Vollzeit arbeiten trotz Selbständigkeit?

4 Antworten

Wenn du als Selbstständiger eine Kündigungsfrist hast, dann bezieht sich das wohl auf einen Dauerauftrag mit einem Kunden - auch da sind Fristen zur Auflösung des Vertrags recht üblich. Wenn es der einzige Kunde ist, dann bist du allerdings scheinselbstständig...Aber egal: unabhängig davon hat das eine (Selbstständigkeit) mit dem anderen (Arbeit als Angestellter) nichts zu tun.

Du kannst Einnahmen nach Gusto erzielen - das heißt, auch wenn du selbstständig bist und evtl. ein Gewerbe angemeldet hast (oder Freiberufler bist), kannst du einen Job annehmen, bei dem du ganz normal angestellt bist. Finanztechnisch müssen für die EK-Steuererklärung einfach alle Einkommensarten angegeben werden (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit/Gewerbebetrieb + Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) und das wird dann insgesamt berechnet.

In deinem Fall scheint eine Anstellung ganz ratsam zu sein, greif zu. Nur ein Kunde ist ein zu dünnes Eis meiner Ansicht nach und eben auch potenziell ein rechtliches Problem. Alles Gute!

Also mein Vater arbeitert Vollzeit (in Schichtarbeit) bei einer großen Firma. Dennoch hat er eine eigene kleine selbstständige Firma, momentan noch suchend nach einem Angestellten. Also ja es geht beides!

Wenn Du selbstständig bist, wieso hast Du dann eine Kündigungsfrist. Dir selbst gegenüber oder was?

Lulu1920 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 23:11

Ich erhalte von der Firma ein Fixum jedes Monat, so al Absicherung falls keine Aufträge kommen. Soziale Absicherungen muss ich aber selbst bezahlen!

Schuby221  19.07.2013, 00:44
@Lulu1920

Wenn Du nur für die eine Firma tätig bist, dann ist es seine sog.Scheinselbstständigkeit. Diese ist verboten. Du kannst aber neben einer Selbständigkeit einen Job als Angestellter ausführen. Du musst es aber der Krankenversicherung melden, weil sich danach dann der Beitrag richtet.

entweder bist du selbständig oder angestellt...welche kündigungsfrist meinst du denn

Lulu1920 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 23:06

Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, heißt bis Ende August

sunnyhyde  18.07.2013, 23:07
@Lulu1920

wem soll denn ein selbständiger kündigen...wenn man selbstständig ist, ist man sein eigener chef.

Einzelfahrer  18.07.2013, 23:08
@Lulu1920

Für was für eine Art Vertrag denn - ein Arbeitsvertrag kann es ja nicht sein, wenn Du selbständig bist?

Lulu1920 
Beitragsersteller
 18.07.2013, 23:10
@Einzelfahrer

Agenturvertrag, also ich erhalte jedes Monat ein Fixum. Aber soziale Absicherungen muss ich selbst bezahlen