Vermieter will im Nachhinein auf meine Kosten einen Ofen kaufen?
Hallo,
habe heute meine alte Wohnung übergeben. Im Protokoll ist vermerkt, dass die Herdplatten der sehr alten EBK stark verschmutzt sind. Das Protokoll ist unterschrieben von beiden Parteien. Ich habe ein Foto von dem Protokoll gemacht. Ein paar Stunden nach der Abgabe schreibt mit der Vermieter eine Mail, in der steht, dass der Ofen so stark verschmutzt ist, dass er nicht mehr vermietbar ist und mir die Kosten einer neuen Ofen/Herdplatten Kombi anlasten will. Ich habe dies in der Mail widersprochen, da es nicht der Wahrheit entspricht und gesagt ich wäre bereit für die Reinigung aufzukommen, jedoch garantiert nicht für ein neues Produkt, da alles funktioniert und ich beim Einzug genau so die Küche gründlich geputzt habe.
Darf der Vermieter mir das in Rechnung stellen/von der Kaution anziehen trotz des Protokolls? Ist mein Beweis als Foto wirksam oder brauche ich das als Kopie?
6 Antworten
Im Protokoll steht tatsächlich folgender Satz?
"De Herdplatten der sehr alten EBK sind stark verschmutzt"
Hat der Vermieter geschrieben, dass seine Einbauküche sehr alt ist?
Hast du geschrieben, dass die Küche sehr alt ist und der Vermieter hat das Übergabeprotokoll trotzdem unterschrieben?
Oder wurden lediglich die verdreckten Herdplatten vermerkt und das Alter der Küche taucht im Protokoll überhaupt nicht auf - wovon ich persönlich ausgehe.
da es nicht der Wahrheit entspricht und gesagt ich wäre bereit für die Reinigung aufzukommen,
Warum hast du dich nicht früher um die Reinigung gekümmert. Das die nötig ist streitest du ja auch nicht ab.
Ich habe ein Foto von dem Protokoll gemacht.
Ich hoffe, du hast auch Fotos von dem Herd gemacht - oder?
Denn sollte es drauf ankommen wären Bilder die den Zustand des Herds zeigen, Tausend mal besser, als ein Stück Papier, oder ein Foto davon.
Lange Rede - Kurzer Sinn:
Bestell deinem Vermieter einen schönen Gruß. So geht' nicht!
Wenn der Vermieter einen Sachmangel geltend machen will, muss er dir zunächst eine angemessene Frist gewähren, den Mangel zu beheben.
Solange eine Sache verschmutzt ist, ist sie zudem nicht defekt.
Und zum Schluss. Der Vermieter kann nicht einfach den Wert einer Neuanschaffung bestimmen, wenn das Teil vermutlich bereits einige Jahre im Gebrauch war..Schließlich hat er sie mit vermietet und jeden Monat für die Abnutzung kassiert. Was nicht bedeutet, dass du das Teil pfleglich behandeln musst.
Das solltest du deinem Vermieter, am besten schriftlich noch einmal klar machen.
Noch Fragen? - Einfach fragen!
Hallo,
erstmal danke für die ausführliche Antwort.
NEIN, es tut mir Leid, dass ich das flächlicherweise geschrieben habe. Im Protokoll steht nur etwas von den stark verschmutzten Herdplatten - deine Annahme ist also korrekt.
Ich habe eine Woche vor der Übergabe die Wohnung geputzt und die Wohnung wurde auch währenddessen immer pfeglig behandelt, auch die Küche. Der Kühlschrank z.B. ist im Top Zustand, da ich ihn auch sehr sauber übernommen hatte. Die Platten und der Ofen waren auch damals bei Übergabe bei Einzug verdreckt, aber da ich gesehen habe, dass die Küche nunmal sehr alt ist, wusste ich, dass nicht ALLES sauber gemacht werden konnte. Also putzte ich selbst und nutzte die Küche 4 Jahre lang weiter. Dass ich eine Platte mal überkocht habe, ist vorgekommen, jedoch habe ich sie entsprechend geputzt und auch wie bereits geschrieben letzte Woche sehr gut nochmal durchgeputzt. Mehr ging halt nicht. Gebrauchsspuren von alten Vornutzern kann ich nicht entfernen. Deshalb bot ich auch an, das professionell reinigen zu lassen auf meine Kosten. Aber garangiert keine Neuanschafung. Auch nicht anteilig. Denn dann soll er mal alle Nutzer der Küche der letzten 15 Jahre anteilig zur Kasse bitten.
