Unterschied zwischen Strafsachen und Zivilsachen?
4 Antworten
...der wesentliche Unterschied liegt in den unterschiedlichen Streitparteien:
Im Zivilrecht streitet Bürger gegen Bürger, gleichgeordnet, quasi auf Augenhöhe. Der Zivilrichter ermittelt nicht selber, sondern bewertet nur das rechtlich, was ihm die Parteien an Fakten vortragen.
Im Strafrecht streitet die Gesellschaft, vertreten durch die Staatsanwaltschaft, gegen einen Bürger, der ein Verhalten gezeigt haben soll, daß die Gesellschaft nicht toleriert, sondern unter Strafe stellt. Im Gegensatz zum Zivilrichter kann der Strafrichter, mittels Staatsanwaltschaft und Polizei eigene Ermittlungen zum Sachverhalt anstellen.
Hier wird häuig nur nach der Strafbarkeit oder Bestrafungen von Handlungen gefragt. Besonders Jugendliche meinen nicht selten, daß ihnen unter 14 Jahren, mangels Strafmündigkeit, nichts passieren kann. Das aber ist ein Trugschluß. Z.B. eine Körperverletzung ist bekanntermaßen eine Straftat. Ist der Täter nicht strafmündig, kann er nicht bestraft werden. Ist er aber älter als sieben Jahren, dann ist er nach dem Zivilrecht dennoch für den Schaden, den er dem Opfer zugefügt hat, verantwortlich. Mancher mag nun einwenden, als Kind oder Jugendlicher habe man doch noch gar kein Geld. Dem ist entgegen zu setzen, daß ein zivilgerichtliches Urteil 30 Jahre lang Wirkung hat. Solange kann das Opfer versuchen, seinen Schaden ersetzt zu bekommen und wer nicht von Kindesbeinen an eine Hartz IV-Karriere anstrebt, wird dan irgendwann den Schaden ersetzen müssen, obwohl er nicht "bestraft" wurde...
in einer strafsache ist der staatsanwalt der ankläger
in einem zivilprozess klagt eine person gegen eine andere
Hallo,
Strafsachen findet man zumeist als Straftaten im StGB wieder, Zivilsachen gehen zumeist aus dem BGB hervor.
Wichtig ist das z. B. bei einem Autounfall mit Personenschaden, sagen wir mal einem Fußgänger. Die Staatsanwaltschaft klagt den Schädiger wegen fahrlässiger Körperverletzung (und eventuell anderen Delikten an), also einer Strafsache.
Der Schadenersatz des Geschädigten wird als Nebenkläger Zivilrechtlich eingeklagt.
Viele Grüße
Andreas
Bei Strafsachen geht es: Staatsanwalt gegen dich (Anwalt) Bei Zivildingen geht es Anwalt gegen Anwalt. wie beim Streit zwischen Nachbarn etc... Wenn du gegen Gesetze verstößt, Drogenmißbrauch, einbruch etc... dann sind dies Strafsachen, die der Staat durch seinen Anwalt, den Staatsanwalt verfolgt.