Wann endet eine Vorfahrtsstraße?

6 Antworten

Um die Sache hier zu beenden mal das was die Strassenverkehrsordnung dazu sagt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3_63.html

Die Aussage ist klar und darüber gibt es nichts zu diskutieren.

Da man sich nicht mehr auf der Vorfahrtsstrasse befinden kann wenn man an ein Schild Vorfahrt gewähren oder gar Stop-Vorfahrt gewähren kommt ist die Vorfahrtstrasse an der Stelle automatisch beendet.

Es mag irgendwann mal so gewesen sein dass die Vorfahrtstrasse zunächst beendet werden musste bevor anders lautende Vorfahrtsregeln aufgestellt sein durften, aber es wurde bemerkt von zu vielen Schildern zu sehr abgelenkt zu werden. Daher endet die Vorfahrtstrasse nun auch automatisch an einem Schild das eine andere Vorfahrtsregel besagt (ist ja auch völlig logisch).

Du bist hier in Deutschland. Die "Schilderaufsteller" haben das nach 40 Jahren immer noch nicht begriffen. Zuerst muss die Vorfahrtsstrasse mit dem besagten gelben Schild mit den schwarzen Strichen beendet werden, dann erst in gebührenden Abstand danach können andere Vorfahrts- oder Stopschilder aufgestellt werden. Es hat allerdings wenig Sinn, jahrzehntelang gegen die Strassenverkehrsbehörden erfolglos zu prozessieren. Wenn da mal was passiert. Dasselbe gilt übrigens auch für das dreieckige Schild mit dem nach oben gerichteten schwarzen Pfeil und dem Querbalken. Das steht plötzlich statt des gelben Vierecks an einer Kruzung. Oder hast du schon mal ein Einbahnstrassenschild in zwei verschiedenen Richtungen rechts gesehen? Welche Freude! Nun ja, es soll auch Leute geben, die beim Überholen den Sicherheitsabstand einhalten und erst nach rechts einscheren, wenn der Sicherheitsabstand gewahrt ist. Und welche, die beim Überholen den Sicherheitsabstand vorne und hinten einhalten. Jahrzehtelang habe ich ein altes Parkverbostsschild, den roten Kreis mit dem schräg durchgestrichenen "P" gesehen. Muss mal wieder vorbeifahren und nachsehen...

Eichbaum1963  08.04.2014, 11:00

Zuerst muss die Vorfahrtsstrasse mit dem besagten gelben Schild mit den schwarzen Strichen beendet werden, dann erst in gebührenden Abstand danach können andere Vorfahrts- oder Stopschilder aufgestellt werden.

Das war in der Tat einmal so, inzwischen steht aber in der StVO:

Zeichen 306 (Vorfahrstraße) zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.

gh7401  08.04.2014, 07:01

Vor ca. 40 Jahren wurde das bis dahin geltende orangene Viereck einfach durch das gelbe Viereck ohne Rücksicht auf seine Bedeutung ersetzt. Es wundert mich, dass hier viele dies nicht in der Fahrschule gelernt haben.

habe zwar vor 52 Jahren den FS gemacht,glaube aber zu wissen,daß eine Vorfahrtstrasse an der nächsten Kreuzung oder Einmündung endet und wird dort neu geregelt! Oder durch das schild mit den Diagonalbalken!

machhehniker  09.04.2014, 06:35

Dann würde ja, zumindest Innerorts, die Vorfahrtsstrasse keinen Sinn ergeben und es könnte genausogut an jeder Stelle das Schild "Vorfahrt an dieser Kreuzung/Einmündung" stehen. Dann müsste man an jeder Lücke parkender Autos vorsichtig ranfahren da dahinter eine Einmündung sein könnte an der dann ohne Beschilderung RvL gelten könnte.

Soweit ich weiss gibt es aber Schilder die mit einer Einmündung die Gültigkeit verlieren. Ver-/Gebotschilder (zB Halteverbot, zulässige Höchstgeschwindigkeit) sind nur bis zur nächsten Einmündung gültig (es sei denn dass eine Zone eingerichtet wurde).

Eine Vorfahrtsstraße endet mit dem Schild oder durch abbiegen bzw überqueren einer Kreuzung auf dem kein neues Schild mit Vorfahrtsstraße folgt.

gh7401  08.04.2014, 06:34

Wo bitte steht das?

Lykaoner  08.04.2014, 06:46
@gh7401

Beim Fahrlehrer im Notizbuch =)

Eichbaum1963  08.04.2014, 10:56
@Lykaoner

Dann sollte der besser nur in einer Baumschule unterrichten. :D

Denn:

Zeichen 306 (Vorfahrstraße) zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3_63.html

Daher stimmt folgende Aussage nicht:

Eine Vorfahrtsstraße endet [...] mit überqueren einer Kreuzung auf dem kein neues Schild mit Vorfahrtsstraße folgt.