Versicherungsbetrug bei getunten Moped -Strafe?
Kurze Frage...ich hab auf meiner Simmi nen 85 ccm zylinder drauf , d.h. sie rennt schon ziemlich schnell.....angemeldet ist sie jedoch auf ein normales Moped bis 50ccm. ..Was würde passieren, wenn mich nun die Bullen erwischen? Fahren ohne Führerschein kann es nicht sein, da ich zusätzlich A1 habe.... aber welche Strafen bzw. Folgen könnten bei einer Anzeige wegen Versicherungsbetrug auf mich warten ?
Bitte keine blöden Kommentare, von wegen “wieso überhaupt erst machen?“ oder so und bitte nur antworten wenn man es weiß bzw man sich auch sicher ist....
Danke im Voraus
3 Antworten
...ich hab auf meiner Simmi nen 85 ccm zylinder drauf , d.h. sie rennt schon ziemlich schnell.....angemeldet ist sie jedoch auf ein normales Moped bis 50ccm.
Bedeutet doch, dass die Angaben aus der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht mehr passen und somit hast du nicht nur den Versicherungsschutz verloren, sondern auch gegen die Straßenverkehrszulassungsverordnung verstoßen.
Wenn der VN vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt, hat der Versicherer die Möglichkeit im Schadensfall den VN in Regress zu nehmen. Bedeutet, dass du alle Kosten selbst übernehmen darfst.
Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis - auch Polizeibeamte sind Menschen und keine Tiere.
Hallo MZlerHannes,
Strafrechtlich wird man Dir nichts anhaben können, denn
- Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt nicht in Betracht, weil Du die entsprechende Fahrerlaubnis hast und
- ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz liegt nicht vor, weil auch eine frisierte Maschine nach wie vor Versichert ist und
- ein (Versicherungs)betrug liegt nicht vor, weil Du nicht die Versicherung, sondern Dich selbst betrügst.
Verursachst Du einen Unfall, übernimmt Deine Versicherung den Fremdschaden, nimmt Dich aber später in Regress, das heißt sich holt sich das Geld von Dir zurück
Kommst Du durch die Schuld eines anderen Verkehrsteilnehmers zu Schaden, wird die gegnerische Versicherung genau prüfen, ob sie die Leistungen kürzen oder gar verweigern können.
Was bleibt ist, dass durch den Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt, was laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid zur Folge hat:
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Tatbestandsnummer: 319606
Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
Ordnungswidrigkeit gem. § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat
Bußgeld: 180,00 Euro (90 Euro werden wegen Vorsatz verdoppelt) plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
B - Verstoß
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Befindest Du Dich noch in der Probezeit und hast schon einen B - Verstoß begangen oder begehst in Zukunft einen weiteren A oder B - Verstoß
- wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
- es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet, welches auch noch einmal mit bis zu 400,00 Euro zu buche schlagen kann.
Die Polizei wird das Fahrzeug zum feststellen, welche Änderungen durchgeführt wurden, sicherlich erst einmal sicherstellen und einem Gutachter vorführen dessen Kosten Du tragen musst.
Willst Du das Fahrzeug nach dem erlöschen der Betriebserlaubnis wieder in Betrieb nehmen, muss das Fahrzeug einen Sachverständigen vorgeführt werden, der für mehrere hundert Euro eine Einzelabnahme durchführen muß um ein Gutachten zu erstellen, mit dem eine neue Betriebserlaubnis die auch noch mal Geld kostet erteilt werden kann.
Naja, das wären die möglichen Folgen.
MfG
TheGrow
Was ist daran merkwürdig?
Der Verstoß gegen die StVZO stellt keinen Straftatbestand dar, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit mit den von mir angeführten Folgen.
Wenn der Unfall aufgrund des Tunings passiert ist, weil die Bremsen zu schwach waren o.ä. Und es einen Schaden mit Gutachten gab, dann kann Deine Versicherung das bezahlte Geld von Dir zurückholen.
Wenn Du mit 20 einen Unfall baust, dann eher nicht, mit 100 einen Tanklaster abdrängst, möglicherweise.
Lohnt sich nicht, habs früher auch gemacht. Geht ja auch um Dein LEBEN.
eigenartige Antwort.
Er verstößt vorsätzlich gegen die STVZO.