Wann braucht man einen Personenbeförderungsschein?
Ich bin in einem Altenpflegeheim in Bayern angestellt, zu unserem Verband gehört auch eine Tagespflege die aber über eine andere Kostenstelle läuft und somit eigenständig ist und mit dem Pflegeheim nichts zu tun hat. Ich bekomme also mein Gehalt nicht von dieser Tagespflege sondern vom Pflegeheim, allerdings holen wir täglich für die Tagesgäste für die Tagespflege mit dem Auto daheim ab und bringen abends wieder nach hause.
Benötigen wir dafür einen Personenbeförderungsschein? (Es fahren unter andrem auch Bundesfreiwilligendienst leistende)
LG EllaEmma
2 Antworten
Zitat aus Wikipedia:
"Nach § 1 PBefG unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (O-Bussen) und Kraftfahrzeugen der Genehmigung."
Mehr findest Du dort.
Das habe ich auch gefunden und meinem Chef gezeigt, der meinte dazu:Die Tagespflege hat keinen eigenen Fahrdienst, da sie ja keine Fahrer und Autos bezahlt, diese werden ja nur unendgeldlich vom Pflegeheim an die Tagespflege ausgeliehen. Ich kann mir nicht vorstellen das das so "wasserdicht" ist denn egal wie man es dreht und wendet ich bekomme ein Gehalt und ich fahre in meiner Arbeitszeit im Firmenwagen Menschen in der Gegend rum.
Die Tagesgäste zahlen auch etwas für den Fahrdienst an die Tagespflege.