Versicherung will Kontoauszug
Bei mir wurde vor 10 Tagen eingebrochen. Die Polizei war da hat alles aufgenommen und auch der Sachverständige und ein Herr von der Schadensabteilung. Jetzt wollen die All meine Kontoauszüge vom letzten Jahr. Meine Frage...dürfen die das rechtlich überhaupt? Das ist doch genauso ein Eindringen in die Privatsphäre wie es der Einbrecher gemacht hat. Ich habe keine Geheimnisse aber ich schicke doch niemanden meine Banksachen. Gerade in der heutigen zeit wo grosse Unternehmen diese Dinge weiter verkaufen.
13 Antworten
Zuerst einmal war es sehr schwer, alle Infos aus den zahlreichen Zusatzposts zu lesen, die Du hier verteilt hast.
Wenn Du bei der Schadensmeldung natürlich Bargeld in Höhe von 5.300 EUR angibst, ohne Nachweise zu bringen, kommt schon einmal die Forderung von Kontoauszügen, damit sie nachvollziehen können, dass per Gehalt eine solche Bargeldrücklage machbar war. Mal abgesehen davon, dass solche Mengen Geld doch eigentlich nur Rentner zu Hause bunkern.
Die Nachweise wirst Du erbringen müssen, sonst gibt's kein Geld.
Eine Versicherung verkauft Deine Unterlagen nicht weiter. Sie möchte prüfen, ob Deine Angaben zur Schadenshöhe richtig sind, also beispielsweise die Preise der zuletzt angeschafften Waren. Um Schadenersatz zu bekommen, bist Du verpflichtet, die Höhe des Schadens nachzuweisen. Also geh zur Bank, lasse die Auszüge erstellen und schicke sie der Versicherung. Die Zahlen zu Deinen Lohnüberweisungen oder Krankengeld etc. wirst Du vermutlich schwärzen können, das ist für die Versicherung unerheblich.
Das mit den Geldbeträgen habe ich erst aus späteren Postings erfahren. In diesem Fall stimme ich Dir zu. Der Fragesteller sollte alle Belege heranschaffen, welche zumindest glaubhaft machen können, er hätte eine derartige Summe im Haus gehabt.
ich habe ihnen ja bereit Kontoauszüge geschickt und habe gewisse dinge geschwärzt...das passt ihnen nicht sie wollen die Originale von der Bank...mit der Wortwörtlichen Aussage entweder Auszüge oder wir zahlen nicht....
Frag sie warum, habe ich noch nie gehört.
Hallo,
Kontoauszüge fordern die eigentlich nur an, wenn du z.B. angegeben hast, es wäre auch die Summe X an Bargeld gestohlen worden. Dann musst du natürlich nachweisen, dass du dieses Geld erstens überhaupt besessen und wann du es abgehoben hast.
Hast du teure Anschaffungen als gestohlen angegeben, dann möchte die Versicherung natürlich auch den Kauf (mitsamt Kaufdatum wegen dem Zeitwert) nachgewiesen haben.
Nur so verlangen sie keine Kontoauszüge. Sie werden deine Daten mit Sicherheit nicht verkaufen - wen sollte es schon interessieren, wie dein Kontostand aussieht? Und ja, sie dürfen dass - denn sie müssen ihre Versicherungsnehmer davor schützen, dass durch etwaige Versicherungsbetrügereien (damit meine ich jetzt nicht dich, denn das steht mir nicht zu) die Versicherungsprämien in die Höhe schießen.
Nein, denn wenn es um daheim "angespartes" Geld geht, das gestohlen wurde, dürfen gerade die Angaben der Lohnzahlung etc. nicht geschwärzt werden. Denn die Versicherung muss erkennen können, ob es überhaupt möglich gewesen wäre, einen so hohen Bargeldbetrag "anzusparen" und zu Hause in einer Kassette zu lagern.