Volljährig, ausziehen, was tun, wenn die Eltern dagegen sind?
Ich versuche die Situation möglichst knapp zu schildern... Hab von meiner Familie (Vater und Stiefmutter) die Schnauze voll, und will ausziehen.(zumindest für ein paar Monate, bis die evtl. zur Besinnung kommen) Bin 18, Gymnasiast (11. Klasse), und habe definitiv vor, mein Abi zu machen, und danach Ausbildung oder Studium. Ich habe keinen festen Job, und verdiene mir mit verschiedenen Kunstarbeiten meistens zwischen 50 und 250€ monatlich. Somit brauche ich eine Mietwohnung, die mein Vater zahlen soll. Nach langer Vorbereitung konnte ich ihm mein Vorhaben so vermitteln, dass ich 3 Monate auf Probe ausziehen will, um zu beweisen, dass ich mitlerweile sehr wohl in der Lage bin, ein selbstständiges Leben zu führen.(was ich auch vorhabe, denn zu Hause ist es nicht mehr möglich.) Somit weiß er den tatsächlichen Grund nicht( da ich ungern gleich alle Brücken verbrennen will)Nun, ich habe mit ihm gesprochen, er hat mit meiner Frau gesprochen, und demnächst steht das große gemeinsame Gespräch zu dem Thema an. Wenn sie meinem Vorhaben zustimmen, ist alles super, nur: Wenn sie mir nicht erlauben werden, 'auf Probe' wegzuziehen, auf was könnte ich mich alles bezihen, ohne alles vors Gericht verlagern zu müssen, und sodass noch immer sie die Kosten tragen müssen? (da ich mich unmöglich selbst unterhalten kann, und es ja genau dafür die Unterhaltspflicht für meinen Vater gibt)
10 Antworten
Du kannst ausziehen, das müssen deine Eltern akzeptieren. Sie müssen dir Unterhalt zahlen, wenn sie leistungsfähig sind.. 1150 euro müssen deinem Vater bleiben plus 920 für deine Stiefmutter, da sie dann unterhaltsrechtlich vor dir kommt. Das Kindergeld muss dir ausgezahlt werden. dein Bedarf in eigener wohnung 670 euro, wobei das kindergeld und Schülerbafög das du beantragen musst voll angerechnet. den Rest müssen deine Eltern auch deine Mutter zahlen. Die Gericht sagen heute nicht mehr Volljährige müssen zuhause wohnen, sie billigen den Voljährigen Barunterhalt zu. Gibt es gemeinsame Kinder deines Vaters mit der Stiefmutter gehen die dir auch vor. Verweigern sie dir dein Kindergeld geh zur Kindergeldkasse, die zahlen dann an dich aus..Die Zeiten wo Kinder zuhause leben müssen und Eltern essen trinken anbieten sind vorbei.
Die Gericht sagen heute nicht mehr Volljährige müssen zuhause wohnen, sie billigen den Voljährigen Barunterhalt zu.
steht wo?
Glaub mir ich habe jeden Tag damit beruflich zu tun, ich entscheide so was
Wenn Du volljährig bist, kannst Du Dein Leben selber in die Hand nehmen. Dazu gehört auch, dass Du jederzeit ausziehen kannst. Aber wenn Dir Dein Vater eine angemessene Unterkunft und Ernährung, Kleidung etc. bietet, muss er Dir statt dessen keinen Barunterhalt zahlen, wenn Du ausziehen solltest. Er ist dazu nur verpflichtet, wenn Du wegen Schule/Berufsausbildung/Studium die Wohnung verlassen musst. Aber das ist im Moment bei Dir nicht der Fall. Du bist ein 18-jähriger Gymnasiast. Einfach so ausziehen und dann Unterhalt fordern kannst Du also nicht. Du kannst höchstens mit Deinem Vater reden und ihn bitten, es zu tun!
das ist schwer.
unterhalt von (echt)mutter und vom vater + kindergeld werden nicht reichen.
mehr kannst du nicht erwarten.
unterhalt von (echt)mutter und vom vater [...] werden nicht reichen. mehr kannst du nicht erwarten.
Und nicht einmal den bekommt er bar ausbezahlt, wenn er den gewährten Unterhalt (Kost und Logis) ablehnt :-O
G imager761
Vor nem halben Jahr( als ich 18 wurde), wollte mein Vater mir das Kindergeld zahlen, das wurde erstmal aus zeitgründen verschoben (wollten da noch paar Sachen besprechen), mitlerweile weigert er sich, mir die Summe zu überweisen..
Du hast auch keinen Anspruch auf Barauszahlung des Kindergeldes, solange du zu Hasue versorgt wirst. Ist ja nicht als Taschengeld gedacht.
Vor nem halben Jahr( als ich 18 wurde), wollte mein Vater mir das Kindergeld zahlen, das wurde erstmal aus zeitgründen verschoben (wollten da noch paar Sachen besprechen), mitlerweile weigert er sich, mir die Summe zu überweisen..
Wenn Du in seinem Haushalt lebst, muss er Dir auch nicht SEIN Kindergeld überweisen. Es ist nämlich NICHT DEIN Kindergeld. Aber er muss es für Dich ausgeben. Und das tut er, in dem Du bei ihm wohnst und er Dich ernährt und einkleidet.
Wenn du es dir leisten kannst eine Wohnung anzumieten und einzurichten, brauchst du niemanden zu fragen.
In bestimmten Fällen kann das Jugendamt einen Platz in einer Jugend-WG vermitteln.
Ja, wenn er zu Hause nichts zu Essen bekäme oder regelmäßig geprügelt würde. Für Luxuswünsche haben die kein Geld.
richtig
Generell git das nicht!
Das stimmt so auch nicht!