VW T5 - Versicherung zahlt Zeitwert nach Schwacke, aber viel zu wenig. Ist die Ermittlung des Zeitwerts anfechtbar?
Hallo, mein VW T5 California Beach ('EZ2011, 180000 km) wurde mir gestohlen. Bei mobile.de z.B. wird so ein Fahrzeug mit 14-16000 Euro gehandelt. Der Wagen hatte auch noch eine Aufwertung durch eine nachgerüstete Luftstandheizung (ca. 2200 Euro). Der AXA-Versicherungsvertreter hat bei der Schadensermittlung pauschal erstmal 15000 Euro vermerkt. Als ich das Schreiben von der AXA bekam, staunte ich nicht schlecht, da nur 12700 Euro inkl. MwSt nach Schwacke ersetzt werden. Damit bin ich unzufrieden.
Lässt sich dieser Wert anfechten?
Hat bei der Ermittlung des Zeitwerts auch der VW-Abgasskandal eine Rolle gespielt? Bei der Berechnung des ZW wird ja auch die wirtschaftliche Situation bzw. Marktlage der Pkws mit einberechnet usw.
MfG, MvM
4 Antworten
Wenn das Fahrzeug gestohlen wurde, bleibt ja keine andere Möglichkeit, als nach Liste abzurechnen. Bei einem Havarieschaden kann der Sachverständige ja zu einem anderen Urteil kommen.
Nachträgliche Um- und Einbauten hättest du dann natürlich auch VORHER dem Versicherer anzeigen müssen, und wahrscheinlich mit Mehrprämie berücksichtigen müssen.
Den Einbau der Stdhz habe ich mit einer Rechnung nachgewiesen.
Das werde ich jetzt auch machen, d. h., wenn der Umbau und die Aufrüstung des neuen Fahrzeugs beendet ist, lasse ich ein Wertgutachten erstellen, damit die Aufwertung belegbar ist.
https://www.dat.de/online-services/service-fuer-verbraucher/gebrauchtfahrzeugwerte.html
http://www.schwacke.de/index3.php
Händlerankaufspreis und Schwacke sind relevant, nicht der Preis auf Mobile.de und Co., die ja auch nur eine Verhandlungsbasis darstellen. Extras sind weitestgehend irrelevant. Stell Dir einfach vor, Du fährst mit Deinem T5 zum VW-Händler und willst ihn ohne Kauf eines anderen Fahrzeugs in Zahlung geben.
Natürlich kannst Du zivilrechtlich gegen die Entscheidung angehen: eigenes Gutachten..... dann hast Du ein neues Hobby.
Hallo MaxVonMoritz,
Versicherung zahlt Zeitwert nach Schwacke, aber viel zu wenig.
Nun, welche Schwacke-Liste liegt vor um beurteilen zu können, dass der Zeitwert zu niedrig ist ?
Beachte es gibt 2 unterschiedliche Listen.
Den Wert des Fahrzeugs kann man sich hier berechnen lassen:
Für einen Betrag von 7,90 €.
Der AXA-Versicherungsvertreter hat bei der Schadensermittlung pauschal erstmal 15000 Euro vermerkt.
Ein Versicherungsvermittler hat gar nicht die erforderliche Ausbildung um eine Schadenshöhe oder den Wert eines Fahrzeugs festlegen zu können. Dafür benötigt man einen Kfz-Sachverständigen / Gutachter.
Lässt sich dieser Wert anfechten?
Möglich, in dem eine Gegengutachten in Auftrag gegeben wird.
Allerdings sollte man zuerst einmal mit dem Versicherungsvertreter Kontakt aufnehmen und ihn um weitere Hinweise bitten.
Außerdem stellt sich mir die Frage, ist der AXA bekannt, dass hier eine erweiterte Aufrüstung des Fahrzeugs vorlag ?
Viele Grüße,
N.U.
Da kann aber etwas nicht stimmen, denn solche Gemeinheiten kennen die Kenner hier nur von der HUK. Was ist aber passiert?
Ich gehe davon aus, dass das Fahrzeug in den vorgesehenen Intervallen bei einer Fachwerkstatt durchgecheckt wurde. Daher wäre es sinnvoll, von der Werkstatt ein Urteil über den Zustand des Kfz zu erhalten.
Die Schätzung nach Schwacke geht von einem durchschnittlichen Zustand des Kfz aus. Besonderheiten werden nicht berücksichtigt.
Auch nicht ein überdurchschnittlicher Pflegezustand.
Ev geht es: finde jmd, der dir schriftlich gibt, dass er dir den T5 für 17500€ hätte abkaufen wollen und reiche den Wisch bei der Versicherung ein. LG
Hmh, wie soll denn so ein Schreiben formuliert sein? So nach dem Motto " Wäre dem Herrn A nicht der Bus gestohlen worden, hätte ich beim Kauf 17500 € für angemessen gehalten und auch bezahlt." ?
Das wäre eine nachträgliche Manipulation und grenzt schon sehr an versuchtem Betrug
Nein, nur wenn es sich um zuschlagspflichtige Fahrzeug- oder Zubehörteile handelt. Standheizungen fallen nicht hierunter.
s.o.
Im vorliegenden Fall ist es a.V.n. völlig ausreichend, wenn der Kunde dem Versicherer den Einbau der Standheizung nachweist (z.B. mit einer entsprechenden Rechnung).