Vertrag abschließen für den freund.
Hallo Leute ich hab da mal eine frage und zwar meine freund kann kein handy vertrag abschließen da hat er mich gefragt ob ich das vllt machen könnte doch ich hab da so meine zweifel man weiß ja nie deswegen kam er auf die idee einen vertrag unter uns beiden abzuschließen das er das zahlen wird und im schlimmsten fall( was ich mal nicht hoffe) für alles grade steht was anfällt . Jetzt meine frage gilt so ein Vertrag & wenn ja wie schreibt man den am besten?? Danke schonmal LG
11 Antworten
Bloß nicht! Hatte auch schon einen Vertrag für meinen Freund gemacht, heute ex. Er hat nie gezahlt & alles ist an mir hängen geblieben. Auch wenn du schriftlich hast, dass er zahlen wird, vor Gericht bringt das nix! Du hast für den Vertrag unterschrieben, also musst du auch dafür Aufkommen! Glaub mir ich hatte genug Probleme damit! & ich habe auch nie gedacht das mein damaliger Freund so ein A** sein kann. Aber er war es! Mach das bloß nicht! & es hat einen Grund warum dein Freund keinen Vertrag machen kann! Denk mal darüber nach
Bitte lass es bleiben!!!! Ich bin weder spießig noch ohne Verständnis für die Situation seines Freundes aber ich mit 18 einen ähnlichen Fehler gemacht der mich mehr als in die Bretulie gebracht hat. Ob so ein "Untervertrag" im Notfall wirklich gültig ist will ich als Nichtjurist nicht sagen - Zweifel dies aber schon an denn es hat ja gewisse Gründe dass du den Vertrag machst. Aber was mir das wichtigste erscheint. Gültigkeit des Abkommens hin oder her... KANN er nicht zählen stehst du in der Misere. Ob er das rechtlich muss oder nicht ist erst zweitrangig denn schonmal einen Nacktem in die Tasche gegriffen??? Wenn er sich es nicht leisten kann muss er es leider lassen. Aus Basta! Ich sag dir eins ich habe das für ein Familienmitglied gemacht... sprich: bei Geld hört nicht NUR die Freundschaft auf!!!! Viel Erfolg und entscheide dich bitte richtig!!!!
Das ist eine Frage des Vertrauens. Wenn er keinen Vertrag bekommt, scheint es bei ihm mit der Zahlungsmoral oder -kraft ja schon einmal nicht so gut zu stehen.
Du gehst da auf volles Risiko mit einem 2-Jahres-Vertrag. In ein paar Monaten habt ihr euch vielleicht verkracht und er zahlt nix und du hast die Kosten an der Backe.
Natürlich gilt so ein Vertrag, aber ihn durchzusetzen wird alles andere als einfach.
Warum nimmt er nicht einfach Prepaid?
Lass es am besten sein. Als Vertragspartner stehst erstmal du für alles grade. Wenn irgendetwas dann passiert wirst du in die Verantwortung gezogen, denn du bist laut Vertrag verantwortlich. Es wird einen Grund haben das er keinen Vertrag bekommt und das kannst du auch nicht damit aushebeln, dass du ihn wiederum zur Rechenschaft ziehst.
Vielleicht wäre so ein "Vertrag" noch wirksam um nachträglich Kosten von ihm zurück zu fordern, aber im ersten Schritt bist du verantwortlich und wenn er nicht zahlen kann, bleibst du mit Pech auf alles Kosten sitzen.
Wenn er sich kein Vertragsgerät holen kann, muss er sich eben eines mit Guthabenkarte kaufen. Wozu muss er denn zwingend ein Vertragshandy haben, wenn es so auch geht. Wenn sein Geld nichtmal reicht das Guthaben zu zahlen, dann rate mal für was er ebenso kein Geld haben wird wenn du für ihn unterschreibst.
Mach das nicht!!!
Wenn der Handyvertrag auf deinen Namen läuft, bedeutet das, dass DU zahlen musst, sobald dein "Freund" seinen Zahlungsverpflchtungen nicht mehr nachkommt.
Seinen Zahlungsverpflichtungen wird er vermutlich dann nicht mehr nachkommen, wenn er kein Geld mehr hat. Wenn er kein Geld mehr hat, hilft dir auch ein Privatvertrag zwischen ihm und dir nicht mehr.
Da er keinen Handyvertrag mehr bekommt, muss da wohl schon so was ähnliches in der Vergangenheit gelaufen sein. Das nächste finanzielle Fiasko ist also absehbar.
Ich würde nie einen echten Freund in sowas hineinziehen.
So ist die rechtliche Beurteilung der Dinge.
In der Praxis ist die Titulierung dann notwendig, wenn der Partner kein Geld mehr hat.
Wenn der Partner kein Geld mehr hat, stellt man sich mit seiner Geldforderung in die - lange - Reihe der Gläubiger mit ein.
In der regelmäßigen Praxis bedeutet das: Geld futsch!
Gegenüber dem Mobilfunkanbieter haftet der Vertragsnehmer vollständig.
Einigen sich Vertragsnehmer und Partner auf einen Nutzungsvertrag untereinander so kann der Vertragsnehmer hieraus auch berechtigte Zahlungsanspüche geltend machen und die Forderung sicherlich auch ohne große Schwierigkeiten titulieren lassen.