Video-essay : Wie steht das Urheberrecht in der EU?
Guten Tag,
ich schaue mir liebend gerne Video-essays an zu irgendwelchen Filmen (solche wie zum beispiel "Schafrillas Productions" hochlädt).
Ich selbst hätte auch evtl. Interesse daran solche Videos zu erstellen (ob ich sie im Endeffekt hochlade ist eine andere Geschichte).
Meine Frage ist diese: Schafrilla benutzt zb. Szenen aus den Filmen als Hintergrund während er spricht (von denen er jedoch den Ton dann natürlich wegnimmt) und er benutzt auch manche Szenen mit Ton um etwas zu verdeutlichen. Funktioniert dies auch mit den EU-Urheberrecht Regeln? Letztendlich ist das ganze Video aneinandergereihte Szenen (die aber auch zum gesagten passen), gilt das noch unter dem Recht des zitierens oder nicht?
Danke für jede Antwort!
(Habe selber schon ein wenig recherchiert aber es ist alles finde ich sehr verwirrend und möchte lieber die Meinung von jemandem hören der sich da evtl auskennt)
2 Antworten
"Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist." UrhG § 51 Zitate.
Im Streitfall kuckt und beurteilt ein angerufenes Gericht, ob
- der "besondere Zweck" deiner Nutzung des (Ausschnittes eines) fremden Werkes
- den Umfang deines Ausschnitts
- "rechtfertigt" oder nicht.
Nr. 1 kann ein notwendiger Beleg für eine eigene Aussage sein. Beispiele:
- "Völlig unlogisch und verwirrend erscheint aber der Übergang von Szene 12 zu Szene 13, wie man hier in diesem Ausschnitt gut beobachten kann:" [Es folgt ein Ausschnitt, der so lang ist, wie nötig, um die eigene Aussage zu belegen.]
- Weitere Beispiele sehen in Satz 2 UrhG § 51 Zitate.
Nicht notwendig im Sinne von Satz 1 UrhG § 51 Zitate erscheint hingegen ein Beleg für eine These, wonach "Min. 3:12 bis 3:55 wieder mal wunderbar anzuschauen sind!"
Anders sieht es aus, wenn man Werbe-Ausschnitte, also Promo-Material, verwendet, die einem vom Rechte-Inhaber an einem Werk eigens und ausdrücklich für solche Zwecke zur Verfügung gestellt worden ist -
aber besser direkt dir und nicht einem anderen Film-Journalisten, oder aber allen Film-Journalisten! Am besten meldet man sich dafür im Verteiler der Produktions- oder Verleihfirmen an, dann wird man auch regelmäßig und aktuell beliefert -
und kriegt auch schriftlich eine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten, die man aber vor einer Nutzung genau studieren sollte!
Gruß aus Berlin, Gerd
Hey! Du darfst film Ausschnitte oder Musik Ausschnitte die höchsten 30 Sekunden lang sind benutzen mit oder ohne tohn
/tara/