Die Fotos von dem Ofen etc. habe sowohl ich selbst gemacht als auch vom Vermieter nachträglich zugesendet bekommen. Was soll ich dazu sagen? Es ist halt ein alter, gebrauchter, billiger IKEA Ofen.
Mir ist wie gesagt bewusst, dass ich fremdes Eigentum pfeglig zu behandeln habe. Das tue ich auch, denn sonst wäre nicht nur der Ofen/die Herdplatten in solch einem Zustand, sondern auch das Bad oder sonst irgendein Teil der Wohnung.
Sollte ich denn warten, bis der Vermieter auf meine Antwortmail reagiert oder direkt schriftlich widersprechen?
Nochmal vielen Dank und schönen Abend!
Ich habe dies in der Mail widersprochen, da es nicht der Wahrheit entspricht
Aber doch. Im Protokoll steht es doch und da sei schon mal die Frage erlaubt, weshalb Du die Platten nicht ganz sauber geputzt hast, wenn das nach Deiner Meinung möglich wäre. Natürlich kannst Du jetzt den Vermieter auffordern, Dir die Möglichkeit zur Nachreinigung zu geben.
Ansonsten: Würdest Du als neue Mieter/in einen derart verschmutzten Herd übernehmen? Woraus sich die Antwort ergibt, weshalb der Herd nicht mehr vermietbar ist. Dein Foto kannst Du auch löschen. Das hätte auch vor Gericht keinen Wert. (Dank Photoshop, das auch Gerichte dazu verleitet, die Echtheit von Fotos anzuzweifeln.)
Unbenutzbar oder nicht, so stark verschmutzt, wie es auch im Protokoll vermerkt wurde, kann man die Platten wirklich nicht einem Nachmieter zumuten.
Du schreibst nun selbst, dass man sie nicht sauberer bekommt. Bestimmt hast Du alles getan, was ging. Was also soll der Vermieter damit nun anfangen?
Das Protokoll hat er damit nicht gefälscht. Im Protokoll wird der Zustand festgehalten zum Zeitpunkt der Übergabe. Erst danach geht es oft darum, wer einen bestimmten Zustand herbeigeführt hat und wie und ob man diesen wieder beseitigen kann. Das läuft bei Dir jetzt alles ganz normal.
Aber: Natürlich kann der Vermieter nur den Zeitwert verlangen und auch nur die Platten, als Ersatzteil, sofern es diese getrennt vom Herd, bzw. überhaupt noch gibt.
Ist der Herd 10 Jahre alt, bekommt er doch sowieso nichts mehr dafür. Er ist abgeschrieben.
Okay, danke. Dann soll er mir mal die Rechnung geben. Das, was er da hat, wird seit Jahren nicht mehr in der Form hergestellt, auch nicht bei IKEA.
Genau. Ohne Rechnung kann er vermutlich noch nicht mal beweisen, wie alt der Herd ist und wieviel der mal gekostet hat.
Es ist immer wieder das gleiche Phänomen: Aus Sicht des M st es immer das Alter der vermieteten Einrichtung, die eine ordentliche Pflege oder Bewahrung der Tauglichkeit einfach unmöglich macht.
Natürlich kochte da nie etwas über, wurdeetwas im Backraum eingebrannt oder mal das Putzen auf den nächsten Tag gelegt, nein, der Herd ist einfach alt und muss jetzt vom Vermuter auch ausgetauscht werden, dafür zahlt man schliesslich Miete.
