Verfällt das Geld für den Führerschein?

7 Antworten

Hallo Leilabella,

leider haben Deine Freunde recht. In den "allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen", die Du bei Deiner Anmeldung an die Fahrschule unterschreiben musstest (höchstwahrscheinlich Rückseite des Ausbildungsvertrages), steht folgendes:

Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. (Ziffer 1 "Bestandteil der Ausbildung")

Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/AGB.pdf

MfG

ShianPairu  19.07.2012, 19:41

Wobei ich nicht beurteilen kann, ob das ganze Geld, welches Du bisher ausgegeben hast, dadurch verfallen ist. Der Vertrag endet lediglich nach einem Jahr.

Frage dementsprechend doch mal bei Deiner Fahrschule nach.

Hallo, Hallo ;O).........

Ja deine Freunde haben Recht. Nach einem Jahr ist alles vorbei. Wenn du deinen Fahrlehrer gut kennst, dann wird er dir evtl. sagen, das du die Theorie nicht mehr bezahlen musst oder nur noch ein Teil, die Praxis musst du ganz von vorne wieder machen. Also ab hin zur Fahrschule....und GUTE FAHRT..

lg Theo

Meistens endet der Fahrschulvertrag nach 12 Monaten, wenn du allerdings gute Gründe anbringen kannst, weswegen du nicht kommen konntest, wird der meistens verlängert. Der Antrag beim SVA läuft allerdings so oder so nach 12 Monaten ab, den müsstest du also neu stellen (Kostet aber nur knapp 50 Euro)

Als ich damals meinen Führerschein gemacht habe, war die Regelung so, dass der gesamte Führerschein, vom Tag der Anmeldung bis zur Prüfung, innerhalb eines Jahres erledigt sein musste.

2 Jahre

1 Jahr bis zur theoretischen Prüfung, danach 1 Jahr bis zur praktischen Prüfung

so steht es im Gesetz

(2) Die praktische Prüfung muß innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluß der praktischen Prüfung oder - wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist, zwischen Abschluß der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV18.htm

Hallo!

Als ich damals meinen Führerschein gemacht habe, war die Regelung so, dass der gesamte Führerschein, vom Tag der Anmeldung bis zur Prüfung, innerhalb eines Jahres erledigt sein musste. Wenn man das nicht auf die Reihe bekam, dann musste man von der Anmeldegebühr über die Theorie bis hin zu Fahrstunden und Prüfung alles noch einmal aufbringen...

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen, wenn du noch Fragen haben solltest, dann kannst du diese gerne stellen.