Unterboden Beleuchtung am Auto! Erlaubt während des stehen usw?
Hey und zwar ist die frage man darf doch Unterboden Beleuchtung haben wenn man die nicht beim fahren benutzt !! Und es sollte nicht Blau und Rot sein ... Aber wenn man steht oder wenn man das Auto öffnen will und dann das Neon Licht angeht dann müsste es doch erlaubt sein oder nicht, weil ich fahre ja nicht sondern stehe kann mir das jemand bestätigen oder besser erklären??
Danke
4 Antworten
Nein, auch das ist nicht erlaubt.
Siehe §49a StVZO http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Mögliche Folgen bei einem Verstoß dagegen:
- Verwarnungsgeld
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Sicherstellung des KFZ
- Regressforderungen der Versicherung bei Unfall
Hallo. Also beim stehen dürfte das erlaubt sein,weil du den Strassenverkehr nicht behinderst sondern dann dein Fahrzeug als Schaustellerfahrzeug gelten dürfte.Nur wenn du fährst ist es nicht erlaubt. Gruß Ralf
Im Strassenverkehr dürfen die nicht benutzt werden.Allerdings zb bei Karnevalsumzügen schon.Ein stehendes Fahrzeug darf schon anderweitig genutzt werden.Das ist genauso wie mit Musikanlagen im PKW. Gruß Ralf
Im Strassenverkehr dürfen die nicht benutzt werden.Allerdings zb bei Karnevalsumzügen schon.
Dann ist das aber durch eine Sondergenehmigung im Rahmen einer Veranstaltung genehmigt, diese ist aber nicht Bestandteil der StVZO.
Ein stehendes Fahrzeug darf schon anderweitig genutzt werden.
Ja, wenn Du es auf Deinem Privatgelände abstellst oder nutzt, aber nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Die StVZO sagt:Beleuchtung nach vorne weiss,zur Seite orange und nach hinten rot. Während der Fahrt. Gruß Ralf
Die StVZO sagt:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
§ 49a
Und wo wird der Unterboden erwähnt während das Fahrzeug steht?Weil das ist die Frage des Fragestellers. Gruß Ralf
Kein Gesetz und keine Verordnung kann jede einzelne Handlung oder Möglichkeit explizit ausschließen. Dann hättest Du ein paar Tausend Paragraphen mehr...
Stattdessen werden Vorschriften gemacht wie die Beleuchtung auszusehen hat. Eine Unterbodenbeleuchtung entspricht diesen Vorschriften nicht, aus diesem Grund ist sie nicht erlaubt - auch nicht bei einem stehenden Fahrzeug.
Solange du mit einem Fahrzeug das wie ein Weihnachtsbaum beleuchtet ist und nicht am aktiven Strassenverkehr teilnimmst interessiert es keinen.Der Unterschied besteht am aktiven und inaktiven Strassenverkehr.Stelle ich beispielsweise mein fahrzeug auf einem Bürgersteig ab und das Fahrzeug ist hell erleuchtet ob weiss oder bunt interessiert dass keinen. Gruß Ralf
Ich glaube beim fahren ist es Verboten aber.....ich kann dir sagen das du mit unterbodenbeleuchtung nicht durch den TÜV kommst oder bist du da schon durch ?
Kann sein aber eine Gegenfrage was hast du davon willst du immer vor dein Auto chillen ;D wenn das ein trennt wer wäre es natürlich was anderes
Ich muss nicht mit dem Trennt gehen :) und außerdem wenn ich mit Freunden irgendwo stehe und Musik höre dann kann ging das doch :)
Ein Schaustellerfahrzeug hat bezüglich der StVZO auch keine Sonderrechte.
Oder fahren die mit eingeschalteter Karussellbeleuchtung durch die Gegend?