Wald einzäunen?
Ich habe schon öfters gehört und gelesen dass man einen Wald nicht einzäunen darf, allerdings finde ich im Bundeswaldgesetz nichts dazu und auch im Landeswaldgesetz (Bayern) hab ich beim überfliegen nichts gefunden. Weiß jemand etwas darüber? Möglichst mit Quelle bitte.
6 Antworten
Selbstverständlich ist ein Zaun im Wald genehmigungspflichtig. Ein Blick ins BauGB schafft Klarheit. Ein Zaun stellt ein Bauwerk dar und im Aussenbereich sind Bauwerke grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gibt es, wenn das Bauvorhaben privilegiert ist. Wenn Du z.B. Forstwirt bist und Deine Aufforstung (Schonung) vor Wildverbiss schützen möchtest, dann kannst Du einen Bauantrag bei Deiner Gemeinde einreichen. Die Träger öffentlicher Belange ( Forstverwaltung, Naturschutzbehörde...) werden diesen Antrag allerdings eingehend prüfen, bevor eine Genehmigung erteilt wird.
Ich wüsste nicht das man für einen Zaun um sein Waldgrundstück eine Genehmigung braucht.
Soll doch jedem nur recht sein.
Du hast mehr Erfolg bei der Aufforstung und der Jagdpächter weniger Probleme wegen dem Wildverbiss.
Wo denn? Bitte konkretes Beispiel nennen. Ich halte sie Aussage, dass Forstzäune generell genehmigungspflichtig sind für Unsinn.
Ich würde den Wald mit dem Zaun machen. Wenn man es nicht darf werden sie eh nicht herausfinden wer du bist und wenn es bleibt dann bleibt es auch :) Mach es einfach wenn es jemanden stört kann er es ja dann weg machen (:
Nein!
Ich kenne Fälle von ungenehmigten Zäunen im Wald. Neben dem Bußgeld gab es dann auch noch Kosten für die Entfernung der Zäune ggf. durch eine beauftragte Fremdfirma. Sowas kostet richtig Geld.
Unsinn. Das kann richtig teuer werden.
Du darfst einen Wald umzäunen wenn der Besitzer des Waldes einverstanden ist. Wenn der Wald dir gehört und quasi dein Grundstück ist, dann darfst du es selbstverständlich umzäunen.
Unsinn erzählst du Luftkutscher.... Im Ernst Oo wenn es dir gehört darfst du umzäunen was du willst
Nein. Bitte genauer erklären.
Unsinn. Wohl noch nie was vom BauGB gehört?
Ein Blick in die einschlägigen Rechtsnormen erleichtert das Rechtsempfinden. Selbstverständlich ist ein Zaun im Wald genehmigungspflichtig.