Wann braucht man einen Personenbeförderungsschein?

2 Antworten

Zitat aus Wikipedia:



"Nach § 1 PBefG unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen (O-Bussen) und Kraftfahrzeugen der Genehmigung."


Mehr findest Du dort.

Das habe ich auch gefunden und meinem Chef gezeigt, der meinte dazu:Die Tagespflege hat keinen eigenen Fahrdienst, da sie ja keine Fahrer und Autos bezahlt, diese werden ja nur unendgeldlich vom Pflegeheim an die Tagespflege ausgeliehen. Ich kann mir nicht vorstellen das das so "wasserdicht" ist denn egal wie man es dreht und wendet ich bekomme ein Gehalt und ich fahre in meiner Arbeitszeit im Firmenwagen Menschen in der Gegend rum.

Die Tagesgäste zahlen auch etwas für den Fahrdienst an die Tagespflege.