Außerorts stehts mit 100 km/h fahren oder wäre es Verkehrsbehinderung und zu unzügig mit nur 80 km/h zu fahren?

9 Antworten

Die 100 km/h sind die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Von daher bist du nicht verpflichtet, diese auch zu fahren - ein weit verbreiteter Irrtum. Andere Verkehrsteilnehmer haben ggf. auch andere Höchstgeschwindigkeiten, wie z.B. LKW mir 60 km/h oder Wohnmobile über 3,5 t mit 80 km/h.

Wenn du z.B. nur 80 km/h fahren darfst oder magst, dann wäre es nett, wenn du von Zeit zu Zeit mal (z.B. an Busbuchten) rechts herausfährst um andere Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen. So halte ich es immer mit meinem Dicken. :-)

abenhard17  04.03.2019, 23:04

Und was macht man, wenn es keine Busbuchten gibt?

Schnarchix  16.04.2019, 13:15
@abenhard17

Wenn du hinter mir bist, kannst du dort bleiben bis du schwarz wirst.

Anderen Fahrern gebe ich mit dem Blinker Zeichen, wenn ich von meiner höheren Sicht eine Überholmöglichkeit für sie erkennen kann. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, dass mich viele Autofahrer lieber als Vorwand nehmen, um selbst langsamer fahren zu können.

abenhard17  16.04.2019, 21:40
@Schnarchix

Wenn du hinter mir bist, kannst du dort bleiben bis du schwarz wirst.

Wäre das dann nicht Verkehrsbehinderung? Verstößt das nicht gegen die StVO?

Schnarchix  17.04.2019, 20:50
@abenhard17

Bei dir nicht, da ist es eine verkehrslenkende Maßnahme. :-)

abenhard17  17.04.2019, 22:48
@Schnarchix

Du nimmst Aufgaben der Verkehrspolizei wahr? Auf welcher Rechtsgrundlage?

abenhard17  22.04.2019, 13:36
@Schnarchix

Du schriebst "da ist es eine verkehrslenkende Maßnahme". Was hat denn der Notwehr-Paragraph mit Verkehrslenkung zu tun?

Schnarchix  28.04.2019, 10:14
@abenhard17

Denke nach, dann kommst du darauf.

abenhard17  28.04.2019, 13:49
@Schnarchix

Ich komm aber nicht drauf, was der Notwehr-Paragraph mit einer "verkehrslenkenden Maßnahme" zu tun haben soll (was nur die Polizei darf). Hilf mir doch mal auf die Sprünge!

roboboy  04.03.2019, 16:42

dann wäre es nett, wenn du von Zeit zu Zeit mal (z.B. an Busbuchten) rechts herausfährst um andere Verkehrsteilnehmer vorbeizulassen.

Das wäre nicht nur nett, das wäre gesetzlich vorgeschrieben. Nur halten sich leider sehr wenige daran.

Schnarchix  05.03.2019, 09:35
@roboboy
Das wäre nicht nur nett, das wäre gesetzlich vorgeschrieben.

Das wäre nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, das ist es auch:

§ 5 Abs. 6 StVO:

[...] Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Nur so wie ich es formuliert habe, klingt es einfach netter. :-)

Hi,

Außerorts stehts mit 100 km/h fahren oder wäre es Verkehrsbehinderung und zu unzügig mit nur 80 km/h zu fahren?

Das hängt immer von der Situation ab - sprich den Straßenverhältnissen, den Witterungsbedingungen und der Tageszeit.

Für die Fahrprüfung bei besten Bedingungen wären 80 km/h schon sehr grenzwertig - sonst wäre es gestattet, stößt aber bei vielen Autofahrern nicht gerade auf Begeisterung.

LG

Du musst deine Geschwindigkeit natürlich den Straßenverhältnissen anpassen und jederzeit in der Lage sein, innerhalb der sichtbaren Strecke anzuhalten (bei schmalen Straßen in der Hälfte der sichtbaren Strecke).

Wenn die Straße eng ist, es sehr kurvig ist oder das Wetter schlecht ist, ist es durchaus gerechtfertigt, langsamer zu fahren. Auf Landstraßen gibt es (anders als auf Autostraßen - blaues Schild mit weißem Auto - und Autobahnen) keine Mindestgeschwindigkeit, die dein Fahrzeug mindestens fahren muss, insofern sind 80km/h auch ok.

Also in der Fahrprüfung würdest du deshalb durchfallen. Du sollst nämlich auf Straßen mit Tempolimit das Tempolimit fahren, auf der Autobahn die Richtgeschwindigkeit-aber natürlich nur, wenn die Verkehrssituation das zulässt.

Bist du aber durch die Fahrprüfung durch, so kannst du auch 80 fahren, wenn du das willst. Fährst du allerdings langsamer als der Rest und bietet sich keine Möglichkeit zum überholen, bist du von Zeit zu Zeit verpflichtet, rechts ranzufahren, wenn eine gefahrlose Möglichkeit besteht und den Verkehr vorbei zu lassen:

"Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist."

80 km/h sind kein Problem, wenn du so fahren willst. Probleme bekommst du erst ab unter 60, wenn ich es richtig im Kopf habe. Dort zieht nämlich irgendwann der Absatz:

"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Kommt drauf an. Nachts und in der Dämmerung, bei Nebel und Regen okay. Wenn du nicht schneller kannst, weil du ein LKW bist, oder eine alte Oma bist auch. Wenn da aber ne gut ausgebaute Landstraße ist, du normal fahrtüchtig bist dann eher nicht.

Aber das Ganze ist mehr oder weniger Ansichtssache, was da verhältnismäßig ist und was nicht. Einerseits gibt den Punkt in der STVO, dass man das Auto jederzeit unter Kontrolle haben muss, andererseits aber auch, dass man nicht unnötig bzw. grundlos langsam fahren soll.

Sokloresz 
Beitragsersteller
 02.03.2019, 08:58

wohl wahr,

aber habe unnabhängig von Fahrwidrigkeiten gefragt, also wären andere Hindernisse, Einengungen, Witterungen, dann ist langsamer fahren definitiv richtig

Vando  02.03.2019, 09:02
@Sokloresz

Das kann man nicht unabhängig von den Witterungsverhältnissen etc. betrachten. Stell dir vor es gibt Nebel und hat eine Sichtweite von nur 50m. Dann dürftest du sogar nur um die 50km/h fahren.

Das macht eine völlig andere Situation.