Vermieter verbietet bald kochen, rauchen u.ä. in der Wohnung?
Hey!
Bei einigen Nachbarn und auch bei mir herrscht wirklich sehr große Wut.
Wir dürfen noch bis zum 11.06. 16 in den Wohnungen rauchen, kochen oder Räucherstäbchen brennen lassen.
Bei uns werden in jedem Raum ein Rauchmelder eingebaut.
Wenn ich bei einen meiner Nachbarn in die Wohnung komme, dann ist dort wirklich dicke Luft.
Was soll der denn machen, wenn in seinem 3 Räumen dann 3 Rauchmelder sind? Kochen kann man in einem 10m² Raum dann auch vergessen.
Und was ist mit Weihnachten, die Räuchermännchen, oder mit normalen Räucherstäbchen?
Das dürfen wir ab 11.06. 16 alles nicht mehr benutzen.
Es ist doch gegen die Grundrechte, wenn wir bald so viele Dinge nicht mehr in der Wohnung machen dürfen.
Und dann kommen noch die Gebühren dazu, da sind auch wieder 100€ oder mehr pro Jahr weg.
Was mache ich, oder die Nachbarn, wenn in der Nacht die Dinger angehen, weil jemand geraucht hat, weil jemand gekocht hat, weil jemand gekifft hat?
Ich habe echt einen mega Hals, dass die uns jetzt noch mehr Geld aus den Taschen ziehen und unsere Leben stark einschränken.
Kann man dagegen klagen?
13 Antworten
Das Rauchen (erst recht Kiffen) in der Wohnung kann der Vermieter untersagen, klar. Ich persönlich finde das auch besser so.
Kochen in der Wohnung kann ein Vermieter nicht verbieten. Räucherstäbchen könnten strittig sein.
Der Rauchmelder ist gesetzlich vorgeschrieben. Schon lange. Dagegen kann man nicht klagen. Sehe hierbei kein Problem. So ein Teil geht beim Kochen auch nur an, wenn man etwas anbrennen lässt und ganz sicher nicht von gewöhnlichem Dampf.
Wir haben seit langer Zeit Rauchmelder in der Wohnung und kochen jeden Tag, zünden auch mal ein Räucherstäbchen und mein Mann dampft. Das Ding ist noch nie losgegangen. Nichtmal als mir was angebrannt ist und das hat wirklich fiese Aromen verbreitet *grins*
Würde der Vermieter uns das Kochen untersagen würd ich ihn laut auslachen und auffordern dann jeden Tag für Verpflegung nach unseren Wünschen zu sorgen - auf seine Kosten natürlich und zu den Zeiten die ich bestimme^^
Das ist doch Quatsch! Niemand verbietet dir das Rauchen, das Kochen oder ein Räucherstäbchen.
Wegen einer Zigarette springt kein Rauchmelder an. Auch ein Räucherstäbchen bringt keinen Alarm.
Und beim Kochen gibt es ebenfalls keine Probleme, solange man den Braten nicht zum Brikett verkohlt.
Rauchmelder sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese Geräte dienen deiner eigenen Sicherheit. In meinem EFH hier sind 8 Stück verbaut und ich hatte seit 3 Jahren keinen einzigen Alarm.
Gut, bei mir hier wird nicht geraucht. Aber gekocht wird hier für 6 Personen.
Was haben Sie denn mit Dir gemacht, dass Du so verzweifelt bist? Auf jeden Fall völlig falsch informiert!
Die Pflicht für Rauchmelder besteht für jedes Schlaf-/Kinderzimmer und für Flure, die zu solchen Räumen führen oder als Fluchtwege aus diesen Räumen dienen.
In vielen Wohnungen reichen also 2 Stück aus. Bei 1 Schlaf- und 2 Kinderzimmern wären es also 4. Techem verlangt für 4 Funkrauchmelder rund 200 €. 15 € jährlich für die Wartung für alle 4. Oder je Monat € 1,25.
Wenn nun der Vermieter die 200 € als Modernisierungsmieterhöhung auf die Miete aufschlägt, so darf er 11 % pro JAHR umlegen. Nun rechne mal: Das sind 22 € pro Jahr und somit pro Monat € 1,83.
Somit kostet Dich der Spaß je Monat künftig €, 3,08. Ist Dir das Deine oder die Sicherheit Deiner Familie wert?
Die Rauchmelderpflicht halte ich für sehr sinnvoll. Nur die Ausgestaltung, dass der Vermieter bzw. Eigentümer für die Anschaffung verantwortlich sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Könnte jeder Mieter selbst dafür verantwortlich gemacht werden und zur Anschaffung verpflichtet werden, würde ein guter Rauchmelder (test 01/16) gerade mal 20 € kosten. Das sind dann Dinger, die 10 Jahre zuverlässig gehen und dann ausgetauscht werden müssen. Also in dem Beispiel 80 € insgesamt und nicht rund 350 € in 10 Jahren.
Die von Dir genannten 600 € pro Jahr sind ein Hirngespinst und aus Faschinformationen zusammen gereimt.
Abschließend: Rauchmelder sind aus gutem Grund nicht in Küche und Wohnzimmer vorgeschrieben. Das sind üblicherweise nicht die Räume, in denen man schläft, denn die Geräte sollen vor allem Schlafende aufwecken, wenn es in der Wohnung raucht. Die meisten Toten bei Wohnungsbränden ersticken im Schlaf, ohne dass sie es bemerken. Verbrennen tun die wenigsten.
Komm also am besten jetzt wieder runter.
Für das Rauchen gibt es u.U. tatsächlich gewisse Einschränkungen, wenn sich Nachbarn dadurch belästigt fühlen.
Schäden an Wänden etc, die dadurch entstehen sind ebenfalls spätestens bei Auszug zu beseitigen.
Ansonsten kannst du alles weiterhin tun und lassen wie bisher, der Mietvertrag kann nicht einseitig geändert werden.
Wofür sollte die Gebühr sein?