Unterhaltspflicht/Vaterschaftstest nach 13Jahren?

9 Antworten

Einen Vaterschaftstest kannst du (legal) eh nur mit Zustimmung der Mutter durchführen lassen. Bist du nicht der Vater, brauchst du auch keinen Unterhalt zu zahlen - klar. Bist du aber der Vater, dann hast du auch eine Unterhaltspflicht. Auch wenn die Mutter dir nichts gesagt hat - der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht von seiten des Kindes.  Ob du das nun möchtest oder nicht, ist völlig unerheblich. Auch wenn du keine Beziehung zu dem Kind hast, erlischt dadurch nicht der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen dich.  Man kann dich nicht verpflichten, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen, aber zur Unterhaltszahlung kann man dich verpflichten.

Wenn das Kondom damals nicht gerissen ist, dann würde ich mal davon ausgehen, dass du nicht der Vater bist. Du wolltest keine Kinder, du hast dafür Sorge getragen, dass du auch nicht Vater wirst.

rikks  26.05.2017, 13:39

Naja es könnte noch ein Samenraub sein... ^^ Sie hat den Gummi behalten und sich selbst befruchtet - pervers, aber manche sind echt so verzweifelt.

Gab doch glaube sogar mal so nen Fall mit irgend nem Promi, der dann auf einmal ein Kind an der Backe hatte.

Fragender303 
Beitragsersteller
 26.05.2017, 13:49
@rikks

Ich habe mich ja schon ein bisschen schlau gemacht zu dem Thema. Da gibt es echte Horrorfälle. In Deutschland gab es den Fall eines lesbischen Paares, das Kinder wollte. Die eine der Frauen arbeitete bei einer Samenbank. Also hat sie auf der Arbeit Sperma geklaut und sich selbst geschwängert. 

Dann hat sie dem Gericht erzählt, sie hätte Sex gehabt mit dem Spender. Die ganze Sache ist aufgeflogen, es wurde eindeutig bewiesen, dass die keinen Sex hatten. Doch der Spender wurde trotzdem zu Unterhaltspflicht verdonnert. (zumindest in der ersten Instanz, ich hoffe der Fall wurde weitergezogen und das Urteil abgeändert).

TrudiMeier  26.05.2017, 13:53
@rikks


Das wäre die Chance doch ziemlich gering, dass das funktioniert.
Spermien sind außerhalb des Körpers nicht sehr lange lebensfähig. Im Gleitmittel des Kondoms ist außerdem Spermizid enthalten, das die Spermien abtötet.  Gesetzt den Fall, dass es tatsächlich ein paar
überlebt haben, sind die ganz schön angeschlagen und müssen sich ja noch hocharbeiten. Das dürfte sich schwierig gestalten.

Den Promi , den du meinst, ist Boris Becker.......und da gings auch nicht um Sperma aus dem Kondom. Das war Oralverkehr in der Besenkammer und da standen die Chancen, wie man unschwer erkennen kann, wesentlich besser. Wobei......Boris Becker konnte auf den Vaterschaftstest getrost verzichten........ :-)



petrapetra64  27.05.2017, 09:01
@TrudiMeier

Theoretisch wäre das mit dem Samenklau möglich und dann muss für das biologische Kind zwar gezahlt werden, der unfreiwillige Vater kann die Mutter aber auf Betrug und Schadensersatz verklagen, also wenn bei ihr was zu holen ist, kann man das Geld auch irgendwann wieder kriegen. 

Aber dieser Fall ist ja auch sehr unwahrscheinlich und hat mit der Frage hier auch nichts zu tun, denn in Samenklaufall wurde Unterhalt ja eingefordert, beim Fragesteller ist das aber nichts passiert. Rückwirkend geht hier also nichts. 

Nein, natürlich nicht - Unterhalt kann niemals rückwirkend gefordert werden, nicht mal bei einer Ehe nach der Scheidung

https://www.scheidung.org/unterhalt-rueckwirkend/


Wenn du der Vater bist, musst du zahlen, ohne WENN und ABER.

Wenn du einen Vaterschaftstest haben willst, muss sie damit einverstanden sein. Du wirst nicht der Vater sein, sonst hätte sie schon längst auf Unterhalt geklagt.

TrudiMeier  26.05.2017, 12:34

Ganz meine Meinung.

Andrea2009  26.05.2017, 12:39
@TrudiMeier

Du willst sie anzeigen, weil sie dir das Kind vorenthielt?! Du hast keine Peilung, ob es wirklich dein Kind ist und schreibst: "...Ich möchte kein Kind,..." Mach dich nicht lächerlich.

Fragender303 
Beitragsersteller
 26.05.2017, 12:44
@Andrea2009

Wenn sie mich während der Schwangeschaft informiert hätte, hätte ich damals die Chance gehabt meine Meinung zu ändern. Wenn sie mir aber erst sagt es sein ein anderer gewesen fühle ich mich natürlich nicht verpflichtet. 

Wenn sie nun die Meinung ändert hat sie mindestens einmal gelogen und schadet sowohl einer gesunden Vaterschaft und für das Kind ist die Situation auch ungünstig.

Zudem ist es Verleumdung rumzuerzählen es sei von mir, wenn es das nicht ist. 

Es ist echt eine verzwickte Situation, die Schuld sehe ich allerdings bei ihrem Verhalten. Als Mann kann ich echt nicht mehr machen, als ein Kondom zur Verhütung zu benutzen.

