Vermieter verbietet bald kochen, rauchen u.ä. in der Wohnung?

13 Antworten

Das Rauchen (erst recht Kiffen) in der Wohnung kann der Vermieter untersagen, klar. Ich persönlich finde das auch besser so.

Kochen in der Wohnung kann ein Vermieter nicht verbieten. Räucherstäbchen könnten strittig sein.

Der Rauchmelder ist gesetzlich vorgeschrieben. Schon lange. Dagegen kann man nicht klagen. Sehe hierbei kein Problem. So ein Teil geht beim Kochen auch nur an, wenn man etwas anbrennen lässt und ganz sicher nicht von gewöhnlichem Dampf.

Maximilian112  31.05.2016, 22:51

Wer will Dir in Deinen 4 Wänden das rauchen untersagen???

tommy40629 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 22:56
@Maximilian112

Die Konsequenzen, wenn das Ding angeht, die verbieten es quasi.

Ich habe z.B. oft Räucherstäbchen an.

Außerdem darf man dann nicht mehr mit Kippe durch die Wohnung laufen.

Das ist ja eine Einschränkung.

Und wenn die Dinger z.B. nach 2200 Uhr ständig angehen, der Nachbar, der um 0400 aus den Federn muss, der wird irgendwann mit Recht sauer.

Ein Leben, so wie aktuell ist einfach ab 11.06. für fast alle im Haus nicht mehr möglich.

Man kann sich nicht mehr frei entfalten!

Spirit528  31.05.2016, 22:58
@Maximilian112

Der Vermieter. Freilich darf er untersagen dass in seinem Eigentum (als Mieter ist man während der Mietzeit lediglich Besitzer) geraucht wird, da er die Wohnung in den meisten Fällen danach nicht mehr an Nichtraucher vermieten kann und die Wohnung massiv im Wert fällt.

Maximilian112  31.05.2016, 22:59
@tommy40629

Setzt Dich mit der Kippe unter den Tisch. Manche Rauchmelder reagieren optisch, vielleicht hast Du Glück.

Spirit528  31.05.2016, 23:00
@tommy40629

Kann es sein dass Du einfach gar nicht weißt wie so ein Ding funktioniert?

Ich hatte hier auch Räucherstäbchen an, da ging der Rauchmelder nicht los.

Maximilian112  31.05.2016, 23:01
@Spirit528

Quatsch. Du machst ja mehr Spass als der Tommy......

Spirit528  31.05.2016, 23:03
@Maximilian112

Nein kein Quatsch. Allerdings wird dies normalerweise bei Unterzeichnung des Mietvertrages schon klar gestellt und die Gerichte sind sich nicht einig.

tommy40629 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 23:04
@Maximilian112

Rauchen darf wirklich nicht verboten werden. Aber warten wir ab, hier gibt es ja in 11 Tagen eine neue Situation.

Vielleicht halten die Nachbarn ja mal zusammen und die Dinger sind ständig am pipsen.

Bei dem einen Nachbarn und seiner Frau wird das mit Sicherheit passieren.

Spirit528  31.05.2016, 23:06
@tommy40629

Also hier in RLP ist das ja schon länger Pflicht und ich habe nichts davon mitbekommen, dass es irgendwo so abgelaufen wäre.

Wir haben seit langer Zeit Rauchmelder in  der Wohnung und kochen jeden Tag, zünden auch mal ein Räucherstäbchen und mein Mann dampft. Das Ding ist noch nie losgegangen. Nichtmal als mir was angebrannt ist und das hat wirklich fiese Aromen verbreitet *grins*

Würde der Vermieter uns das Kochen untersagen würd ich ihn laut auslachen und auffordern dann jeden Tag für Verpflegung nach unseren Wünschen zu sorgen - auf seine Kosten natürlich und zu den Zeiten die ich bestimme^^

TrudiMeier  31.05.2016, 23:18

Auf den Gedanken käme wohl kein Vermieter, das Kochen zu verbieten. Wenn das tatsächlich eine Folge der installierten Rauchmelder wäre, dann ist dein Vermieter allerdings der falsche Ansprechpartner. Denn der kann ja gar nix dafür. Der Einbau von Rauchmeldern ist Pflicht (nicht in allen Bundesländern) und die hat sich der Vermieter sicherlich nicht selbst auferlegt. Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, kannst du dir ja denken, bei wem du deine Verpflegung geltend machen kannst.  :-)

tommy40629 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 23:06

Vielleicht sind das bei Euch keine Rauchmelder, sondern Kameras?!

Achwasweissich  31.05.2016, 23:12
@tommy40629

Du kannst mir schon zutrauen das ich in der Lage bin einen Rauchmelder zu kaufen und unter die Decke zu kleben...dazu brauch ich nichtmal meinen Vermieter, nur ne Leiter^^

Das ist doch Quatsch! Niemand verbietet dir das Rauchen, das Kochen oder ein Räucherstäbchen.

Wegen einer Zigarette springt kein Rauchmelder an. Auch ein Räucherstäbchen bringt keinen Alarm.

