Von Polizei angehalten weil ich angeblich über rot gefahren bin?
Hallo,
ich bin noch im Probejahr und wurde heute von der Polizei angehalten weil ich angeblich über rot gefahren bin. Im Auto saßen noch 2 Freundinnen. Die die vorne saß hat es auch ganz genau gesehn das es nicht rot war sondern gelb (die hintere hat nicht darauf geachtet. Ich war vor der Ampel mit ca. 10m abstand und fuhr 40km/h da kann ich doch nicht einfach anhalten? Und als ich dann weiter fuhr nach ca. 3min war erst die Polizei vom heiterem Himmel hinter mir, ich hab die blöd angeguckt, und dann musste ich anhalten. Keineahnung ob die was gegen ausländer hatten oder und verwechselt haben aber ich und meine freundin sind uns so sicher das es noch gelb war. Da sie auch zurzeit ihr Führerschein macht, achtet sie auch auf sowas. Ich bekomme jetzt ein Brief nachhause.
Aber wer würde uns schon glauben wa? Die Polizei hat doch immer recht.. HaHa
Und die waren auch nocj 3-4 Personen. Find ich echt zum kotzen sowas
10 Antworten
Die die vorne saß hat es auch ganz genau gesehn das es nicht rot war sondern gelb
Aha.
Ist Dir mal aufgefallen, wenn Du ganz vorne an einer Ampel stehst und wartest, Du bist da noch nichtmal ganz an der Haltelinie, dass Du dann, um die Ampel zu sehen, Deinen Kopf etwas vedrehen musst, um das zu können?
Du musst mit dem Kopf runter und Deinen Hals so umbequem und komisch seitlich verdrehen.......
Das kommt daher, weil die blöden Dinger einfach zu hoch hängen.
Das bedeutet jedoch auch im Umkehrschluss, wenn Du noch vor der Ampel Dich befindest und Deinen Kopf nicht verrenkst sondern enspannten Halses geradeaus schaust, dass Du die Ampel nicht mehr siehst.
Da sind demnach ein paar Meter, Du hast die Haltelinie noch gar nicht einmal erreicht geschweige dennüberfahren, wenn Du normal im Fahrzeug sitzt, siehst Du die Ampel dennoch bereits nicht mehr.
Und das gilt auch für Deine Beifahrerin gleichermaßen.
Ihr habt beide das "noch Gelb" gesehen. Ihr habt eine Gelbe Ampel gesehen, die aus Eurem Blickwinkel verschwindet und von er ihr ausgeht, dass die deswegen gelb war.
Jedoch wart ihr da noch nichtmal an der Haltenlinie. In der Zeit, in der ihr ab jetzt zur und auch über die Haltelinie unterwegs gewesen seid, die Ampel nicht mehr im Blickfeld hattet, hat das dumme Dingsbums einfach so ohne euch zu fragen auf Rotlicht umgeschaltet.
Frechheit, ich weiß, dennoch ist es wohl so.
Die Pozelei jedoch hinter euch sieht das nur zu genau, die hat ja noch ne Weile Zeit zur Haltelinie, sieht Deine Karre und auch die Ampel und auch die Haltelinie ganz bequem.
Und schwupp wars ein Rotlichtverstoß und schwupp bisste der Mops.
Ich war vor der Ampel mit ca. 10m abstand und fuhr 40km/h da kann ich doch nicht einfach anhalten?
Das ist alles völlig schnurzepiepegal. Du hast (das ist keine Bitte, das ist ein Befehl) immer und ohne jede Ausnahme stets bei rot zu stehen, wie Du das machst ist Dein Tee.
So stehts im Gesetz, so wirds gespielt.
Man mutet Dir zu, dass Du das hinbekommst und das geht auch, wenn man bei gelb nicht Gas gibt sondern bei einer langen Rotphase zuvor bereits darauf gefasst ist, dass die Ampel bald umschaltet, die Geschwindigkeit reduziert, bremsbereit ist und bei Gelblicht bremst statt Gas zu geben.
Und sorry jetzt, aber das bekommen Mio. Autofahrer tagtäglich hin.
Und als ich dann weiter fuhr nach ca. 3min war erst die Polizei vom heiterem Himmel hinter mir, ich hab die blöd angeguckt, und dann musste ich anhalten.
Man hat gewartet, biss die Örtlichkeit für eine Anhaltekontrolle einigermaßen geeignet erscheint, man macht das, um möglichst wenig mittig im verkehr herum zu stehen.
