Unsere Hausmeisterin verlangt jeden Monat pro Bewohner 7,50€ so genanntes "Treppenhausgeld" in bar, zusätzlich zu den Hausmeisterkosten, ist das Schwarzgeld?

11 Antworten

Was ist im Mietvertrag bzw. Hausordnung zur Treppenhausreinigung vereinbart????

Sollte den Mietern die Treppenhausreinigung im MV übertragen worden sein, ist das Reinigen der Hausmeisterin deren Privatvergnügen und muss nicht bezahlt werden. Einseitige Vertragsänderungen der Vermieterin wären unwirksam.

Kein Mensch kann zu Zahlungen ohne Quittung gezwungen werden. Du wirst wohl keine Chance auf Erstattung des bereits bezahlten Reinigungsgeldes haben.

Du bezeichnest dich als Untermieterin? Wer ist in diesem Fall dein Vermieter? Die Vermieterin der Mietwohnungen im Haus kann es wohl dann nicht sein. Wenn du tatsächlich eine Teilwohnung von einem Hauptmieter gemietet hast, dann müsste dein Beitrag zur Treppenreinigung Bestandteil des Untermietvertrages sein und wäre an den Hauptmieter zu entrichten.

Nicht drauf reagieren. Wenn sowas nicht im Mietvertrag vereinbart ist, ist das von vornherein ungültig. Für welche Leistung ist denn das Treppenhausgeld gedacht? 

Maxxx1990 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 02:00

Für das Reinigen des Treppenhaus. Habe seit Mai jeden Monat 7,50€ gezahlt.

1)Ja es gibt Haushalte, wo das ganze Haus einen Putzplan hat zum Beispiel 2Stöcke und 10 Wohnungen Pro Stock.jeder Stock hat ein Putzplan am besten mit einer tafel (ich bin diese Woche zum Putzen dann) die man von Woche zu Woche und Tür und Tür weitergibt. Dann ist jede Woche ein andere Haushalt dann zu putzen.in diesen Stock. Auf ganze Haus kommt noch eine zusätzliche Tafel mit Keller putzen diese tafel durchlauft das ganze Haus jede Woche von Tür zu Tür. Bei Beendigung des putzen hängt ein Zettel und mit Kuli dort stehst auch im Ganzen nach Namen wer zum Putzen dann ist. Unterschreiben mit Datum. Wenn das funktioniert, dann braucht man keine Putz Kraft.

2) Dann gibt Wohnungen, da ist die Reinigungskraft von der Hausherren beauftrag.DIe putzt dann immer das Haus.Die Rechnung wird entweder Extzra verechnet oder es sit ihn den Betriebskosten dabei(muss extra angführt sein bei der Abrechnung einmal im jahr) ist aber meist die Teuerste Wariante.

3) hat man das alles nicht fragt der Hausherr meist eine Mieter/in ob das wer übernimmt der was sich meldet.hat 1 begünstigung bei miete, 2 bekommt es bar kesch von den mieter(was gemeldet sein muss) 7,5ist billig gibt welche die verlangen 10-20 Euro nur mal zum vergleich. Es gibt einen Hausmeister/in.Der wird eigentlich Beazhlt. Das der rasengemäht wird,Hecken geschnitten werden. alles was ausenbereich ist. und meist auch die heizung. Putzen ist in der Beazhlung meist nicht entahlten darum auch die Extra kosten fürs Putzen.

4)wäre das schelchteste es putz keiner.

Also wir haben Punkt 1 das ist das behste und Günstigste Angebot. Natürlich gibts dann auch einen schnee räum plan wenn ma es wie Punkt 1 macht. Eine muss sich natürlich bereit erklären dies zu kontrollieren dieses Richtet auch die zettel jede woche zum unterschreiben

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mach ein Schreiben fertig wo genau das drin steht was du hier geschildert hast und gib es beim Finanzamt oder bei der nächsten Zollstelle ab mit der Bitte zu Prüfen ob das alles korrekt versteuert wird.

Die prüfen das dann.

cg1967  09.10.2017, 02:12

Da es ein konkretet Vorwurf mit “Insiderkenntnis“ ist wird der auch bei anonymer Abgabe geprüft.

Maxxx1990 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 02:34
@cg1967

Habe ich irgendetwas zu befürchten? Ziehe Ende Oktober als Untermieter aus. Würde gerne noch vorher mitbekommen wie das Unrecht verfolgt wird.

bwhoch2  09.10.2017, 08:35
@Maxxx1990

Das wirst Du nicht mehr mitbekommen.

Maxxx1990 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 01:58

Wird diese Anzeige auf mich zurück zu führen sein?

YavuzIzmir  09.10.2017, 02:00
@Maxxx1990

Ist ja keine Anzeige sondern nur ne Info

Maxxx1990 
Beitragsersteller
 09.10.2017, 02:09
@YavuzIzmir

Könnte ich das Geld zurück verlangen?

YavuzIzmir  09.10.2017, 02:11
@Maxxx1990

unter gewissen Umständen, aber da müsstest du Anzeige stellen und als Kläger bist du in der Beweispflicht.

Ob es "Schwarzgeld" ist kannst Du nicht schlußendlich wissen. Solange sie das eingenommene Geld in ihrer Steuerklärung angibt, was Du ja nicht weißt, ist es fast in Ordnung. Es ist aber sehr wahrscheinlich so daß sie das Geld nicht angibt. Schon allein die Weigerung es zu Quittieren deutet darauf hin.

Du kannst natürlich dem Finanzamt einen Hinweis geben, mehr aber auch nicht.