verliebt aber schweigepflich

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Du darfst dich in ihn verlieben aber während der Arbeit solltest du dir dies nicht anmerken lassen. Du darfst dich auch mit ihm treffen solange du die Handynr. Oder die wohnadresse oder sonstige Infos die dir helfen ihn ausfindig zu machen nicht aus der GK des Patienten sind. Findet dein Chef dies heraus, dass du aus der GK diese Infos hättest verstösst du gegen den Datenschutz und du kannst eine Menge ärger erhalten.

Es ist mir nicht bekannt, das es verboten sein sollte sich in einen Patienten zu verlieben und wenn Du darüber hinaus Deine Pflichten auch gegenüber den anderen Patienten nicht vernachlässigst, dann ist doch alles in Ordnung. Allerdings sehe ich derzeit noch keinen Grund um es Deinen Freundinnen sozusagen brühwarm zu servieren, das hat wirklich noch genügend Zeit und den Freundinnen wird dadurch auch nichts entgehen.

Naja warum soll das verboten sein?

Privat kannst du doch diesbezüglich machen was du willst. Auf der Arbeit soll er dich eben in Ruhe lassen.

Lein13 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 22:34

Ich habe bereits seine handynummer aber sa ich eine frau bin möchte ich dies meinen freundinnen erzählen aber da kommt das problem mit der schweigepflicht...

iErsalat  20.08.2013, 22:39
@Lein13

Du gibst ja keine Daten weiter oder sonstige ärztliche Informationen.

Ich weiß es nicht genau aber solange das auf normaler Basis verläuft ist doch alles in Ordnung.

"Ich habe jemanden kennengelernt" - fertig.

Du kannst ja mit ihm flirten. Da sollte eigentlich nichts dagegen sprechen.

Lein13 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 22:32

Ja ich habe mittlerweile seine handynummer aber da ich eine frau bin möchte ich dies meinen freundinnen erzählen aber da kommt das problem mit der schweigepflicht...

kannst dich ja außerdienstlich also hinterher mit ihm treffen, das hat dann nichts mit deinem Job zu tun

Lein13 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 22:34

Ich habe bereits seine handynummer aber sa ich eine frau bin möchte ich dies meinen freundinnen erzählen aber da kommt das problem mit der schweigepflicht...

Honigbluete99  20.08.2013, 22:35
@Lein13

von dem typ kannst du ihnen doch erzählen, nur von seinem problem darfst du ihnen nicht erzählen?

Lein13 
Beitragsersteller
 20.08.2013, 22:39
@Honigbluete99

Ich darf ja auch nicht sagen das er zu dem arzt geht