Und beim Kochen gibt es ebenfalls keine Probleme, solange man den Braten nicht zum Brikett verkohlt.

Rauchmelder sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese Geräte dienen deiner eigenen Sicherheit. In meinem EFH hier sind 8 Stück verbaut und ich hatte seit 3 Jahren keinen einzigen Alarm.

Gut, bei mir hier wird nicht geraucht. Aber gekocht wird hier für 6 Personen.

Was haben Sie denn mit Dir gemacht, dass Du so verzweifelt bist? Auf jeden Fall völlig falsch informiert!

Die Pflicht für Rauchmelder besteht für jedes Schlaf-/Kinderzimmer und für Flure, die zu solchen Räumen führen oder als Fluchtwege aus diesen Räumen dienen.

In vielen Wohnungen reichen also 2 Stück aus. Bei 1 Schlaf- und 2 Kinderzimmern wären es also 4. Techem verlangt für 4 Funkrauchmelder rund 200 €. 15 € jährlich für die Wartung für alle 4. Oder je Monat € 1,25.

Wenn nun der Vermieter die 200 € als Modernisierungsmieterhöhung auf die Miete aufschlägt, so darf er 11 % pro JAHR umlegen. Nun rechne mal: Das sind 22 € pro Jahr und somit pro Monat € 1,83.

Somit kostet Dich der Spaß je Monat künftig €, 3,08. Ist Dir das Deine oder die Sicherheit Deiner Familie wert?

Die Rauchmelderpflicht halte ich für sehr sinnvoll. Nur die Ausgestaltung, dass der Vermieter bzw. Eigentümer für die Anschaffung verantwortlich sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Könnte jeder Mieter selbst dafür verantwortlich gemacht werden und zur Anschaffung verpflichtet werden, würde ein guter Rauchmelder (test 01/16) gerade mal 20 € kosten. Das sind dann Dinger, die 10 Jahre zuverlässig gehen und dann ausgetauscht werden müssen. Also in dem Beispiel 80 € insgesamt und nicht rund 350 € in 10 Jahren.

Die von Dir genannten 600 € pro Jahr sind ein Hirngespinst und aus Faschinformationen zusammen gereimt.

Abschließend: Rauchmelder sind aus gutem Grund nicht in Küche und Wohnzimmer vorgeschrieben. Das sind üblicherweise nicht die Räume, in denen man schläft, denn die Geräte sollen vor allem Schlafende aufwecken, wenn es in der Wohnung raucht. Die meisten Toten bei Wohnungsbränden ersticken im Schlaf, ohne dass sie es bemerken. Verbrennen tun die wenigsten.

Komm also am besten jetzt wieder runter.

bwhoch2  31.05.2016, 23:41

Ergänzung noch: Falls Dein Vermieter wirklich auf die Idee kommt, Rauchmelder in der Küche oder im Wohnzimmer zu verbauen, baue sie einfach ab. Das geht ganz einfach. Ein wenig nach links oder rechts drehen und das Ding kommt runter.

Wenn man Euch gesagt hat, dass ihr dann nicht mehr Rauchen, Kochen oder Räuchermännchen verbieten will, hat man Euch auf den Arm genommen.

Für das Rauchen gibt es u.U. tatsächlich gewisse Einschränkungen, wenn sich Nachbarn dadurch belästigt fühlen.

Schäden an Wänden etc, die dadurch entstehen sind ebenfalls spätestens bei Auszug zu beseitigen.

Ansonsten kannst du alles weiterhin tun und lassen wie bisher, der Mietvertrag kann nicht einseitig geändert werden.

Wofür sollte die Gebühr sein?

tommy40629 
Beitragsersteller
 31.05.2016, 23:15

Durch den Einbau dieser Dinger entstehen Wartungskosten, bei uns wird sich sicher Techem freuen und die Miete darf laut Gesetz pro MONAT um 11% steigen. Wir zahlen 380€, das sind dann 501,60€ mehr Miete im Jahr plus die Wartungskosten.

Das sind locker 600€. Dafür muss man zusätzlich über 70 Stunden im Jahr mehr arbeiten, wenn man netto 8,50€ bekommt.

kevin1905  31.05.2016, 23:28
@tommy40629

Der Einbau von Rauchmeldern entspricht keiner energetischen Verbesserung, daher dürfte die Erhöhung nicht durchsetzbar sein.

Wartungskosten die regelmäßig anfallen dürfen dem Grunde nach auf den Mieter umgelegt werden.

Die Frage ist nur was will man da groß warten. Da drückt man einmal im Jahr auf den Knopf um den Testalarm auszulösen und fertig.

Habe in meiner Mietwohnung seit über 2 Jahren Rauchmelder im Flur und Schlafzimmer (fest verbaut). Rauche nicht, koche aber. Noch nie was losgegangen.

DerHans  01.06.2016, 11:31
@tommy40629

Nur die tatsächliche neue Investition darf mit 11 % jährlich auf die Miete umgelegt werden. Bei der "Investition" der Rauchmelder lohnt sich das gar nicht, nach zu rechnen.