Voraussetzung um (selbstständig) als Finanzberater für Privatpersonen zu arbeiten?
Welche (vor allem gesetzlichen) Voraussetzungen gibt es, um selbstständig als Finanzberater für Privatpersonen zu arbeiten?
8 Antworten
Finanzberater ist kein geschützter Begriff, daher müsste die Tätigkeit näher beschrieben werden.
Fündig werden dürftest du aber in den §§ 34c ff GewO, dort sind Sachen erfasst, wie der
- Immobilienmakler / Darlehensvermittler (§ 34c)
- Versicherungsvermittler (Unterschieden nach Ein- oder Mehrfirmenvertreter und Makler)
- Versicherungsberater (§ 34d)
- Finanzanlagenvermittler (§ 34f)
- Honorar-Finanzanlagenvermittler (§ 34h)
- Immobiliendarlehensvermittler (§ 34i)
Für alle Tätgkeiten muss eine Sachkundeprüfung erbracht werden, die reichen kann von einem IHK-Lehrgang (z.B. als Versicherungsvermittler --> Versicherungsfachmann/-frau), über eine abgeschlossene Ausbildung bzw. bis hin zu einem Studium eines entsprechenden Berufsbildes oder der Rechtswissenschaften.
Ferner muss jeder Mensch, der in Deutschland gegen Entgelt andere Menschen vermittelnd oder rechtsberatend beraten will, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben und die Beiträge hierfür entrichten.
Auch gibt es in vielen Bereichen mittlerweile Weiterbildungspflichten. Der Gesetzgeber sieht z.B. für mich in meiner Eigenschaft als Makler zwischen 15 und 30 Stunden pro Jahr an Weiterbildungszeit vor. Wenn ich diese nicht erbringe, droht mir quasi ein Berufsverbot.
Soweit mir bekannt ist das keine Berufsbezeichnung, sondern nur ein übergeordneter Begriff. Es kann sich also jeder so nennen. IdR hat so jemand eine Ausbildung/Studium im Banken-/oder Versicherungssektor. Zu beachten sind natürliche alle Gesetze für den beratenden, die selbständige Tätigkeiten betreffen und im Rahmen der Beratung vor allem Rechtsberatungs- und Steuerberatungsgesetze.
Was willst du denn machen? Deine Frage ist nicht beantwortbar, weil es für jedes Segment unterschiedliche Vorschriften gibt. So bald du z. B. Zugriff auf das Geld der Kunden hast, gelten ganz andere, noch härtere Vorschriften als die des § 34 f GewO, der das Segment der Finanzanlagenvermittler reguliert. Dann gilt das Kreditwesengesetz (§ 32 KWG).
Wenn du "einfach so" den Leuten sagen willst, was sie machen sollen und du Geld dafür willst, bist du Honorarberater aber auch für die gibt es Vorschriften (§ 34 h GewO).
Vor vielen Jahren war der Bereich der Anlageberatung wenig reguliert. Aus der Zeit kommen viele (schlechte) Erfahrungen. Inzwischen ist er sehr stark reguliert und in merklichen Bereichen bereinigt.
"Einfach so" kannst du kein Gewerbe anmelden. Man will genau wissen, was du tust und dafür gibt es Vorschriften (wie Sachkunde, Haftpflichtversicherung und jährliche Prüfungspflicht). Auch auf die tägliche Arbeit nimmt der Gesetzgeber massiv Einfluss. Beispiele sind ein (gesetzlich gefordertes) intensives Kennenlernen des Kunden bis zur Aufzeichnungspflicht von Telefonaten.
Bei und ist jeder zweite Neukunde unter 30 Jahre alt. Ich denke, wesentlich für die ist, dass sie bei der Hand genommen werden.
Jemand, der Schulden hat, hat auch kein Geld, dein Honorar zu bezahlen. Dem hilft eine Schuldnerberatung.
Jemand, der ein günstiges Konto oder etwas in der Richtung will, findet sicher leichter zu Finanzfrage.net oder einen der vielen Vergleicher als zu dir und dort ist die Auskunft kostenlos.
Ein junger Mensch, der mehr verdient als er ausgibt oder zu Geld gekommen ist, braucht keine klugen Sprüch sondern wen, der ihn auch hilft, eine vernünftige Strategie umzusetzen. Das sind wir.
Wenn du mit dienen Kontakten und deinem Wissen Geld verdienen aber kein Gewerbe anmelden willst, gibt es (auch bei uns) Kunden-werben-Kunden-Programme. Dort gibt es Profis und da wird richtig geholfen. Also mit Umsetzung, bei der du die Leute, wenn ich es richtig verstanden habe nicht betreuen willst. Wenn du sie ein Leben lang begleiten aber nichts vermitteln willst? Sehr gerne!!! Dann sollten wir uns kennenlernen ;)
Ich hab nicht gesagt, dass ich kein Gewerbe anmelden möchte. Aber danke für deine ausführliche Antwort!
In meiner Jugend gabs auch solche Berater, die haben noch "kostenlose Immobilien verkauft die sich selber zahlen, danach kamen die Frachtschiffe und die Auslandsimmobilien
Und immer waren Finanzvermittler tätig die kaum dem Kugelschreiber bedienen konnten aber ein Ego hatten das man kaum glaubte
Euch mag ich - so bebildet
Der Titel des "Finanzberaters" ist gesetzlich zwar nicht geschützt, Du brauchst aber evtl. eine Erlaubnis nach § 34f GewO.
Die Details findest Du in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung.
Er braucht nicht "eventuell" eine Erlaubnis, sondern ganz bestimmt!
Ich möchte jedoch keine "Finanzanlageprodukte", sprich Fonds/Wertpapiere, vermitteln.
Aus Deiner Fragestellung lässt sich nicht erkennen, was genau Du tun willst. :-)
Ergänzend:
Wenn es gut geht, tja dann bist Du ein guter Finanzberater. Wenn nicht, dann wirst Du im Zweifel auch schon mal von Deinen Kunden verklagt.
Deshalb ist eine Vermögenshaftpflicht für einen Finanzberater eigentlich ein Muß.
Deshalb ist eine Vermögenshaftpflicht für einen Finanzberater eigentlich ein Muß.
Für Tätigkeiten 34c und d zumindest ist sie zwingende Voraussetzung.
Ich möchte mich vor allem an "jüngere" Personen richten, welche mit ihren Finanzen nicht so recht klar kommen (gerade nach einer Ausbildung/ einem Studium). Ich möchte weder Zugriff auf deren Geld haben, noch möchte ich Wertpapiere etc. vermitteln.