Vollkaskoschaden (Lackschaden) Laut der Werkstatt wird keine beilackierung gezahlt....
Hallo, habe einen Vollkaskoschaden an meinem Auto. Jemand hat mir den rechten Scheinwerfer, die rechte hintere Tür und das Dach zerkratzt. Ich war bei de Versicherung und wurde zu einer ihrer Partnerwerkstätte geschickt (ist die Werkstatt eines Audi-Autohauses).
Bei dem Kratzer an der hinteren rechten Tür, müsste man die grenzenden Bauteile beilackieren. Der Audi hat eine quartgrau Lackierung und ist so gut wie ohne Farbunterschiede nicht zu lackieren. Hat mir auch ein andere Lackierer bestätigt. Der Werkstattmann meinte zu mir, die Versicherung wird wahrscheinlich nur die Lackierung der Tür und nicht die Beilackierung der angrenzenden Bauteile zahlen, da dort kein Schaden besteht. Auf den Hinweis das Auto aber im gleichen Zustand wie vor dem Schaden sein muss meinte er, ja dass ist nur so wenn eine gegnerische Versicherung und nicht die selbe zahlt....
Der andere Lacker bei dem ich war (den ich aber wegen Werkstattbindung nicht beauftrgen darf) sagte zu mir das es Schwachsinn ist und die Versicherung auch die Beilackierung zahlen muss. Was stimmt den jetzt? Nicht das die Versicherung im Nachhinein sagt: ,, Die Beilackierung zahlen wir nicht.....
5 Antworten
Hallo
also die Versicherung bezahlt eine "korrekte" Lackierung. Korrekt im Sinne des Stands der Technik. Dazu gehört inzwischen das Nach-Lackierungen 99,9% Farbtongetreu sind also nicht für Laien sichtbar sind.
Wie die Firma das hinbekommt ob die dann zur Not ausnebelt oder Beilackiert ist deren Problem. Heutzutage kann man dank moderner Technik perfekt ausmischen (auch Kleinmengen) und zur Not kann man ja Farbmuster anfertigen. Im Zweifel kann jeder Autohersteller oder Lacklieferant einen exact passenden Farbton nach Mustervorlage (Tankdeckel, Altteil) mischen.
Es ist also nicht dein Problem und nicht dass der Versicherung.
Wenn der Farbton abweicht dann musst du dass nicht akzeptieren, oder wenn man Zusatzleistungen seperat abrechnen will (ohne vorherige Vertragliche Zusage?) und du rufts einfach bei der Versicherung an dass die einen Gutachter dort vorbeischicken damit der dann im Auftrag der Versicherung das Problem abklärt.
Damit hat der Lacker erst mal "Ballet" mit der Versicherung dem Auftraggeber und wird evtl. "Abgeschossen" weil unfähig und unzuverlässig. Gerade bei Autohäusern ist das Problem das die oft extern beim billigsten arbeiten lassen und wegen Fluktation/Urlaub/Krankheit auch intern nicht immer den "Level" halten können denn man mal der Versicherung zugensagt hat
Solange kannst du die "Abnahme" verweigern (Ausser es gibt einen Dubiosen Werkvertrag parallel zur Versicherung)
Normalerweise bekommst du während der Zeit einen Leihwagen auf Kosten der Werkstatt weil es ist ja nicht "Dein" Fehler dass die "Schnarchnasen" nicht lackieren können und dir den Mejraufwand seperat abrechnen wollen (Weil die Versicherung denn garantiert nicht bezahlt)
Ein grosses Problem ist bei Metallic der Piqmentverlauf in der Farbe da kann der Lackierer nicht 100% sicher sein wie es am Ende wird weil man einfach nicht den Robotor der Werkslackierung reproduzieren kann. In dem Bereich kann man nur mit Ausnebeln oder beilackieren einen unaufälligen Übergang hinbekommen.
Hier sind die Versicherungen auf unterschiedlichen Standpunkten weil nur wenige erfahrene Topp Lackierer dass im Griff haben aber die Versicherungen nicht gerne denn "Damm" zur Anerkennung von Topleistungen (und deren vergütung) brechen wollen.
Metallic und Effektlacke nachlackieren ist nicht per Handwerk also erlernbar möglich das ist der Bereich zur "Kunst".
Anderst gesagt die Versicherungen akzeptieren auch eher Mittelmässige Ergebnisse weil man primär die Kostenkontrolle im Auge hat und die meisten Versicherungen haben für Spezialfälle wie Perlmuttlack oder Effektlack auch passende Profis an der Hand.
Deswegen einfach die Versicherung informieren dass die dort deren Gutachter vorbeisenden und abklären ob die Versicherung damit "leben" kann.
Grüsse
Ja, es ist leider so, daß Versicherungen bei Komplettlackierungen eines Bauteils das Beilackieren der benachbarten Bauteile normalerweise nicht bezahlen.
Das gilt insbesondere bei Verträgen, bei denen man sich, um ein paar Euro zu sparen, auf Knebelparagraphen eingelassen hat. Geiz ist halt geil....
Bei den modischen Silber-Farbtönen schafft es auch ein Top-Lackierer kaum ohne Farbton- Abweichung. Eine Handlackierung ist fast immer dicker als der werkseitige Lack und damit dunkler.
Eine mögliche Lösung wäre die Türe nicht komplett zu lackieren, sondern nur beizulackieren. Das hängt aber von Position und Größe des Kratzers ab.
warum hast du keinen gutachter eingeschalltet,den muß die gegnerische versicherung zahlen,damit gehst zu deiner werkstatt nach wahl,oder kannst dir den schaden laut gutachzen ausbezahlen lassen,ob du dann den schaden machen läßt ,kannst selber entscheiden.
es ist kein Unfallschaden. Es ist ein Vandalistmusschaden der unter die Vollkasko fällt und daher meine eigene Versicherung dafür zuständig ist.
Weil bei einem Kaskoschaden nicht der Kunde den Gutachter bestimmt sondern die Versicherung.
Sicherlich wird keine Beilakierung gezahlt. Wenn du einen guten Lakierer hast bekommt er den Farbton so hin oder er wird ophne Aufpreis beilackieren. Sonst taugt der Lakierer nichts.
ich war bei dem besten Lacker hier in der Gegend und er meinte, bei Kanten wer es kein Problem. Bei geraden und langen Strecken, fällt immer ein Farbunterschied auf. Er sagte zu mir,, Wenn ich es sogar so gut hinbekommen würde das man von vorne kein Farbunterschied erkennt, könnte es sein dass man wenn man von der Seite schaut einen Farbunterschied erkennt.
Das ist bei Silber und grau nun mal das Problem.....
Lass dich von einem Rechtsanwalt beraten, wenn du einen Rechtschutz hast.
L. G. Aral59