Unsere Hausmeisterin verlangt jeden Monat pro Bewohner 7,50€ so genanntes "Treppenhausgeld" in bar, zusätzlich zu den Hausmeisterkosten, ist das Schwarzgeld?
Unsere Hausmeisterin verlangt jeden Monat pro Bewohner in unserem Mietshaus 7,50€ so genanntes "Treppenhausgeld" in bar, zusätzlich zu den Hausmeisterkosten, die im Mietvertrag stehen, ist das Schwarzgeld?
Sie klebt jeden Monat sehr aggressiv geschriebene Zettel an jede Wohnungstür, die zum Zahlen auffordern. Eine Zahlung per Überweisung oder das Aushändigen von einer Quittung für die 7,50€ wurden sowohl von der Hausmeisterin, als auch von der Vermieterin verneint. Meiner Meinung nach erfüllen diese Tatsachen den Tatbestand der Schwarzarbeit. Außerdem stand die Vermieterin, als das "Treppenhausgeld" in einem Briefumschlag in den Briefkasten geworfen wurde und damit zu spät ankam, am Morgen um 07.30 Uhr vor unserer WG Tür und hatte vorher Sturm geklingelt. Sie forderte ebenfalls aggressiv die Zahlung des "Treppenhausgeld".
Obwohl ich nicht mehr lange in diesem Haus als Untermieter wohne, möchte ich trotzdem dagegen vorgehen und ggf. Geld zurückfordern.
Bitte um Einschätzungen und Rechtstipps.
Vielen Dank.
11 Antworten
Was ist im Mietvertrag bzw. Hausordnung zur Treppenhausreinigung vereinbart????
Sollte den Mietern die Treppenhausreinigung im MV übertragen worden sein, ist das Reinigen der Hausmeisterin deren Privatvergnügen und muss nicht bezahlt werden. Einseitige Vertragsänderungen der Vermieterin wären unwirksam.
Kein Mensch kann zu Zahlungen ohne Quittung gezwungen werden. Du wirst wohl keine Chance auf Erstattung des bereits bezahlten Reinigungsgeldes haben.
Du bezeichnest dich als Untermieterin? Wer ist in diesem Fall dein Vermieter? Die Vermieterin der Mietwohnungen im Haus kann es wohl dann nicht sein. Wenn du tatsächlich eine Teilwohnung von einem Hauptmieter gemietet hast, dann müsste dein Beitrag zur Treppenreinigung Bestandteil des Untermietvertrages sein und wäre an den Hauptmieter zu entrichten.
Nicht drauf reagieren. Wenn sowas nicht im Mietvertrag vereinbart ist, ist das von vornherein ungültig. Für welche Leistung ist denn das Treppenhausgeld gedacht?
Für das Reinigen des Treppenhaus. Habe seit Mai jeden Monat 7,50€ gezahlt.
1)Ja es gibt Haushalte, wo das ganze Haus einen Putzplan hat zum Beispiel 2Stöcke und 10 Wohnungen Pro Stock.jeder Stock hat ein Putzplan am besten mit einer tafel (ich bin diese Woche zum Putzen dann) die man von Woche zu Woche und Tür und Tür weitergibt. Dann ist jede Woche ein andere Haushalt dann zu putzen.in diesen Stock. Auf ganze Haus kommt noch eine zusätzliche Tafel mit Keller putzen diese tafel durchlauft das ganze Haus jede Woche von Tür zu Tür. Bei Beendigung des putzen hängt ein Zettel und mit Kuli dort stehst auch im Ganzen nach Namen wer zum Putzen dann ist. Unterschreiben mit Datum. Wenn das funktioniert, dann braucht man keine Putz Kraft.
2) Dann gibt Wohnungen, da ist die Reinigungskraft von der Hausherren beauftrag.DIe putzt dann immer das Haus.Die Rechnung wird entweder Extzra verechnet oder es sit ihn den Betriebskosten dabei(muss extra angführt sein bei der Abrechnung einmal im jahr) ist aber meist die Teuerste Wariante.
3) hat man das alles nicht fragt der Hausherr meist eine Mieter/in ob das wer übernimmt der was sich meldet.hat 1 begünstigung bei miete, 2 bekommt es bar kesch von den mieter(was gemeldet sein muss) 7,5ist billig gibt welche die verlangen 10-20 Euro nur mal zum vergleich. Es gibt einen Hausmeister/in.Der wird eigentlich Beazhlt. Das der rasengemäht wird,Hecken geschnitten werden. alles was ausenbereich ist. und meist auch die heizung. Putzen ist in der Beazhlung meist nicht entahlten darum auch die Extra kosten fürs Putzen.
4)wäre das schelchteste es putz keiner.
Also wir haben Punkt 1 das ist das behste und Günstigste Angebot. Natürlich gibts dann auch einen schnee räum plan wenn ma es wie Punkt 1 macht. Eine muss sich natürlich bereit erklären dies zu kontrollieren dieses Richtet auch die zettel jede woche zum unterschreiben
Mach ein Schreiben fertig wo genau das drin steht was du hier geschildert hast und gib es beim Finanzamt oder bei der nächsten Zollstelle ab mit der Bitte zu Prüfen ob das alles korrekt versteuert wird.
Die prüfen das dann.
Habe ich irgendetwas zu befürchten? Ziehe Ende Oktober als Untermieter aus. Würde gerne noch vorher mitbekommen wie das Unrecht verfolgt wird.
Das wirst Du nicht mehr mitbekommen.
Wird diese Anzeige auf mich zurück zu führen sein?
Ist ja keine Anzeige sondern nur ne Info
Könnte ich das Geld zurück verlangen?
unter gewissen Umständen, aber da müsstest du Anzeige stellen und als Kläger bist du in der Beweispflicht.
Ob es "Schwarzgeld" ist kannst Du nicht schlußendlich wissen. Solange sie das eingenommene Geld in ihrer Steuerklärung angibt, was Du ja nicht weißt, ist es fast in Ordnung. Es ist aber sehr wahrscheinlich so daß sie das Geld nicht angibt. Schon allein die Weigerung es zu Quittieren deutet darauf hin.
Du kannst natürlich dem Finanzamt einen Hinweis geben, mehr aber auch nicht.
Da es ein konkretet Vorwurf mit “Insiderkenntnis“ ist wird der auch bei anonymer Abgabe geprüft.