Ich frage mich dann immer, ob die Autoren dieser Ansicht die auch gelten lassen w+rden, wenn sie den verleihenen PKW oder Laptop mit Essenresten, Kratzern, Fettflecken und ungewaschen zurückbejkommen kit dem Hinweis "Na ja, neu war der ja nicht als ich ihn bekommen habe"
Zur rechtlichen Bewertung: Natürlich kann der VM einen Herd in dem Gebrauchszustand verlangen, wie er bei Anmietung vorhanden war und bei normaler Nutzung erwartbar ist; allerdings zum Zeitwert.
Warum wird hier eigentlich sofort verurteilt? Ich habe hier keine Fotos hochgeladen, die euch dazu veranlassen, mich als Drecks*wein bezeichnen zu dürfen. Als wenn ich eine komplett neue Küche übernommen hätte und diese nun vollkommen verkalkt, mit fett überzogen und schwarz ist. Das war eine Altbauwohnung mit Küche, die mindestens über die letzten 7 Jahre von verschiedenen Mietern genutzt wurde. Und guess what, ich hab die Küche auch dreckig übernommen, hab aber aufgrund der Gesamtsituation nicht rumgeheult, sondern so gut es geht geputzt. Das war wohl mein Fehler. Sonst hätte ich schon damals eine neue Küche auf Kosten des Vormieters bekommen.
Nochmal: Das Bad, das auch komplett möbliert vermietet wurde, hat 0 Mängel. Auch sonst gab es nichts zu beanstanden in der Wohnung.
Aber danke für den immerhin konstruktiven Beitrag am Ende.
Niemand hat dich als Drecks*hwein beschimpft. Aber entwedert ist der Mangel des Herdes bereits bei Übergabe aktenkundig oder eben durch Überkochen und Einbrennen während deiner Mietzeit verursacht und dann zahlst du eben den Schaden zum Zeitwert.
Der Herd dürfte wohl nach mehrmaligem Mieterwechsel ca. mind. 10 Jahre alt sein. Dass bei seiner Nutzung die Herdplatten auch einem gewissen Verschleiß unterliegen, dürfte nachvollziehbar sein. Es ist einfach für den Mieter nicht möglich, nun bei seinem Auszug den Urzustand wieder herzustellen.
Funktionell ist er in Ordnung, eine Abnutzung oder Verschlechterung des allgemeinen Zustandes bei vertragsgemäßem Gebrauch sind mit der Miete abgegolten. Selbst wenn hier ein gewisses Verschulden dem Mieter zuzuschreiben wäre, könnte der Vermieter lediglich den Zeitwert in Rechnung stellen (Neu für Alt). Und der dürfte minimal sein..
Mein Rat: Weise die Forderung mangels Rechtsgrundlage im Ganzen zurück.
Mit der Kaution dürfen nur unstrittige Forderungen aufgerechnet werden.
Der Vermieter müsste hier auf Schadenersatz klagen (binnen 6 Monaten nach Rückgabe der Wohnung, sonst verjährt). Die Klage würde für ihn aber ein Desaster.
Vielen Dank, das werde ich tun.
Wenn der Herd bei Einzug schon alt war, kann er keinen neuen in Rechnung stellen. Er kann allenfalls den Zeitwert anrechnen. Sonst könnte ja jeder Vermieter alle paar Jahre die EBK auf kosten der Mieter erneuern.
doch hilfreich, hab mich vertan, deshalb mein danke
Alles gut. Hab mich auch schonmal verklickt
Ich habe widersprochen, dass die Platten unbenutztbar seien. Ich habe sie geputzt so gut ich konnte. Mehr ging halt nicht und die Küche ist sehr alt und hatte mehrere Vormieter. Ich kann ja nicht zaubern?
Trotzdem ist es doch ungültig selbst ohne mein nutzloses Foto. Er kann ja nicht das Protokoll fälschen?