Von kripo angehalten als fahrer , beifahrer hatte cannabis dabei

6 Antworten

Da er die ganze Schuld auf sich genommen hat wird wohl nichts auf dich zukommen auser du wusstes etwas davon das er Cannabis tranportiert.

Nein das wird für dich keine Konsequenzen haben. Aber seit wann hält die Kripo Autos an? das ist mal was neues.

ILW91 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 17:15

bei uns ist im moment viel los mit drogentaxis die dachten wahrscheinlich das wir eins sind

raitv97  20.11.2012, 17:13

was ist die kripo?

Oldie01  20.11.2012, 17:26
@raitv97

Die Kriminalpolizei kümmert sich in der Regel nicht um die Überwachung des fließenden Verkehrs.

Vermutlich nicht, da die Besitzverhältnisse eindeutig geklärt sind. Wenn das Zeug nicht in extra angefertigten Geheimverstecken im eigenen Auto untergebracht war, gibt es für den Fahrzeughalter keine Probleme.

Denke mal, dass wenn dein Kollege angibt, dass die Drogen ihm sind, du aus dem Schneider bist. Ist zwar komisch, dass sie bei dir keinen Test gemacht haben, aber denke nicht, dass du belangt wirst.

ILW91 
Beitragsersteller
 20.11.2012, 17:16

das ist es ja , dass sie auf der wache keinen test gemacht haben .. kann da noch eine vorladung zum test kommen??

Shrekk  20.11.2012, 20:00
@ILW91

Ist eigentlich unüblich, da sie den Test normalerweise gleich machen.

Es kann sein, dass sie keinen Grund sahen, dies zu veranlassen, da dein Kollege sich zu dem Besitz bekannt hat.

Soweit ich weiß ist es bis 2 Gramm sogar legal?!

und selbst wenn nicht, dann hast du damit ja nichts zu tun, und dein Beifahrer muss mit den Konsequenzen rechnen.

Ifm001  20.11.2012, 17:16

Nein, es ist in Deutschland nicht die kleinste Menge legal. Es gibt bloß eine Grenze, bei der davon ausgegangen wird, dass es für den Eigenverbrauch und nicht zum dealen gedacht ist.

Rectiatum  20.11.2012, 17:20
@Ifm001

Na und zum Eigengebrauch darf man alles benutzen..?

Oldie01  20.11.2012, 17:23
@Rectiatum

Es ist nicht legal aber geringste Mengen zum Eigenbedarf werden meist toleriert bzw das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Dozaah  22.11.2012, 13:29
@Oldie01

Schnitt - stimmt so nicht...

Es geht nicht darum, dass man von Eigenbedarf ausgeht, sondern davon, dass der staatsanwaltschaftliche Aufwand zu hoch wäre, als dass deswegen Anklage erhoben wird. "Von einer Strafanzeige wird UNTER VORBEHALT wegen Geringfügigkeit abgesehen."

Es geht nur um Geld und nicht um den Eigenbedarf. In einer Gegend, wo mit Cannabis mehr hantiert wird, gelten teilweise 10G noch als geringfügig, während man in meiner Gegend sogar wegen 1G teilweise Sozialstunden bekommt. Alles Auslegungssache der Staatsanwaltschaft und der ermittelnden Kommissare!

Wollte die Fakten hier nur richtig stellen, weil es so nicht ganz stimmte.