Unterschied zwischen Versicherungen in einer Agentur und im Internet!
Guten Tag,
dies ist meine erste Frage und hoffe, dass ich schnell eine Antwort erhalten werde, da ich morgen schon die Antwort brauche... Nun gut, ich bin morgen bei einer Versicherung eingeladen, es geht um einen Ausbildungsplatz, den ich schon so gut wie sicher habe, jedoch will der Vorstand mich nun besser kennenlernen und deshalb soll ich für morgen eine kurze Präsentation zu der These "Der Verkauf von Versicherungen kann über unterschiedliche Vertriebswege erfolgen. Zu den wichtigsten zählen sowohl Agenturen als auch der Direktvertrieb über das Internet". Erläutern sie Merkmale beider Vertriebswege und stellen sie Unterschiede sowie die Vor- und Nachteile beider Wege dar.
Es wäre super, wenn ihr mir helfen könntet, da ich im Internet kaum etwas finde und das, was ich mir erschliessen kann nicht ausreicht.
Vielen Dank schonmal! :-)
2 Antworten
Der Versicherungsagent vertritt die Versicherungsgesellschaft. Er ist also das Auge und Ohr der Gesellschaft. Wenn er eine Zusicherung macht, haftet die Gesellschaft. Wer er ein falsches Produkt anbietet, haftet die Gesellschaft ebenfalls. Er ist der Ansprechpartner des Versicherers vor Ort. und er hat jede Produktberatung zu protokollieren und dem Kunden vor Abschluss eines Vertrages auszuhändigen.
Anders ist das bei der Portalen, die die Gesellschaften selbst betreiben. Dort muss man selbst sich unterrichten. Man hat keinen Ansprechpartner. Die Versicherer zeichnen sich in der Regel auch frei in den Bedingungen. Das ist auch erlaubt. Es besteht auch keine Protokollpflicht.
Bei den Vergleichsportalen wie Check24, Verivox u.a. handelt es sich um Vermittler, die eine Vielzahl von Angeboten/Tarifen offerrieren. Diese rauszusuchen, muss man schon selbst machen. Selbst wenn es eine telefonische Beratung gibt, wird nichts protokolliert , sodaß man bei Falschberatungkeine rechtliche Handhabe hat.
Der Versicherungsagent vertritt die Versicherungsgesellschaft. Er ist also das Auge und Ohr der Gesellschaft. Wenn er eine Zusicherung macht, haftet die Gesellschaft. Wer er ein falsches Produkt anbietet, haftet die Gesellschaft ebenfalls.
Dies ist so pauschal leider falsch.
Wir müssen hier unterscheiden ob es sich um einen Bezirksleiter (Angestellter) handelt oder um einen Agenturinhaber (Selbständigen).
Beim Angestellten hast Du recht.
Der Selbständige hat für solche Fälle eine eigene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Vielen, vielen Dank! Genau sowas hat mir gefehlt.
Ganz liebe Grüße!
"keine rechtliche Handhabe" musste es heißen.
Einfach mal überlegen, wie Du über eine Internet-Plattform wie z.B. über Check24 einen Versicherungsvertrag abschließen kannst. Wer glaubst Du haftet hier für falsche Angaben ? Findet da eine Beratung von Check24 statt ? Bekommst Du von Check24 Sondernachlässe eingeräumt.
So - und nun überlege mal, wie das ganze aussehen könnte, wenn Du eine Versicherungsagentur besuchen würdest mit dem Wunsch z.B. eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Gruß A.
Vielen Dank! Das hat mir schonmal sehr geholfen und kann das Beispiel mit Check24 sicher gut einbringen :-)