Unfall ohne Einschalten der Versicherung?
Hallo! Ich bin heute an einer Tankstelle rückwerts in ein Auto gefahren. Der Mann hatte eine kleine Delle an seiner Stoßstange und meinte, dass wir die Versicherung nicht einschalten müssen, wenn ich ihm einfach 50 Euro zahle. Das hab ich auch dann so gemacht. Ich bin schnell zur Bank gefahren und habe als Pfand meinen Personalausweis bei ihm gelassen. Bin dann schnell wieder zurück zur Tankstelle und hab ihm mein Geld gegenen und mit Händedruck verabschiedet. Wollte eigentlich jetzt nur fragen ob er im nachhinein noch kommen kann und mehr Geld verlangen kann, weil der Schaden vielleicht doch größer ist ovwohl wir die Sache bereits so geregelt haben? Vielen Dank im Voraus!PS.: Ich habe nichts schriftlich geregelt sondern nur mündlich aber die Tankstelle war Videoüberwacht somit müsste alles aufgeteichnet worden sein und mein Bruder war mit mir im Auto und kann Zeuge sein.
4 Antworten
Eine Mündliche Vereinbarung ist auch viel Wert. Durch die Videoüberwachung kannst du Glaubhaft deine Story erzählen.
Mit den 50€ habt ihr euch eigentlich auf die Schadensbegleichung geeinigt, wenn eine neue Stoßstange nun 100€ kosten würde, kann er nichts mehr verlangen.
Aber: Vermutlich wird er die Stoßstange einfach wieder mit ein wenig Heißem Wasser hinbiegen und das hat sich-er hat 50€ und freut sich, du hast deine Ruhe.
LG
Ja klar kann er das, gerade weil ihr nichts schriftlich vereinbart habt. Jede Versicherung gibt bei Abschluß der KFZ - Versicherung diverse Unterlagen mit raus, dazu gehören fast immer auch Vordrucke eines Unfallberichtes. Den hättet ihr ausfüllen und als Bemerkung den Deal mit den 50 Euro eintragen können. Das nennt man ein Einigungsprotokoll. Beide Unfallgegner unterschreiben, damit wäre alles in trockenen Tüchern gewesen.
An die Videoaufzeichnung kommst Du wahrscheinlich nicht heran, weil der Pächter nicht verpflichtet ist die heraus zu geben.
Bruder als Zeuge ist schön und gut, kommt er aber gegen ein evtl. Gutachten an?
Du solltest den Schaden trotzdem deiner Versicherung melden, so tritt diese in Leistung wenn der andere Fahrer sich doch noch meldet.
Was hat denn ein Gutachten mit der Aussage der Bruders zu tun??? Soll der Gutachter feststellen, ob 50 Euro ausgehändigt wurden oder wie.
Unfallflucht liegt nicht vor. Du hast dich ja an der Klärung des Unfallgeschehens, sowie der Feststellung der Personalien beteiligt.
Sollte das Unfallopfer einen höheren Schaden feststellen, könnte er das restliche Geld von dir fordern.
Bei der Schuldfrage könnte man das bezahlen deinerseits als Schuldeingeständnis werten.
Allerdings müsste ein Gutachter feststellen können, ob der Schaden von diesem Unfall stammen kann.
Also einfach abwarten. Mehr kannst du nicht machen.
Bei solchen Abreden, ist das eine reine Vertrauenssache. Er könnte dich dennoch dafür Anzeigen. Aber da du glaubhaft machen kannst, dass du ihn schon Geldgegeben hast (Auszahlung per Bank), wird er es wahrscheinlich nicht machen. Auch so ist ein Schaden an der Stoßstande der Reparatur nicht Wert. Da ist es besser das Geld zu nehmen und shoppen zu gehen.
Anzeigen kann jeder jeden. Evtl. mal den Paragraphen zur Unfallflucht (nicht Fahrerflicht) lesen und verstehen Da die Situation geklärt schien und Personalien ausgetauscht wurden, kann ich keine Unfallflucht bzw. strafbare Handlung erkennen. Ob Versicherungen eingeschaltet werden ist dabei egal.
Anzeigen? Wegen welcher Straftat?
Die Stoßstangen an meinem Fahrzeug sind jede Reparatur wert.