Vom Kleinunternehmer zur UG (haftungsbeschränkt)

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Was du bedenken solltest: Eine UG ist eine "abgespeckte" GmbH. Du hast aber alle Pflichten einer GmbH zu erfüllen, also Buchführungspflicht, Erstellung von Bilanzen zum Geschäftsjahresschluss, Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Die UG ist ein Kaufmann nach HGB, du musst dich mit den Vorschriften diesbezüglich auseinandersetzen. Hast du das alles bedacht? Allein die Unternehmensform lässt Kosten auf dich zukommen, die du als kleiner ebay-Unternehmer nicht hättest...

Warum willst du denn die Rechtsform ändern?

kauser 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 00:04

Danke für den Hinweis! Ich bin momentan noch am Anfang meiner Planung; von daher weiß ich sicherlich noch nicht alles über die UG.

Doppelte Buchführung wäre kein Problem, denke ich. Ich weiß, wie das funktioniert. Dass weitere Kosten auf mich zukommen, ist mir an sich auch klar. Allein durch die Umsatzsteuer (als Kleinunternehmer war ich davon ja befreit) werde ich höhere "Kosten" (ich weiß, dass man das normalerweise nicht als Kosten bezeichnet) oder aber Preisaufschläge berücksichtigen müssen.

Abgesehen davon wüsste ich jetzt aber nicht, welche Kosten noch auf mich zukommen werden, die ich als Einzel- bzw. Kleinunternehmer nicht berücksichtigen musste. An was wäre da denn beispielsweise zu denken?

Der Grund für den Wechsel der Rechtsform ist einfach eine Absicherung. Als Einzelunternehmer hafte ich ja mit allem, was ich besitze. Auch wenn´s bei uns noch nicht so schlimm wie bei den Amerikanern ist, so leben wir dennoch in einer Zeit, in der man eher mal (wegen teilweise Lappalien oder Absurditäten) verklagt werden kann. Sofern mit dem Wechsel der Rechtsform keine zu hohen Kosten oder andere Nachteile verbunden sind, würde ich daher gerne die Rechtsform wechseln. Die Anmeldung der UG würde bis zu 300 Euro kosten, wurde mir bereits mehrfach gesagt. Das wäre mir die Sache auf jeden Fall wert.

Also wie gesagt: Ich bin noch in der Phase der Informationsbeschaffung. Falls dir Kosten oder andere Nachteile bekannt sind, die ich auf jeden Fall berücksichtigen sollte, bitte immer raus damit :) Der Nachteil, dass man als UG (haftungsbeschränkt) aufgrund der geringen Haftung eventuell nicht mehr so leicht an Kredite kommt oder von Lieferanten schlechter behandelt wird, ist mir auch klar.

MenschMitPlan  19.10.2011, 00:26
@kauser

Die Veröffentlichung ist mit Kosten verbunden, die muss elektronisch erfolgen, weißt du, wie das funktioniert? Wenn nicht fristgemäß erfolgt, drohen saftige Bußgelder (2.500 € pro Jahr, wenn mans nicht ernst nimmt).

Kannst du einen Jahresabschluss ordnungsgemäß aufstellen inkl. der zugehörigen Steuererklärungen (du musst auch ein Körperschaftsteuererklärung abgeben!)? Auch wenn du meinst, buchen zu können, wirst du dafür vllt. doch einen Steuerberater brauchen. Der verlangt Geld für seine Arbeit...

Die Haftungsbeschränkung bedeutet Nachteile bei Kreditaufnahme, wie du ja schon weißt. :-)

Du bzw. die UG kann/st aber auch weiterhin Kleinunternehmer nach UStG bleiben, wenn du das willst und unter der Umsatzgrenze bleibst. Das ist nicht an die Unternehmensform gebunden.

kauser 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 00:39
@MenschMitPlan

Ich wollte eigentlich nicht weiter als Kleinunternehmer auftreten, da mich die Umsatzgrenzen inzwischen zu sehr einschränken. Von daher kommt das für mich nicht in Frage.

