Wann darf ein Minderjähriger einen Strafantrag stellen?
Angenommen, jemand wird in der Schule jeden Tag von einem Klassenkameraden verprügelt und möchte diesen anzeigen. Die Eltern sind aber dagegen, weil sie sagen, man solle sich "nicht so anstellen", "das war schon bei uns früher so" oder weil der Mobber der Sohn des Kegelbruders ist. Darf man als MInderjähriger dann trotzdem einen Strafantrag stellen?
3 Antworten
Strafanzeige kann jeder stellen. Aber bei Körperverletzung reicht das nicht immer aus. Nach Paragraph 230 StGB, bedarf es des Strafantrags des Geschädigten, ausser bei besonderem öffentlichem Interesse.
Paragraph 77 (3) StGB, bei beschränkt geschäftsfähigen Opfern (unter 18) können die gesetzlichen Vetreter (Eltern) den Strafantrag stellen. (früher mal Paragraph 65, aber der ist weggefallen)
Aber nach der Logik könnte ein Jugendlicher ja niemals was gegen prügelnde Eltern tun (oder Eltern, die wegschauen wie hier). Der Ausweg ist vermutlich das "besondere öffentliche Interesse". Notfalls Schützenhilfe beim Jugendamt einfordern, die können da bestimmt weiterhelfen.
Du kannst immer zur Polizei gehen.
Richtig! Mobbing ist auch eine Straftat. Es verletzt die Würde.
Und das solltest du auch tun. Körperverletzung geht gar nicht.
Das passiert oft vor dem 14. Lebensjahr (manche werden mit dem Alter ja weiser ^^)
Also ein Strafantrag bringt daher nur was, wenn der Täter auch min. 14 und damit strafmündig ist.
Vorher bringt es nur was, wenn Du Dir stärkere Freunde zulegst oder Dich wehrst (das hilft sogar oft wenn man unterlegen ist, einfach weil man sich nciht alles gefallen lässt).
Ansonsten sind die Möglichkeiten begrenzt. Vertrauenslehrer, Eltern des Täters, am Besten wäre es wenn man einen großen Bruder hätte ^^