Umzugskostenvergütung Bundeswehr?

5 Antworten

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Im Gegensatz zu einer falschen Antwort hier, bekommst du die UKV auch, wenn du deinen Dienst antrittst und an die neue Kaserne als Hauptwohnsitz ziehen solltest.

Jetzt ist wichtig, ob du bereits einen eigenen Hausstand hast. Wenn ja, bekommst du die volle UKV, das können gerne mal 8000€ oder mehr sein. Dann stünde allerdings auch zur Debatte, ob du nicht statt der UKV Trennungsgeldempfänger wirst. Dann bekommst du für jeden Tag in der Kaserne etwas über 8€ zusätzlich, sowie eine Heimfahrt im Monat gezahlt.

Wenn nein (wenn du zum Beispiel nur ein Zimmer in der Wohnung oder dem Haus deiner Eltern hast), bekommst du eine "kleine" UKV, das sind meist ein paar Hundert €.

M3199 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 14:00

Also ich habe ja ne ganze Wohnung (mit Herd, Kühltruhe, Küchenschrank, Balkon, Terrasse, Fitnessraum, Partyräumen etc., aber die ist halt auf dem Namen meiner Eltern gemeldet, deshalb gilt das nicht. 

wirbelwindx  21.07.2017, 06:06
@M3199

Doch das nimmst du mit. Ist deins du benutzt es. Wo das steht ist denen egal. Wir sind auch von zu Hause direkt an den Standort gezogen. Auch wenn das auf deine Eltern gemeldet ist. Es ist dein Hausstand.

Apfelkind86  21.07.2017, 09:49
@wirbelwindx

Nenene, das ist der Bundeswehr keineswegs egal, weil es hier um viel Geld geht. Ich kenne solche Geschichten schon. Da muss dann klar nachgewiesen werden, dass es seine Wohnung ist, in der seine Eltern mit leben und nicht umgekehrt.

Und das wird schwer, wenn die Eltern im Mietvertrag stehen und nicht er.

Das wird dann wohl nur die kleine UKV werden.

Außerdem müsste dann die alte Wohnung aufgegeben werden (es muss ja ein Umzug stattfinden).

Es gibt Fälle, dass jemand dann, wenn er bei der BW anfängt, bereits eine eigene Wohnung und Familie hat. Die muss dann evtl. an den neuen Standort umziehen. Diesen Umzug bezahlt dann die BW und dafür gibts die Kostenübernahme.

Meistens ist es aber so, dass junge Menschen, die bei der BW anfangen, noch gar keine eigene Wohnung haben und anfangs auch noch keine Wohnung am neuen Standort mieten, sondern in der Kaserne wohnen. Da findet kein Umzug statt, dementsprechend muss die BW auch nichts bezahlen.

Die BW übernimmt dann höchstens die Anreisekosten in Form eines Freifahrtscheines für die Bahn. Bin mir da aber nicht ganz sicher.

.Des Weiteren meine ich wieso überhaupt eine Vergütung

Was gibst da nicht zu verstehen? Bist Du in der Lage einen kompletten Umzug zu bezahlen - weißt Du eigentlich , was Umzüge kosten?

Ich werde von niemanden, insbesondere nicht vom Gesetz und Staat dazu gezwungen,

Natürlich wirst Du gezwungen!

Wer zum Bund geht, muss ggf umziehen, ob er will oder nicht; da ist es ja wohl selbstverständlich, wenn der Umzug bezahlt wird.

Das tut im Übrigen jede Arbeitgeber auf dessen Anweisung man den Standort wechseln muss.

M3199 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 23:21

Sie haben garnicht verstanden was ich damit meine.

Erstens meinte ich, dass ich nicht gezwungen werde für die Bundeswehr zu arbeiten.

Zweitens kann ich mir einen Umzug, zumindest in eine Wohnung finanzieren. Nebenkosten und Miete kann ich dann mit dem Gehalt bezahlen.

Drittens werde ich mich die ersten Jahre eh immer in Kaserne, Uni oder einer Wohnung in einem der Häuser meiner Eltern aufhalten, also brauche ich garkeine Wohnung.

Ich glaube sie haben meine Unwissenheit mit Dummheit verwechselt, aber danke trotzdem für ihre Antwort.

dandy100  19.07.2017, 23:31
@M3199

Meine Güte - Du wirst von keinen Arbeitgeber gezwungen, für ihn zu arbeiten - trotzdem wird ein Umzug selbstverständlich bezahlt, wenn er beruflich notwendig ist bzw wenn man versetzt wird.

Das ist doch aber ganz klar und hat absolut nichts damit zu tun ob man sich das selber leisten kann oder nicht.

Dich persönlich wird das Thema Umzug erstmal nicht betreffen, weil Du ja keine Familie hast und momentan in der Kaserne wohnen kannst.

Deine Frage war aber grundsätzlich gestellt  - und nicht zu verstehen, dass man Umzüge aufgrund angeordneter Standortwechsel natürlich bezahlt bekommt, ist schon sehr merkwürdig.

Und die Begründung, man würde ja nicht gewzungen dort zu arbeiten sondern mache das ja freiwillig, ist absurd - sorry

M3199 
Beitragsersteller
 20.07.2017, 13:57
@dandy100

Das ich mir den Umzug selber leisten könnte habe ich ja auch nur geschrieben, weil sie folgendes auf meine Frage geantwortet haben!

Was gibst da nicht zu verstehen? Bist Du in der Lage einen kompletten Umzug zu bezahlen - weißt Du eigentlich , was Umzüge kosten?