TrudiMeier  26.05.2017, 14:06
@Fragender303

Ich denke niemand hier findet das Verhalten der Mutter in Ordnung. Das Kind aber, kann nichts dafür.

Mach dir doch keinen Kopp über ungelegte Eier:

Du weiß nicht mal, obs überhaupt dein Kind ist. Und dann weißt du auch nicht ob die Mutter überhaupt Unterhalt fordern wird. Du machst dir jetzt ´n Kopp um nichts.

Aber was würde dir ein Vaterschaftstest bringen - außer mögliche Unterhaltszahlungen`?  Du willst kein Kind, hast ein Kondom benutzt. Sie hat dir gesagt, der Vater sei ein anderer. Nun erzählt sie rum, du seiest der Vater, hat aber 13 Jahre lang keinen Unterhalt gefordert. Ganz ehrlich, lass es, wie es ist. Du hast eh keinen Draht zu dem Kind und das dürfte sich zukünftig auch nicht ganz einfach gestalten, solltest du das wollen. Die Mutter hat bisher keinen Unterhalt gefordert und solange du ihr nicht schwarz auf weiß präsentierst, dass du der Vater bist, wird sie das auch wohl nicht tun. Tut sie es doch - DANN kannst du einen Vaterschaftstest fordern.
 

Fragender303 
Beitragsersteller
 26.05.2017, 14:28
@TrudiMeier

Ein negativer Vaterschaftstest wäre für mich einfach beruhigend. Dann kann ich die Sache mit gutem Gewissen abschliessen und auch Gerüchte über mich aus dem Weg schaffen. Das wär der beste Fall.

Dann gäbe es noch die Möglichkeit, dass es tatsächlich von mir ist, die Mutter aber sagt, dass sie eh keinen Vater/Unterhalt will. Mit der Version könnte ich leben. Eventuell würde es auch dem Kind helfen, zumindest zu wissen, wer der Vater ist. Und ich könnte evtl das Kind kennenlernen. Ich mag vor allem keine Kinder, mit Jugendlichen komm ich besser klar. Im besten Fall kämen wir miteinander klar.

Und der worst case wäre natürlich, dass ich tatsächlich der Vater wäre und die Mutter dann plötzlich merkt, dass sie ja dann auch Unterhalt fordern kann.

TrudiMeier  26.05.2017, 16:35
@Fragender303

Darf ich noch einen draufsetzen?  Wenn du nachweislich der Vater bist und die Mutter hat bis zum 12 Lj des Kindes Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten - dann holen die sich die Kohle von dir zurück, wenn sie spitzkriegen, dass du als Vater existierst.

Ohne dir jetzt auf den Schlips treten zu wollen:  So ganz unangenehm scheint dir die Möglichkeit, dass du ´n Kind hast (abgesehen von Unterhaltsforderungen) aber nicht zu sein - auch wenn du sagst, du willst keine Kinder. :-)

Fragender303 
Beitragsersteller
 28.05.2017, 13:49
@TrudiMeier

Ich kann mir vorstellen, dass es so rüberkommt, dass meine Einstellung zu Kindern inkonsequent rüber kommt.

Dies rührt daher, dass es ein Unterschied gibt, ob ein Kind da ist oder nicht.

Wenn ich kein Kind habe und kein Kind will ist alles OK. 

Sobald aber ein Kind da ist ändert sich die Situation, da ja auch das Interesse des Kindes eine Rolle spielt. Mir wärs immer noch unangenehm, aber ich könnte eine Mitverantwortung nicht abstreiten.

Fragender303 
Beitragsersteller
 26.05.2017, 12:33

Scheint mir sehr unfair, wenn Sie mich nicht informiert. Könnte man(n) sie dann nicht anklagen, dass sie mir ein Kind vorenthielt?

Es kann ja nich sein, dass der Erzeuger IMMER zahlen muss, aber keine Rechte auf Information hat?

rikks  26.05.2017, 13:48
@Fragender303

Sollte nich, aber ist so.

Du kannst eventuell auf dem Weg über die Unterbindung des Kontakts zwischen Vater und Kind was machen, denn ein Kind hat das Recht, seinen Vater zu kennen, wenn der noch lebt.

Ein Vaterschaftstest kannst du immer machen lassen, wenn die Mutter zustimmt. Auch nach 13 Jahren noch, denn die DNA des Kindes verändert sich ja normalerweise nicht mehr.

Aber wenn herauskommt, dass du der Vater bist, dann hat sie bewusst 13 Jahre auf den Unterhalt verzichtet, da sie dir die Vaterschaft bewusst nicht mitgeteilt hat.

Also bist du so oder so raus.

lieber Fragender. Stand bei dir die Staatsanwaltschaft auf der Matte oder hast du ein Schreiben vom Familiengericht? Nein ? Dann hast du jetzt gerade doch ncihts zu befürchten. Die Mutter hat hier definitiv die Pflicht, im Sinne ihres Kindes den Vater aufzutun, und ( wenn sie so rumgehurt hat wie du schreibst) es auch gerichtlich feststellen zu lassen. Die Art und Weise wie sie handelt lässt mich vermuten, dass sie entweder selbst nicht weiss wer der erzeuger ist oder das es jemand anderes ist den sie nicht nennen will.

Andernfalls hätte sie längst gerichtlich feststellen lassen das du der Vater bist.

Ich würde da nicht dran rumrühren, aber der "guten Frau" definitiv klarmachen dass solche Verleumdungen in Zukunft nicht unverfolgt bleiben.