Urheberrecht für internationale Logos auf Ohrtunnel?
Hallo, bei crazyfactory kann man sich ja jetzt bspw. Plugs bedrucken lassen, was auch immer man für ein Motiv hochlädt. Doch crazyfactory schreibt, dass das Bild keine Rechte Dritter verletzten darf. Ich möchte jedoch ein Adidas Logo auswählen und es mir auf meinen Plug drucken lassen weil es das sowieso nirgends zu kaufen gibt und ich es nett finde. Darf ich das oder wird mir Crazyfactory einen Strich durch die Rechnung machen bei der Image Prüfung?
4 Antworten
Einfach gestaltete Logos sind meist nicht urheberrechtlich geschützt mangels Schöpfungshöhe. Dort heißt es etwa: "Das Logo der ARD erreichte 1986 nach einer Entscheidung des OLG Köln nicht die erforderliche Schöpfungshöhe und ist daher urheberrechtlich nicht geschützt".
Möglich und üblich ist aber ein Schutz als Marke oder Firmenlogo, siehe § 4 Entstehung des Markenschutzes bzw. § 5 Geschäftliche Bezeichnungen. Was dann nicht damit tun darf, steht in §§ 14 bzw. 15.
Du darfst zwar mit einem solchen Logo am Körper herumlaufen, privat (also nicht unbedingt als Verkäufer von Waren).
Aber der Firma, die das Logo druckt und das Ergebnis verkauft, ist es untersagt, das Logo
"für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen", wenn sie damit
"die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." (§ 14 Absatz 2 Nr. 3.)
Dies könnte wohl am ehesten der Fall sein, wenn die Firma werben würde mit "tollen Plugs mit Adidas-Logo!" Selbst dann, wenn Adidas keine Plugs anbieten würde, sondern nur Shirts usw. mit dem Logo.
Die Frage wäre aber, ob das Abdrucken eines vom Kunden eingesandten Logos ebenfalls eine unzulässige Benutzung darstellen würde. Meiner Ansicht nach nicht, denn das Logo wird auf diese Weise ja gar nicht "im geschäftlichen Verkehr" benutzt, und erst recht nicht "ausgenutzt", und schon gar nicht "in unlauterer Weise".
Aber viele Firmen haben Angst vor Abmahnungen, selbst wenn es sich um an sich zulässige UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch handelt. Dies betrifft aber noch nicht einmal Marken, sondern nur geschützte Werke der bildenden Künste, die viele Online-Firmen noch nicht mal auf T-Shirts drucken wollen (der örtliche Copy-Shop hingegen meist schon). Plugs sind aber sicher keine papier-ähnlichen Stoffe, weshalb Kunstwerke, richtige, nicht darauf gegen Geld gedruckt werden dürfen.
Simple Logos m. E. hingegen schon.
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein, wenn Du das drucken willst, musst Du adidas vorher um Erlaubnis fragen!
Vielleicht finden die das ja auch cool, wenn Du kostenlos Werbung für sie machst...
Mit einer schriftlichen Erlaubnis der FA adidas kannst Du das drucken lassen - die kriegst Du dann per Post von Hand unterschrieben, was anderes ist nicht gültig.
Sagt die FA nein, ist es verboten.
Kontaktiere Adidas und frag nach, mehr als nein sagen können sie nicht.
nein, auch wenn es etwas so wie du es willst nicht zu kaufen gibt hast du nicht das Recht ein fremdes Logo zu nutzen.
Der Hersteller würde gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie deinen Auftrag ausführen