Vermeintlicher Diebstahl in Frankreich?
Hallo,
habe eine ganz blöde Frage, und zwar wie sieht das eigentlich für jemanden mit folgendem Problem aus?
Neulich sind wir (Deutschland) nach Frankreich gefahren wo unser Pferd stand. Wir haben die Eigentumsurkunde und den Pass. Nun hat uns eine bekannte dort gefragt ob wir ihr Pferd (frankreich) vom A nach B mit unserem Hänger stellen können. Sie hatte den Pass und wir haben von den Hof Besitzer gesagt bekommen das sei das Pferd von der Bekannten.
Nun ja, am abend haben wir von den Bekannten einen Anruf bekommen von der Polizei das sie wegen Diebstahl abgeführt sein sollen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt das die Hofbesitzer die Eigentumsurkunde für das Pferd haben und sie die bekannte wegen Hausfriedensbruch (in Frankreich) abführen lassen hat. 2 Tage U Haft für die bekannten und dann sind die vom Staatsanwalt frei gesprochen worden. Das wäre kein Hausfriedensbruch gewesen und Diebstahl konnte man nicht nachweisen.
Nun bekommen wir die Drohung das man uns Vorladen möchte und auch Anzeigt wegen Hausfriedensbruch & Diebstahl.
Hausfriedensbruch kann es nicht sein, da wir von den Hofbesitzer auf den Hof mit genommen worden & Diebstahl auch nicht da unseres wissen nach das Pferd der bekannten (jetzt vermeintlich)gehörte.
Also können die uns aus Frankreich etwas oder ist das nur dummes Geschwätz?
3 Antworten
Hallo und guten Abend, Beihilfe zu einer Straftat ist auch eine Straftat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In Frankreich wurde schon jemand für ein gebautes Elektrogerät zu einem Jahr Haft verurteilt. Wenn dann schon jemand in U Haft war ist die Verurteilung zu 99 % Sicher. Wenn jemand aus Deutschland in Frankreich eine Straftat mitbrachte auch aus Unwissenheit so kann er trotzdem in Deutschland belangt werden. Ich verstehe das jetzt so das die handelnden Personen allesamt deutsch sind oder zumindest miteinander kommunizieren können. Sollte das im Elsass passiert sein tritt teilweise sogar noch deutsches Recht ein. Um den Schaden zu minimieren würde ich mein bestmöglichstes dazu beitragen das die Hergangsweise aufgeklärt wird. Gruss Bernhard
Weder der eine noch der andere war einem dritten gegenüber verpflichtet mitzuteilen ob die Sache bezahlt war oder ist. Du warst aber verpflichtet das du dich persönlich davon Überzeugst z.B. Eigentumsurkunde zeigen lassen bevor du etwas machst.Mich wundert aber das man ein Pferd wegholt und keiner merkt das zumal du schreibst der Hofbetreiber hat Dich mitgenommen? Dann warst du entweder davor oder danach nochmal da und hast dann das Pferd geholt?
Das wäre nicht gut.....
Die Frage ist wer euch bedroht? Wer will euch Anzeigen? Und wer läd euch vor?
Sind das nur diese Franzosen, die sich aufregen oder ist es eine Behörde, oder gar Polizei oder Staatsanwalt?
Die Hofbesitzer wo unser Pferd stand und das Pferd der Bekannten. Beides in Frankreich
Wenn ich das richtig verstehe, sind das doch alles Freunde der Täterin. Sie halten dich für einen Komplizen?
Sage ihnen ganz klar, dass du auch nur in gutem Glauben gehandelt hast. Sie sollen sich an die Täterin wenden. Du weißt von gar nichts. Im Übrigen seiest du auch schon bei der Polizei gewesen, weil du dich von ihnen belästigt fühlst. Danach würde ich alle ignorieren. Wenn die anrufen, dann lege einfach auf.
Sollte die Polizei sich wirklich melden, dann kannst du das ja schnell aufklären.
Ok. Werd ich am besten so machen. Morgen zur Sicherheit nochmal meine Rechtsschutz anrufen, hatte halt nur bangen das die gleich wie die Französische Polizei uns hier genauso in Deutschland abführen 😅
Hallo Bernhard,
war in Choulet. Aber woher sollten wir den wissen das wir eine Straftat begehen, wenn die Hofbesitzer (Antragssteller) und Bekannte beide behaupten das es das Pferd der Bekannten war?