Voraussetzungen für Honigverkauf beim Bäcker?
Hallo liebe Imkerfreunde,
ich habe aus dem letzten Jahr noch immer Unmengen an Honig im Vorrat, den ich an der Haustür und ggf Basaren nicht loswerden kann...
Also habe ich mich gefragt, ob man nicht bei mehreren Bäckern in der Region nachragen könnte, ob man dort seinen Honig verkaufen könnte... Welche Voraussetzungen muss der Honig dafür erfüllen? Reicht es, wenn man DIB Gläser benutzt, oder müssen strengere Kontrollen durchgeführt werden? Wie ist das mit der Anmeldung eines Gewerbes? (Steuern, etc.) Sollte man irgendeine Versicherung anmelden etc?
Vielen Dank im Voraus, ich hoffe dass mir jemand helfen kann! :)
Summende Grüße!
4 Antworten
Das ist kein Problem, allerdings muß man ohnehin alle Einkünfte (auch die anderweitig erzielten) bei der Steuererklärung angeben!
Hatte selbst vor vielen Jahren eine Kooperation mit einer Bäckerei mit Ausstellung von Rechnungen für den gelieferten Honig! Auf gleiche Art hatte ich mit einer heimischen Apotheke zum Vertrieb meiner Propolistinktur eine Geschäftsverbindung!
Die Bäckerei hatte eine Steuerprüfung, so daß ich vom Finanzamt aufgefordert wurde eine Gewinn-/Verlust-Aufstellung meiner Imkerei, rückwirkend über die letzten drei Jahre, abzugeben.
Dies hatte ich getan und es keine Auswirkung auf meine Steuerrückerstattung!
Die Rechnung sieht aus wie jeder Geschäftsbrief!
Briefkopf mit Namen und Anschrift.
Angabe, was geliefert wurde und Unterschrift!
Danke für die Antwort! Wie sieht dann die von mir ausgestellte Rechnung aus? Als Verkäufer bin ganz einfach ich als Privatperson eingetragen? Und muss der Honig besondere Standards erfüllen bzw Labortests? Oder reichen die ganz normalen Vorschriften, die auch für den Haustürverkauf gelten aus?
Bitte entschuldigen Sie die nervigen Fragen, ich möchte einfach sicher gehen ;)
Reicht es, wenn man DIB Gläser benutzt, oder müssen strengere Kontrollen durchgeführt werden?
Für Honig in DIB-Gläsern gelten ja schon strengere Vorschriften als in der deutschen Honigverordnung, was z.B. den Wassergehalt im Honig betrifft. Wenn du die Qualitätskriterien vom Imkerbund erfüllst, sollte alles passen.
Wie ist das mit der Anmeldung eines Gewerbes? (Steuern, etc.)
Das Finanzamt interessiert sich erst dann für dich und deine Imkerei, wenn du mehr als 30 Völker hast. Alles darunter fällt unter "Liebhaberei" und wird ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben (eben als Hobby). Dann wird keine Einkommenssteuer fällig und du musst einen eventuell erzielten Gewinn auch nicht angeben.
Wenn du ein Kleingewerbe angemeldet hast, dann fällst du in der Regel unter §19 UStG; mit einem Umsatz von weniger als 17500€ bist du nicht umsatzsteuerpflichtig und musst diese nicht in der Rechnung angeben.
Bedeutet für dich: Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, schreib der Bäckerei eine Rechnung über den Honig, den du ihnen verkauft hast. Dafür reicht es m.E. aus, wenn du das Datum, die Vertragsparteien (mit Adresse), die Menge an verkauftem Honig sowie den Preis des Honigs draufschreibst. Bei einer eventuellen Steuerprüfung könnte so die Bäckerei auch genau nachweisen, woher sie den Honig hat und wieviel sie dafür gezahlt hat.
Ja, genau. Du bist ja der Vertragspartner; dein Name und deine Adresse, dann ist alles korrekt dokumentiert.
Eine Anmerkung noch zu den DIB-Gläsern: die Gläser des Imkerbunds stehen als ganzes unter Markenschutz; d.h. du darfst auf die DIB-Gläser nur die DIB-Etiketten kleben und musst auch die DIB-Deckeleinlagen verwenden.
Damit du die DIB-Etiketten bestellen kannst, musst du dem Imkerbund als Imker gemeldet sein. In der Regel reicht es dafür, Mitglied im örtlichen Imkerverein zu werden. Der gibt dann die Daten seiner Mitglieder an den Landesverband weiter. Außerdem kannst du nur dann Etiketten beziehen, wenn du mindestens ein Volk gemeldet hast und du brauchst einen Nachweis, dass du den Honigkurs besucht und erfolgreich absolviert hast.
Meistens kommt dann nach ein oder zwei Jahren eine Aufforderung zur Honiganalyse vom Landesverband. Der Vorstand vom Imkerverein wird zwei Proben (2x500g-Glas) ziehen und eine davon weiterschicken. Der Honig wird dann analysiert und wenn er den Qualitätsvorschriften des DIB entspricht, bekommst du auch weiterhin die DIB-Etiketten. Ein anderer Fall ist bei uns noch nie eingetreten ;-)
Einfach mal bei der IHK anklopfen und ein Kleingewerbe anmelden. Die erzählen Dir schon was Du wissen willst. Und wenn Du dann noch eine Bäckereikette findest, sollte das auch funktionieren.
bist du im imkerverein? dort wirst antworten bekommen?
ja verkaufen ist schwer? must einen kundenstamm aufbauen?
Danke für die Antwort!
Und was schreibt man auf die Rechnung von wem der Honig kommt, wenn man kein Gewerbe angemeldet hat? Einfach von mir als Privatperson (soweit ich unter 30 Bienenvölker bestitze, was auch der Fall ist)
Danke LG