Wann darf ein inklusionsschüler an einem Förderschule geschickt werden?

1 Antwort

Hi,

ohne Einwilligung der Eltern kann ein Kind nicht von einer öffentlichen Schule (Gesamtschule, Hauptschule usw.) genommen und in eine Förderschule übergeben werden.

Die Schule kann es dir und deinen Eltern zwar nahelegen, die Entscheidung liegt aber bei deinen Erziehungsberechtigten.

Wenn du dich auf einer Schule extrem aufführst, kannst du für eine bestimmte Zeit vom Unterricht ausgeschlossen werden und ab einer bestimmten Anzahl von Verweisen auch von der Schule geworfen werden.

In diesem Fall wird aber das Jugendamt eingeschaltet und die könnten dich unter Zwang in ein Internat für schwer erziehbare Kinder stecken (und das willst du auf keinen Fall) und/oder dich zwingen eine Verhaltenstherapie anzufangen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Alexi5743 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 18:13

Ok vielen dank