Vertrag ohne Kopie gültig?
Hallo, Ich habe folgendes Problem. Letztens habe ich mich für eine Nachschulung bei einer Fahrschule angemeldet, welche 450 Euro kostet. Zu dem Zeitpunkt habe ich auch einen Vertrag unterschrieben, von dem aber keine Kopie bekommen. Diese sollte ich erst bekommen, wenn ich das Geld bezahlt habe. Jetzt kam es so, dass andere Probleme dazwischen kamen und ich das benötigte Geld nicht auftreiben konnte, daher wollte ich mich wieder für die Nachschulung abmelden. Das finden die aber allerdings nicht so lustig und wollen nun trotzdem die 450 Euro haben, ob ich nun zu dem Kurs hingehe oder nicht. Problematisch ist dabei wohl, dass ich ja auch eine Unterschrift abgegeben habe. Jetzt frage ich mich, ob ich vielleicht noch eine Chance dadurch habe, dass ich nie eine Vertragskopie bekommen habe?
mfg
4 Antworten
Unterschrift ist unterschrift..... allerdings haste auch wie bei anderen Verträgen eine 14-Tägige widerrufsfrist.....
Es ist egal was für Verträge: telefonisch, schriftlich oder Haustür, 14 Tage hast du immer und überall......
Das steht zumindest auf wikipedia anders, würde mich aber ansonsten retten.
Das stimmt nicht, Buko01. Die Widerrufsfrist gilt nur für Haustür- & Fernabsatzverträge (§§ 312, 312d BGB). MarianC ist an den Vertrag gebunden.
Leider nicht. Für die Gültigkeit eines Vertrages ist es unerheblich, ob du eine Kopie erhalten hast. Maßgeblich ist alleine die Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern. Wenn die Fahrschule dich nicht aus Kulanz aus dem Vertrag entlässt, hast du schlechte Karten.
Da kann ich dir wenig Hoffnung machen. Du hast unterschrieben und das bindet dich an den Vertrag. Versuch es auf dem Kulanzweg. Erlär, dass du momentan sowieso kein Geld hast, aber die Nachschulung in Angriff nehmen wirst, sobald wieder Geld da ist.
Naja, weiterhin kann ich die Nachschulung nun eh nicht mehr in Angriff nehmen, da die Frist vom Verkehrsamt nun abgelaufen ist, welche mir für die Anmeldung 3 Monate gegeben haben. Das hat halt nicht in mein Zeitfenster gepasst. Deswegen ist das ja grad auch alles so schwachsinnig, da die mich nun um 450 Euro prellen würden und es mir nichts bringen wird, ob ich sie nun habe oder nicht.
Nein, Du hast ja eine originale Unterschrift geleistet. Ob Du eine Kopie hast oder nicht, ist da irrelevant. Wo wäre denn der Sinn, schließlich läßt sich keiner die Herausgabe einer Kopie nochmal extra bestätigen, also könntest Du sie auch weggeworfen haben und jetzt nur behaupten, keine bekommen zu haben (Keine Unterstellung, nur Logik!).
Könntest Du jetzt einen Zeugen heranbringen, der Dir bestätigt, dass die Kopie nicht ausgehändigt wurde (mit Nennung des Grundes) bzw. einen anderen Schüler, der ähnliches Vorgehen bezeugen könnte, hättest Du möglicherweise eine Chance. Das müsstest Du aber einen Rechtsanwalt fragen.
Der Grund, warum Du keine Kopie bekommen hast, ist ist nicht nachvollziehbar, schließlich hat ein Vertragsschluss nichts mit der Zahlung zu tun. Den Erhalt des Geldes würde man (im Interesse des Zahlenden) dann ja eh per Quittung durchführen.
Die Widerruffrist gilt leider nur bei Haustürgeschäften.