Verkehrsschilder?

8 Antworten

Über die Aufstellung von Verkehrsschildern entscheidet zunächst die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises oder der Gemeinden.
Es gibt genaue Vorschriften wie Verkehrszeichen aufzustellen sind. Diese sind bundesweit über die Verwaltungsvorschrift geregelt. Guugle mal nach vwv-stvo. In der StVO regeln §39 und §45 die Aufstellung von Verkehrsschildern. Bist Du der Meinung ein Verkehrsschild beeinträchtig Dich in Deinen Rechten, dann kannst Du dagegen Beschwerde einlegen und beantragen, dass die Anordnung aufgehoben wird.
Für Tempo 30 Zonen lies aber erstmal §39 (1c) StVO und §45 (9) StVO. Sind ja auch eine sinnvolle Einrichtung!

Das ist Sache des Landkreises in Verbindung des Koratorium für Verkehrssicherheit. Leider ensteht oft zu sehr eine Wildpark der von Zeit zu Zeit entflechtet gehört. Entscheident sich Verkehrsaufkommen, Wertigkeit der Strasse, Breit der Fahrbahn, Einsicht usw.

forenwanderer 
Beitragsersteller
 29.04.2009, 10:17

So wirklich durchdacht und sicherheitstechnisch notwendig erscheint mir die Sache nicht immer...

@ Support:

Die Frage ist meiner Meinung durchaus berechtigt und hier richtig plaziert.

forenwanderer 
Beitragsersteller
 29.04.2009, 10:31

Danke für die schriftliche Unterstützung, die ich als Bestätigung ansehe. Ich habe etwas in "guteFrage" gestöbert und etliche Themen gefunden, die deutlich irrsinniger erscheinen als meine Frage hier. @Oliver vom Support - wenn ich schon keine Frage stellen darf, die dazu führt, mein Wissen in faktischen Dingen aufzuwerten, dann sei die Frage gestattet, welche Fragen sind denn bei "guteFrage" nun erlaubt ? Sowas z.B. wurde nicht beanstandet: "wie man die haare so hinbekommt?" Ich bin jetzt durchaus verwirrt, welche Sinnhaftigkeit "guteFrage" zuzusprechen ist, wenn man zuvor die entsprechende Frage indizieren muss. Oder war meine Frage eher etwas für "schlechteFrage.net" ?

landkreise und gemeinden arbeiten hier oft hand in hand, jedoch oft nicht sehr sinnvoll dei dem schilderwald. tempo 30 usw unterliegen eigentlich dem land. hier gibt es dann anträge und abstimmungen und das aufstellen übernimmt dann gemeinde.

forenwanderer 
Beitragsersteller
 29.04.2009, 10:16

Also eine recht subjektive Angelegenheit, die nicht unbedingt sinnvoll sein muss. Gelegentlich habe ich sogar den Verdacht, dass manche Schilder (Geschwindigkeitsbegrenzungen) nur an bestimmten Plätzen aufgestellt wurden, um Radarkontrollen lukrativer zu gestalten...

Die Gemeinden entscheiden meine ich selbst. Ob Sinnvoll oder nicht sei dahingestellt.