Unterstützung fuer Eltern in Tunesien steuerlich Absetzbar. Wenn ja, wie, was und wo muessen wir machen?

5 Antworten

Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Person (wie z.B. Eltern) sind außergewöhnliche Belastungen im Sinn des § 33a Einkommensteuergesetz. Ihr benötigt übersetzte Bescheinigungen der örtlichen Behörden, dass die Eltern bedürftig sind sowie Nachweise der eigenen Einkünfte der Eltern und der Zahlungen an die Eltern. Vielleicht wäre es am besten, wenn ihr damit zu einem Lohnsteuerhilfeverein geht.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Also, die Voraussetzungen für Unterstützung im Ausland sind nicht so einfach.
1. Die Eltern dürfen kein Einkommen über den steuerlichen Freibetrag haben.

2. Es gibt eine zweisprachige Unterhaltserklärung. Diese Bescheinigung muss in dem entsprechenden Land ausgefüllt und abgestempelt werden. Da bestätigen die Behörden das mögliche Einkommen und Vermögen.
3. Der Geldfluss muss nachgewiesen werden. Bei Überweisung bzw. Geldversand (Western Union etc.) muss der Empfänger die unterstützte Person sein. Sonst stellen sich die Sachbearbeiter gerne quer.
4. Bei persönlicher Übergabe muss eine zeitnahe Geldabhebung nachgewiesen werden (ca. 8 Tage), die Einreise anhand von Passstempel oder Ticket sowie eine zweisprachige Bescheinigung, wo der Empfänger des Geldes den Erhalt bestätigt.
Ich empfehle daher auch, wie eben schon jemand, die Unterstützung eines Lohnsteuerhilfevereins oder, wenn selbständig, die Rücksprache mit einem Steuerberater. Das sollte vorher genau geklärt sein, da es schwierig ist, mögliches Fehlverhalten nachträglich zu korrigieren.
Grundsätzlich niemals einer dritten Person Bargeld mitgeben. Das wird nicht anerkannt.

Was du privat als Unterstützung für deine im Ausland lebenden Eltern tust ist nach meinem Kenntnisstand nicht steuerlich absetzbar.
Spezielle Angaben kann ein Steuerberater erteilen.

PatrickLassan  28.09.2015, 13:28

 ist nach meinem Kenntnisstand nicht steuerlich absetzbar.

§ 33a Einkommensteuergesetz. Verwandte in gerader Linie sind untereinander zum Unterhalt verpflichtet.

Erwachsen einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigten Person ...

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html

Peter501  28.09.2015, 13:34
@PatrickLassan

Hallo @ Patrick,Grundsätzlich hast du ja Recht aber ich fasse den Beitrag des Fragenden so auf,dass die Unterstützung auf freiwilliger Basis basiert und keine zwingende Notwendigkeit besteht.Jedenfalls hat sich der User nicht dahingehend geäußert.

sorry, aber warum solltest  du das steuerlich absetzen können ? das ist eure privatsache