Vogelnest im Rolladenkasten
Hallo,
ich habe heute morgen festgestellt das sich in mein Rolladenkasten ein Vogelnest befinden muss. Immer wieder flog ein Vogel ran und ein lautes piepsen war zu hören.
Ich hab öfters lesen müssen dass man das Nest entfernen lassen sollte, könnt ihr mir sagen wer dafür verantwortlich ist, muss ich es den Vermieter bescheid sagen oder irgend wem anders und kostet es mich dann etwas.
Vielen Dank für eure Antworten
6 Antworten
Bitte den Rollladen und alles genau so lassen, wie es ist, in allerspätestens 14 Tagen sind die Jungvögel ausgeflogen (nix mit drei bis vier Monaten, das ist Quatsch, die Nestlingszeit beträgt bei Kleinvögeln immer um die 14 Tage, wenn sie schon piepen, entsprechend weniger, vielleicht nur noch 10 oder 11 Tage).
Das Nest darfst du nicht entfernen lassen, da alle europäischen Vogelarten (bis auf die Stadttaube, aber die passt nicht in den Rollokasten) per Gesetz besonders geschützt sind und beim Brüten nicht gestört werden dürfen.
Natürlich gilt auch hier: Wo kein Richter, da kein Henker. Es wird wahrscheinlich niemanden jucken, wenn du das Nest entfernst. Aber ich persönlich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbnaren, vor allem, da die Küken ja schon geschlüpft sind, wäre das eine mörderische Aktion, denn wohin mit den Kleinen? (Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten ist übrigens auch strafbar).
Also hab bitte ein Herz und lass den Rollladen für die paar Tage in Ruhe! :-)
Hier die entsprechenden Gesetzestexte:
Bundesnaturschutzgesetz:
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/__44.html
Tierschutzgesetz:
§ 17 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Du bist super!!!!!!!!!!! Vielen, vielen Dank (für den Stern und noch mehr für deine Einstellung)!!! *freu*
schön dass es noch vernünftige leute gibt und nicht nur solche, die raten die vögel einfach "runterzuschubsen" oder ähnliches. daumen hoch!
Also, wenn du Tierlieb bist, belässt du das mal so für ca. 3 oder 4 Monate, bis die kleinen selbst flügge sind. es wäre doch schade, das die kleinen verhungern würden, weil Papa und Mama sie nicht mehr findet.
Man sagt zwar, das die Eltern die kleinen Schreihälse an ihren Ton erkennen würden, aber die Vögel sind auch nicht blöd, und merken sofort, das jemand da war bzw. was verstellt hat. Da ihr Nest ja nicht mehr an dem angestammten Platz ist.
Was du machen kannst, ist vielleicht den Hauswart kommen zu lassen, der das mal vorsichtig anschaut. Soll heissen, wenn du den Rollladen runterlässt, das nichts mit dem Nest passiert und die Vogel-Eltern zugang zu den kleinen haben. Wenn das passt, dann lass es doch so.
Ich hatte mal ein Nest von Hornissen. Die habe ich schön in ruhe gelassen und sie haben mich in ruhe gelassen. Ich selbst wollte nicht, das ich in die Natur reinpfusche. Das haben wir Menschen zu oft getan, also helfe ich ihr wieder ein wenig was zurückzugeben.
Wenn dir die Natur etwas bedeutet, dann lässt du den Rolladen über die Sommermonate unbewegt, damit die Vögel ihren Nachwuchs aufziehen können. So gegen August, wenn sie flügge sind, kannst du deinen verieter bitten, einen Handwerker draufschauen zu lassen, damit zum einen die Funktionalitätwieder voll vorhandenist und damit zum anderen das Einflugloch so verschlossen wird, dass die Vögel nicht nächstes jahr wiederkehren.
Je nach Vogalart kannst du ja nächstes jahr ein entsprechendes Nistkästchen anbieten...
wenn du schon piepsen hörst, sind die Küken schon geschlüpft, das heißt sie werden bald schon flügge, das dauert wenige Wochen je nach Voegelart... (als Beispiel: Wellensittiche und Nymphensittiche verlassen nach etwa 4 Wochen das Nest, bleiben zwar noch bei den Eltern und werden gefüttert, aber ins Nest passen sie dann schon nicht mehr) Wenn sie ausgeflogen sind, kannst du deinen Vermieter informieren, damit das Nest entfernt wird und die Stelle weiter zugebaut wird, denn Vögel brüten bei guten Bedingungen auch 2 mal und dann hast du sie bald wieder darin sitzen ;-)
oje :) ok dann werde ich mal drauf achten wann die kleinen untermieter ihr zuhause verlassen ;)
schön, das du sie erst ihr küken großziehen lässt! DH!
Juhuuu, freut mich, dass du sie großwerden lässt! :-)
Ach, ich würde erstmal gar nichts unternehmen und warten bis die Vögelchen flügge sind. Rolladen einfach so lassen wie er ist und wegbleiben.
jetzt wo ich weiß das ich besuch habe, bleiben die rolladen sowieso erstmal unten, hab sie heute morgen schon unten gelassen.
praktisch das es im schlafzimmer ist dann werd ich die nächsten tage mit vogelgezwitscher wach :D ist doch was schönes und hat nciht jeder :)