Urheberrecht von Bildern mit Spielinhalten

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Ein klassischer Screenshot unterliegt keinesfalls dem Urheberrecht, da es ihm an der persönlichen geistigen Schöpfung gänzlich fehlt, was für den Schutz Voraussetzung wäre.

In den Lizenzen zu den Spielen ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit bestimmt, dass Auszüge oder Teile davon nicht im Sinne von § 15 UrhG verwendet werden dürfen solange keine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt.

Selbst wenn der Screenshot ein neues Werk wäre an dem du die Rechte hast, wäre eine Verwendung unzulässig, denn - man erwirbt bei Kauf nur ein einfaches Nutzungsrecht zu dem Zweck, zu dem das Werk veröffentlicht wurde, dazu gehört aber nicht, dass man Teile oder Auszüge daraus veröffentlichen darf.

Die Angabe der Quelle - die übrigens an das Werk gehört und nicht in das Impressum - alleine reicht keinesfalls aus, um daraus irgendwelche Nutzungsrechte abzuleiten.

Es wäre aber zulässig, wenn in einem redaktionellen Beitrag / Artikel bspw über das Spiel berichtet wird, dann wären Auszüge daraus als Zitat zulässig zum verwenden, es käme also darauf an, in welchem Zusammenhang deine Verwendung stattfinden soll.

Nert5 
Beitragsersteller
 17.05.2012, 19:05

Danke!

Also eigentlich ist es so das das Urheberrecht bei dem Hersteller liegt. Da du aber der Besitzer bist und die Screenshots aus deinem erworbenen Spiel machst ist das eigentlich deine Quelle. Da du ja das Foto machst und nicht irgendwo runter ziehst. Aber ich würde trotzdem den Hersteller erwähnen wo du den Screenshot raus genommen hast. Soviel ich weiss...

crazyrat  16.05.2012, 15:22

Auch wenn das Bild selbst erstellt wurde, ist der Hersteller dennoch der Rechteinhaber. Auch dann ist eine Genehmigung erforderlich. Der Käufer erhält einzig und allein ein Nutzungsrecht an der Software.

Alle anderen Rechte (Kopieren, Screen-Kopien, Dekompilieren usw.) bleiben IMMER beim Hersteller.

Bilder von den Screenshots unterliegen generell den Rechten des Spieleherstellers. Eine Publikation der Bilder muss VORHER vom Hersteller erlaubt werden. Und zwar generell.

Wenn der Hersteller die Bereitstellung solcher Bilder und Artworks verbietet, dürfen die nicht verwendet und publiziert werden.

Was Du für eine private und von DIR alleine genutzte "Anleitung" machst, ist aber deine Sache. Aber für die Publikation, egal ob im Netz, auf Flyern, usw. ist eine schriftliche Erlaubnis des Herstellers (Rechteinhabers) erforderlich. Und auch die Bedingungen, die der Rechteinhaber dafür verlangt, müssen beachtet werden.

Die Quelle reicht.

crazyrat  16.05.2012, 15:20

Leider falsch.....