Vermieter und das Recht auf Wohnungsbetretung

8 Antworten

Dein Vermieter muss sein Kommen ankündigen, rechtzeitig vorher.

Er darf nicht unangekündigt die Wohnung betreten. Und wenn er keinen besonderen Grund hat (und dazu gehört definitiv nicht das Herausschrauben von Sicherungen!), musst er schon darauf warten, dass Du Dein Einverständnis erklärst. Sonst ist es Hausfriedensbruch.

Du hast das Recht, das Schloß zu wechseln, und er hat nicht das Recht, dieses aufzubohren. Das wäre Einbruch.

Die du dann auf gar keinen Fall zahlen und gleichzeitig Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs stellen wirst! Da kannst du alle einschlägigen Rechtsprechungen durchlesen: Der Vermieter hat sich vorher anzukündigen (ohne geht gar nicht!) und es gibt genaue Gründe und Zeiten, wann er kommen darf. Schau mal in deinen Mietvertrag oder hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm Wenn natürlich ein Schaden droht, darf er sogar das Schloss aufbrechen, wenn der Schaden aber nicht von dir stammt, muss er oder die Versicherung das bezahlen :-), so kenn ich das.

Ich habe bei mir schon beim Einzug das Schloss gewechselt und habe nun Angst das er es Aufbohrt und mir die Rechnung des evt. gerufenen Schlüsseldienstes gibt.

Das wäre Einbruch und Hausfriedensbruch. Sollte es dazu kommen, sofort die Polizei anfordern und Anzeige erstatten. Der V. hat keinerlei Recht so zu verfahren. Er muss sogar mit Haftstrafe rechnen.

Der Wechsel ist/war dein gutes Recht.

Das Recht die Wohnung des Mieters zu betreten hat der Vermieter nur aus wichtigem Grund. Und das nach ausreichender Vorankündigung und Terminabsprache.

Zähler ablesen ist zwar einer aber nicht alle paar Monate. Da reicht 1 x im Jahr.

und habe nun Angst das er es Aufbohrt und mir die Rechnung des evt. gerufenen Schlüsseldienstes gibt.

Das wären gleich 2 Straftaten auf ein mal. Einbruch und Hausfriedensbruch.

Mein Vermieter will jetzt schon zum 2 Mal in nur 5 Monaten die Zählerstände ablesen. Jedesmal steht er unangemeldet vor der Tür und Klingelt auch gerne Sturm wenn man ihm nicht sofort öffnet.

Ein Vermieter darf noch längst nicht alles, schau mal hier rein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Von anderen Mietern weiß ich das er auch gerne mal ohne Ankündigung in die Wohnung geht. Das macht er nicht nur um Zählerstände abzulesen sondern auch um die Hauptsicherungen Rauszudrehen wenn man mal 3 Tage nicht zuhause war.Meine Frage ist ob er dazu ein Recht hat oder nicht?

Geht er in die Wohnung des Mieters ist das Hausfriedensbruch.

Handelt es sich um eine WG, darf er nur die Gemeinschaftsräume betreten, was ihm aber nicht das Recht gibt Sicherungen rauszudrehen.

Ich habe bei mir schon beim Einzug das Schloss gewechselt

Vernünftig.

und habe nun Angst das er es Aufbohrt und mir die Rechnung des evt. gerufenen Schlüsseldienstes gibt.

Der Schlüsseldienst verlangt einen Nachweis das man Mieter der Mietsache ist. z.B. den Personalausweis.

Ohne Nachweis darf ein Schlüsseldienst nicht so ohne weiteres ( ohne wichtigen Grund ) die Tür nicht öffnen.

Somit wirst Du auch nichts zahlen müssen.

MfG

Johnny