Ich habe geschrieben, dass ich nicht von der Bundeswehr gezwungen werde für sie zu arbeiten, weil sie meinten :

Natürlich wirst Du gezwungen!

Genau deshalb habe ich ja geschrieben, dass ich erst jetzt meinen Dienst antrete!

Dich persönlich wird das Thema Umzug erstmal nicht betreffen, weil Du ja keine Familie hast und momentan in der Kaserne wohnen kannst.

Was war denn an diesem großen Teil der Frage allgemein? Nach diesem Teil kommt dann der zweite Teil und ich unter die Fragen extra nochmal darauf hingewiesen, dass es zwei sind!

Ich verstehe das mit der Umzugskostenvergütung nicht so wirklich. Ich weiß was im Großen und Ganzen was damit gemeint ist, wenn jemand schon bei der Bundeswehr ist und dann an einen anderen Standort versetzt wird, aber ich weiß nichtwas damit gemeint ist, wenn ich neu zur Bundeswehr komme.

und nicht zu verstehen, dass man Umzüge aufgrund angeordneter Standortwechselnatürlich bezahlt bekommt, ist schon sehr merkwürdig.

Sagen Sie,  wollen sie mich hier auf den Arm nehmen?

Ich weiß was im Großen und Ganzen was damit gemeint ist, wenn jemand schon bei der Bundeswehr ist und dann an einen anderen Standort versetzt wird, aber 

Das das vergütet wird ist mir NATÜRLICH klar. Da wird ja angeordnet von einem Berufsstandort zum nächsten zu wechseln und nicht von zu Hause zum Berufsstandort. Immer von einem Ort zum anderen ist ja auch unschön an dem Ganzen, wenn man seine Ausbildung soweit schon fertig haben sollte. Aber ich habe mich ja jetzt erstmal freiwillig für eine Ausbildung an sich beworben und da sollte man aus seiner Sicht entscheiden, ob das für einen ok ist, wenn der Standort nicht vor der eigenen Haustür liegt oder ob es für einen halt nicht in Frage kommt.

Und die Begründung, man würde ja nicht gewzungen dort zu arbeiten sondern mache das ja freiwillig, ist absurd - sorry

Erstmal sorry auch, weil ich so lange brauche, um ihr Kommentar aufzuarbeiten!

Wieso absurd?

Ich fange neu an und habe die Möglichkeit durchgehend in der Kaserne zu wohnen, wenn ich für die wenigen freuen Tage eine eigene Wohnung brauche, dann kann ich persönlich sie mir auch selbst finanzieren. 

Wenn ich freiwilligt anfange irgendwo zu arbeiten, dann brauche ich persönlich auch keine Vergünstigungen! Ich möchte die Stelle ja haben. Für Offiziere gibt es nur um die 2000 Stellenangebote pro Jahr (Stand jetzt). Es gibt aber 12000-15000 Bewerber, viele dürfen sich für diesen Dienstgrad von vorne herein nicht bewerben, weil sie aus verschiedensten Gründen bereits zu diesen Zeitpunkt eine Nichteignung aufweisen.

Wenn mir die Bundeswehr die Möglichkeit gibt im höchmöglichen Dienstgrad einzusteigen, mir ein Studium finanziert, welches schneller und viel besser auf Studenten angepasst ist, mir zusätzlich noch ein gutes Gehalt zahlt, dann kann ich persönlich darauf verzichten mir eine Wohnung die ersten Jahre lang von der Bundeswehr finanzieren zu lassen,  die ich nur recht selten in Anspruch nehmen kann!

Das trifft so auf mich zu. Bei anderen kann und wird es teils anders sein, das weiß ich nicht, aber halten sie mir nicht vor, das irgendeine Ansicht von mir der Bundeswehr gegenüber, die auch nur eine ganz geringe Menge mit der Bundeswehr zu tun hat, absurd ist!!!

Du holst 3 Kostenvoranschläge und der Bund gibt einem den Auftrag. Das ist alles.

Der Bund sucht einen aus und das wird dann zur neuen Wohnung gebracht.

Trennungsgeld lohnt nicht mehr.

M3199 
Beitragsersteller
 21.07.2017, 06:54

Danke für die Antwort.

Gut, das mit der Wohnung kommt bei mir nichtmal zu Stande, weil ich garkeine möchte. Ich werde erstmal immer in der Kaserne und ab und an mal irgendwo bei der Familie und bei Freunden zu Besuch sein.

wirbelwindx  21.07.2017, 06:58
@M3199

Dann bekommst du keine Umzugspauschale. Wir sind von Heidelberg Nähe Bodensee gezogen. Da hat sich das gelohnt. Wohnst du in der Kaserne gibts nichts

Die Umzugskostenvergütung trifft für Dich auch nicht zu, da Du erst in die Bw eintrittst und Dich mit dem Standort, an dem Du den Dienst antrittst, einverstanden erklärt hast.

Diese Vergütung wird gewährt, wenn ein Soldat mit eigenem Hausstand (also nicht mehr kasernenpflichtig) versetzt wird. In der Regel betrifft das nur verheiratete Soldaten.

M3199 
Beitragsersteller
 19.07.2017, 23:15

Ok, dankesehr! Aber mich hat das halt komplett irritiert, als mir mitgeteilt wurde,dass mir aus Anlass der Einstellung eine Umzugskostenvergütung  zugesagt ist

Apfelkind86  20.07.2017, 07:24
@M3199

Leider auch falsch.

Apfelkind86  20.07.2017, 07:27
@Apfelkind86

Also, die Antwort hier ist falsch, die Zusage deiner UKV ist korrekt.