Verweis, Verschärfter Verweis, Schülerakte
Gymnasium Bayern.
1. Werden Verweise nach einem Jahr wieder aus der Schülerakte entfernt oder am Schuljahresende?
2. Verschärfte zählen wie 3 Verweise und werden nie gelöscht, oder?
3. Ab welchem Härtegrad gibts Verschärfte? (Beispiele)
4. Wer kann meine Schülerakte sehen? Alle meine Lehrer? Wenn ich mich für ein Auslandsjahr bewerben will, können die Veranstalter die Akte sehen?
2 Antworten
Verweise werden nicht in deinen Schülerakt eingetragen, sondern in deinen Notenbogen. Gelöscht werden sie nicht, aber in einem neuen Schuljahr hast du einen neuen Notenbogen, der alte wandert ins Archiv.
Zu deinem aktuellen Notenbogen haben alle Lehrer Zugang.
Ein verschärfter Verweis zählt nicht wie drei oder vier Verweise, da gibt es keine Regelung, auch gibt es keine genauen Bestimmungen, wann der vergeben wird. Das liegt im Ermessen des Schulleiters. Typische Fälle für verschärfte Verweise sind Sachbeschädigungen in der Schule, oder Prügeleien.
Andere bekommen deinen Notenbogen nicht zu sehen, aber in deinem Zeugnis steht ja eine Bemerkung über dein Verhalten drin, und mit dem bewirbst du dich ja eventuell um ein Auslandsjahr. Bei so einer Bewerbung brauchst du vielleicht auch ein Gutachten eines Lehrers, und wenn du verschärfte Verweise hast, überlegt der es sich vielleicht zweimal, ob er dich empfiehlt.
Nach RSO und wahrscheinlich auch GSO kannst du nach deinem Abschluss deinen Schülerbogen anfordern. Der wird sonst in der Schule 20 Jahre lang aufbewahrt. Ansonsten kommen alle Bemerkungen, Aufälligkeiten, Kommentare etc da rein.