Das elektronische Veröffentlichen darf ich dann natürlich nicht verschlafen und ich müsste mir auch nochmal genauer ansehen, was ich beim Jahresabschluss beachten muss.

Meine Tätigkeit ist an und für sich keine hoch-komplexe Angelegenheit. Ich kaufe im Prinzip Waren in einer gewissen Menge ein und verkaufe diese dann weiter. Es ist kein eigener Produktionsprozess o.ä. damit verbunden. Von daher kann ich mir bisher nicht vorstellen, dass es von der Buchhaltung etc. allzu kompliziert (und kostspielig) würde. Ich habe auch keine Mitarbeiter.

Auch das Aufstellen des Jahresabschlusses dürfte von daher doch nicht allzu schwierig werden und mit Hilfe von Büchern machbar sein!?

Hier wird von der Kernfrage gewaltig abgewichen.

Eine Umwandlung in eine UG nach dem Umwandlungsgesetz ist wegen des Sacheinlageverbotes des § 5 a GmbHG nicht möglich. Eine UG kann nur neu gegründet werden mit einer Bareinlage. Diese kann niedrig sein und dazu kann auch das Musterprotokoll verwendet werden. Eine Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage ist ebenfalls nicht möglich, es sei denn, das Stammkapital würde dadurch auf mindestens 25000,00 € steigen.

Möglich und zulässig ist aber die Einlage des bisherigen Einzelbetriebes in die UG als Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB). Da das Stammkapital nicht verändert wird, ist dazu weder eine notarielle Beurkundung noch eine Handelsregisteranmeldung notwendig.

Da der eingelegte Betrieb nicht aufgelöst wird, können selbstverständlich auch die Rechnungsnummern fortgeführt werden. Der sauberste Weg ist allerdings, solche Dinge zum Jahresende vorzunehmen.

Eine Schließung des Einzelbetriebes würde dagegen eine Betriebsaufgabe mit Übernahme des Vermögens ins Privatvermögen darstellen, was zur Aufdeckung der stillen Reserven führen würde, wo der Fiskus drüber lachen würde.

Die Kleinunternehmerregelung ist übrigens nicht von der Rechtsform abhängig (auch eine UG kann Kleinunternehmer sein) und wenn der Einzelbetrieb vorher EÜR gemacht hat, entfällt dieses Rechts schon vor der Einbringung in die UG, da hierzu eine Einbringungsbilanz (Handelsbilanz) erstellt werden muss.

Du schmeißt hier einiges durcheinander, was nichts mit einander zu tun hat ! Kleinunternehmer ist keine Rechtsform, sondern bedeutet nur, dass du eine Verfahrenserleichterung bei der MwSt hast.

Natürlich kannst du deine Rechtsform (jetzt wahrscheinlich Einzelunternehmer) ändern. Wenn du die UG gegründet und beim Gewerbeamt angemeldet hast, dann kann diese m.E. auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Wenn die UG beim Gewerbeamt angemeldet ist, meldest du das Einzelunternehmen ab.

kauser 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 20:04

Zunächst einmal danke für die Antwort!

Das bedeutet:

  1. Ich kümmere mich Ende des Jahres um die Gründung der UG (haftungsbeschränkt), sodass diese dann 3-4 Wochen später (solange dauert es meiner Kenntnis nach ca.) im Handelsregister eingetragen ist. Dann bin ich zunächst einmal zweierlei unterwegs: Zum einen die UG und als Einzelnunternehmer, bis ich letztere Tätigkeit abmelde.

  2. Ich melde dann mein Geschäft als Einzelunternehmen ab. Als UG (haftungsbeschränkt) führe ich meine Geschäfte dann einfach fort und kann auch den Firmennamen sowie das eBay Konto übernehmen?

