Sichtbare Tattoos - Bundeswehr

3 Antworten

ich denke du mußt das unbedingt abdecken - wenn du mit deiner bewerbung erfolg haben möchtest! oder lasern...... der längere weg! kommt halt darauf an, wie ernst dir die ganze geschichte ist! und ich denke nicht, dass da was mit "auge zudrücken" geht - wenn du da an jemanden kommst der was dagegen hast.... dann kannst du die ganze geschichte total vergessen. gerade und besonders mit einem derart sichtbaren tattoo im gesichts- bzw. halsbereich. das sind einfach die JOBKILLER - und nicht nur in der bundeswehr!!

abdecken kannst du es mit bestimmten camouflage make-ups, die halten stundenlang und man sieht nichts - die sind teilweise auch wasser- und schwitzfest. du solltest da halt eine richtig gute qualität nehmen.

richtig gute make ups bekommst du zum beispiel bei KYROLAN - HAMBURG; google das mal, da gibt es auch farblisten und genaue beschreibungen. das sind die besten in der richtung und die machen auch die make-ups für film und fernsehen!

annrose66  19.02.2014, 12:43

sorry hab mich verschrieben, das ist kryolan in berlin!

Der neue Haar- und Barterlaß ist sowieso ein bißchen zu belächeln, wenn du mich fragst. Ob das nun ein Einstellungshindernis ist, wage ich aber zu bezweifeln. Du darfst dir dann keine weiteren Tattoos zulegen, die du nicht verbergen kannst. Also so auf der Schulter, Rücken, Brust, Beine usw. ist es kein Problem, aber sonst im Gesichtbereich und den Armen, darf das eigentlich nicht mehr sein. Trotzdem denke ich, daß die normale Anzugsordnung über der Regel steht, daß du das Abdecken mußt. Wenn du dich bewirbst, solltest du die nicht direkt auf die Tattoos aufmerksam machen. Aber falls die die sehen, bleib erst mal ruhig. Ich denke, das wird nicht das entscheidende Kriterium sein.

GermanSailor  19.02.2014, 09:27

Der neue Haar- und Barterlaß ist sowieso ein bißchen zu belächeln, wenn du mich fragst.

Kannst Du das bitte etwas begründen!

Hier ist der neue Haar- und Barterlass. http://augengeradeaus.net/wp-content/uploads/2014/01/Erscheinungsbild_Soldat-innen.pdf

Die für Dich relevante Stelle besagt:

Soweit sie beim Tragen einer Uniform sichtbar sind (insbesondere im gesamten Kopfbereich einschließlich des Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemd- kragen, an den Unterarmen und an den Händen), sind abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen. Ist dieses aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper nicht möglich (z. B. bei Tätowierungen), sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.

Du müsstest diese Tattoos also abdecken, sofern sich jemand daran stört.

focusright 
Beitragsersteller
 18.02.2014, 21:27

Ja gut, ich habe gerade sowieso NOCH lange Haare (die dann aber abkommen, das ist ja keine Frage) aber irgendeine Idee wie ich die Tattoos abdecken könnte? (Falls sich wer dran stört)

GermanSailor  19.02.2014, 09:41
@focusright

wie ich die Tattoos abdecken könnte?

Mit einem Pflaster vielleicht? Die gibt es hautfreundlich und hautfarben.

Cholo1234  19.02.2014, 13:31
@GermanSailor

Oder - meine zwei vorschläge - wie du es noch lösen kannst:

Weglasern lassen oder in die Vergangenheit reisen und die Tattoos niemals stechen lassen.... :P

Die Verordnung gibt's übrigens schon viel länger, auch länger als die Aufarbeitung der ZDv 37/10. Tattoos mussten schon immer abgedeckt werden, wenn es den DV störte. Doch der Unterschied ist: jetzt wird's auch endlich mal etwas konsequenter durchgezogen.