Verfahren, in dem zwar der Räumungstermin festgesetzt, aber keine Räumungsfrist zugebilligt wurde, hat die Antragstellung spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin zu erfolgen. Der Antrag muss begründet werden (§ 721 Abs. 2  S. 1 ZPO).

Es empfiehlt sich sämtliche Tätigkeiten der Wohnungssuche zu dokumentieren um entsprehende Probleme nachweisen zu können.

Null Tage Kündigungsfrist, Null Tage gerichtliche Räumungsfrist aber das ganze Verfahren hat fast 2 Jahre gedauert, da alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind:
http://wp.me/p5OHH0-IY

Das ist nicht nur Urkundenfälschung, sondern auch Betrug. Ich würde davon abraten, ich verstehe zwar die Situation aber wenn du erwischt wirst, hast du ein echtes Problem.

Übrigends leben wir in Deutschland NIEMAND muss obdachlos sein. Du hast ein gesetzliches Recht auf eine Unterkunft, wenn du dir keine leisten kannst.

BerMent 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 01:40

Betrug wäre es ja nicht, da ich ja dem Vermieter keinen materiellen Schaden zufügen möchte (die Mietzahlung wäre ja möglich, ebenso die Mietsicherheit).

Was den Satz angeht, in Deutschland muss niemand obdachlos sein: Ich war bereits bei der Agentur für Arbeit sowie auch beim Jobcenter, habe dort meine Lage erklärt und mir wurde bisher nur Hilfe in Form von "Wir werden für Sie ebenfalls nach Wohnungen suchen und Ihnen Angebote zusenden". Das machen die zwar, nur gebracht hat mir das bisher gar nichts.

KingPin88  31.01.2017, 01:55
@BerMent

Achso okay, ich habe jetzt nicht genau herausgelesen, das du im Stande bist die Miete zu zahlen und es wirklich nur um den Gehaltsnachweis geht. Dann wird es wohl nicht auf Betrug hinauslaufen, aber die Urkundenfälschung bleibt auf jeden Fall bestehen.

Ja das ist leider so wenn man sich auf das Amt verlässt, ist man verlassen. Allerdings hast du trotzdem den Rechtsanspruch, wie das dann umgesetzt wird, weiß ich auch nicht. Du wirst sicher nicht in eine staatliche Einrichtung wollen, die es ja sicher für Meschen in solchen Notlagen gibt. Denn das in Deutschland keine auf der Straße wohnen muss, ist in jedem Fall richtig.