Das wäre dann ja quasi die Variante "Einzelunternehmen abmelden, UG (haftungsbeschränkt) anmelden". Dass das Einzelunternehmen direkt in die UG (haftungsbeschränkt) übergeht, ist also nicht möglich? Im Grund genommen ist es mir egal, solange Firmenname und eBay Konto einfach übernommen werden dürfen. Ich hatte in einem anderen Forum nur gelesen, dass die Kosten wesentlich höher wären, wenn das Einzelunternehmen direkt in die UG (haftungsbeschränkt) überginge.

Die Kosten einer UG-Gründung liegen bei maximal 300 €, wenn ich da recht informiert bin.

Und noch eine kleine Frage: Die Rechnungsnummern fangen wieder bei null an, weil die UG quasi ein ganz neues Unternehmen ist?

Geochelone  18.10.2011, 22:53
@kauser

Rede mit deiner Bank, ob du das alte Konto weiter benutzen kannst, denn es sollte doch auf den Namen der Firma (UG) lauten.

Ich bin kein Steuerexperte, bin mir aber ziemlich sicher, dass die UG eine neue Steuernummer bekommt, denn du bist ja nicht die UG (haftungsbeschränkt) sondern nur deren Geschäftsführer ! Wahrscheinlich wechselt auch dein Finanzamt (Finanzamt für Körperschaften, falls es so etwas in deinem Bundesland auch gibt).

MenschMitPlan  18.10.2011, 23:50
@kauser

Rechnungsnummern müssen fortlaufend sein, sie müssen nicht bei Null beginnen, wenn das Ganze plausibel ist.

kauser 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 00:13
@MenschMitPlan

ah ok...also die Rechnungsnummern könnte ich wieder bei Null starten lassen, da die UG (haftungsbeschränkt) als ganz neues Unternehmen und unabhängig von den vorherigen Tätigkeiten als Einzelunternehmer anzusehen ist? Ich könnte aber auch bei Rechnung 0192 z.B. weitermachen, sofern es dann auch mit 0193,0194,... weitergeht?

Und nochmal kurz eine grundsätzliche Verständnisfrage: Die UG (haftungsbeschränkt) betrachte ich komplett unabhängig von dem, was ich zuvor als Einzelunternehmer gemacht habe? Auch wenn ich die gleiche Geschäftsidee verfolge wie zuvor, betrachte ich die UG für sich und völlig unabhängig vom Einzelunternehmer? Einzige Ausnahme wahrscheinlich der Umsatz des Vorjahres...sprich wenn ich als Einzelunterhmer einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro zu verzeichnen hatte, kann ich mit der UG auf keinen Fall auf die Umsatzsteuererhebung verzichten (wegen Kleinunternehmerregelung).

kauser 
Beitragsersteller
 19.10.2011, 00:15
@Geochelone

Danke für den Hinweis!

Geochelone  20.10.2011, 11:53
@kauser

Du bist nicht die UG (haftungsbeschränkt), sondern nur deren gesetzlicher Vertreter !Daher haben die Umsätze deines Einzelunternehmens mit denen der UG nichts zu tun ! Ihr seit zwei völlig verschiedene Personen.

Du gibst eine Steuererklärung auf deinen Namen für das alte Einzelunternehmen ab... und eine auf den Namen der UG für die neue Gesellschaft. Hat nix miteinander zu tun, auch wenn du bei beiden beteiligt bist und das Konzept das Gleiche bleibt.

kauser 
Beitragsersteller
 24.10.2011, 17:30
@Geochelone

Das bedeutet: Theoretisch könnte man zum einen die UG (haftungsbeschränkt) aufziehen, hier einen Umsatz von mehr als 17.500 bzw. 50.000 Euro erzielen, der dann natürlich besteuert wird und parallel könnte man dieselbe Geschäftsidee als Einzelunternehmer verfolgen und von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sofern der Umsatz unter 17.500 Euro bleibt?

Dadurch würde man sich ja die Umsatzsteuer auf den Umsatz, den man als Einzelunternehmer erwirtschaftet, "sparen" und müsste weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, als wenn man den kompletten Umsatz mit der UG (haftungsbeschränkt) erzielen würde.