Keineahnung ob die was gegen ausländer hatten
Och jetzt wirds mies. Dein Fehlverhalten und wenn man Dich anhält, natürlich, ists ausländerfeindlich. Klar doch. Noch was fieseres fällt Dir nicht ein? Vielleicht dichtes Du noch was dazu, dass die böse böse Ausländerfeindpolizei Dich verprügelt und fast erschossen hätte oder sowas.......
oder und verwechselt haben
Das kommt so nicht vor, nein. Man ist durchaus in der Lage, einem Fahrzeug drei Minuten zu folgen, ohne es dann mit einem anderen zu verwechseln.
aber ich und meine freundin sind uns so sicher das es noch gelb war.
Wie gesagt, ihr wisst das gar nicht, niemand von euch war in der Lage, Euch exakt bei der Überquerung der Haltelinie gleichzeitig mit der Ampel zu sehen.
Da sie auch zurzeit ihr Führerschein macht, achtet sie auch auf sowas.
Dann in Zukunft mal rauf achten, wenn es Gelb wird, wird NICHT ! weitergefahren.
Ich bekomme jetzt ein Brief nachhause.
Exakt ja.
Ein sogenannter kleiner Rotlichtverstoß unter einer Sekunde (ohne Gefährdung oder Sachschaden) macht 90 Euro (plus 28,50 EUR Verwaltungsgebüren, also 118,50 EUR gesamt) ein Punkt im schönen Flensburg und immerhin kein Fahrverbot - ist demnach tragbar.
Aber wer würde uns schon glauben wa?
Da ihr gar nichts sehen konntet, niemand.
Die Polizei hat doch immer recht..
Zumeist. Oftmals nicht, mag ja sein, aber das Dumme ist zumeist hat sie halt doch recht.
Hallo EinWoWhorn,
was man wissen sollte:
bereits für das Überfahren der Haltelinie bei gelb kann es laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgende schriftliche Verwarnung geben:
Tatbestandsnummer: 137006
Tatvorwurf: Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.
Ordnungswidrigkeit. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 €
Vorgeschrieben ist eine Gelblichtphase von mindestens 3 Sekunden.
Bei 40 km/h legt ein Auto rechnerisch in 3 Sekunden 33 Meter zurück. Es war also mehr als genug an Bremsweg vorhanden. Du hast entweder fahrlässiger Weise nicht aufgepasst und viel zu spät mit dem Bremsen angefangen oder Du hast irrtümlicherweise gedacht, dass Du noch bei gelb mit rüber kommst.
Dieses ist ein Verstoß für den der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog je nachdem, ob Ampel zum Zeitpunkt des Überquerens der Haltelinie mehr oder weniger als eine Sekunde rot anzeigte einen der beiden folgenden Bußgeldbescheide zur Folge:
Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
oder
Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß
In beiden Fällen liegt ein A - Verstoß vor, der für Jemanden der sich noch in der Probezeit befindet zur Folge hat:
- dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.
Wird einem vorgeworfen, dass man vorsätzlich bei rot gefahren ist, sind die jeweiligen Bußgelder zu verdoppeln.
Aber bevor der Bußgeldbescheid erlassen wird, erhältst Du einen Anhörungsbogen.
Zum Tatvorwurf kannst Du Dich ja äußern und angeben, dass Du nicht bei Rot die Haltelinie überfahren hast und die Zeugen namentlich benennen, die Deine Aussage bestätigen.
Schöne Grüße
TheGrow
Dein Rassismusvorwurf kotzt mich richtig an. Ich rate dir da dringend zur Vorsicht!
Wenn dein Auto nicht innerhalb der Gelbphase die Ampel komplett passiert, war die Gelbphase schon einige Zeit an. Du hättest halten können, wenn du vorausschauend gefahren wärst.
Was ihr beide auf den vorderen Plätzen seht, muss nicht die Farbe sein, die angezeigt wird, während dein Hintern - egal, welche Farbe er hat - noch nicht ganz drüber ist.
Nutzt dein Recht auf Widerspruch, aber lass diesen albernen Ausländermist weg. Damit könnte ihr euch nicht immer rausreden. Das schadet dir und deinen Landsleuten eher.
Gruß S.
Sage einfach für dich sind alle Farben gleichberechtigt....
Ggf zum ADAC od eine anwalt fuer Verkehrsrecht gehen , od die Beweise ausreichen , ohne Fotos nur wegen Zeugenaussage ist so eine Sache , wuerde ich auf alle Faelle mal ueberpruefen lassen .
Hat sich alles schon erledigt, hatten ein Beweisvideo das es bei mir unmöglich war anzuhalten.