UMTAUSCHRECHT tiefgefrorenes
einen wunderschönen guten tag
ich arbeite in einem lebensmittelladen und eine kundin hat bei mir an der kasse eine tiefgefrorene lasagne bezahlt.
nach dem kassiervorgang bediente ich ganz normal weiter und einige minuten später kam die dame zurück und meinte sie wolle die lasagne umtauschen das wäre die falsche sie wollte eine billigere haben
ich habe ihr versucht zu erklären das dies nicht möglich ist da ich nicht weiß wie lange sie schon damit im laden rumgelaufen ist geschweige denn was sie nach dem kassiervorgang damit gemacht hat, die kühlkette unterbrochen ist und ich es aus diesem grund nicht zurück nehmen darf.
Ich war der meinung ich wäre im recht doch nun will mein regional leiter eine schriftliche erklärung von mir haben wieso ich so entschieden habe ich hätte sie müssen umtauschen.
ich weiß das ich im recht bin was lebensmittelschutz und co angeht finde aber leider gottes keine aussagekräftige gesetzschreibung oder einträge im internet. kann mir hier jemand zufällig sagen ob ich richtig gehandelt habe und mit was ich meine schriftliche erläuterung bestärken kann?
liebe grüße und danke im vorraus Woelfling
8 Antworten
Der Kunde ist König, in diesem Sinne hat das wohl dein Chef gemeint. Und wenn du weisst, dass die Kundin einige Minuten später zurückkam, weisst du doch wie lange sie im Laden war. Da widersprichst du dir in deinen eigenen Aussagen, das bitte berücksichtigen. Von "müssen" kann bei einem Lebensmittelumtausch nie die Rede sein - kein Laden muss das zurücknehmen. Schon gar nicht mit unterbrochener Kühlkette. Ich schätze, dass der Chef mit "müssen" seine kundenfreundliche Regelung gemeint hat. Hier kannst du nur kleine Brötchen backen, dich eben auf die unterbrochene Kühlkette berufen und dabei sagen, du hättest keine Ahnung gehabt, dass der Chef so kundenfreundlich ist und solche Ware zurücknimmt und das du das zukünftig großzügig regeln willst. Das kann und darf man auch in einer schriftlichen Stellungnahme schreiben und würde ich auch tun. Somit bewahrst du dein Gesicht und der Chef auch. Das fände ich gut.
Dann lies dir doch bitte oben deinen Text doch mal durch. Wenn du so gegenüber dem Chef argumentieren willst, ist das deine Sache. Ich habe dich nur auf deinen eigenen Widerspruch aufmerksam gemacht, dass du SO nicht argumentieren kannst. Das sollte ja auch nicht die Kernaussage meines Beitrages sein. Ich dachte wirklich, ich hätte dir ein wenig Ideen gegeben, wie man sich ohne weiteren Streit aus der Affäre ziehen kann.
merci wollte nur noch mal klar machen das es nicht nur um die 2 minuten geht in der ihr aufgefallen ist das es die falsche lasagne ist.
aber auch in meinem beitrag steht: ich habe ihr versucht zu erklären das dies nicht möglich ist da ich nicht weiß wie lange sie schon damit im laden rumgelaufen ist geschweige denn was sie nach dem kassiervorgang damit gemacht hat, die kühlkette unterbrochen ist und ich es aus diesem grund nicht zurück nehmen darf.
Das ist totaler Quatsch durch den Kauf der Lasagne ist ein Vertrag zustande gekommen also Antrag und Annahme dies bedeutet dass beide damit einverstanden fahren Dieter lange zu nehmen somit ein Umtausch ausgeschlossen aus kulanzgründen kann selbstverständlich dieser Lasagne zurückgenommen werden
Du hast richtig reagiert!
Wenn der Kunde die Lebensmittel "nur" umtauschen will, weil er sich vergriffen hat ist das das Problem vom Kunden, nicht deins!
Aber wenn der Kunde die Lebensmittel zurück geben will, weil sie schlecht oder abgelaufen sind ist das eine Andere sache!
Die schriftliche erläuterung kannst du schon mit deinen Eigenen Sätzen bestärken, wie du sie in deinem Text schon beschrieben hast =)
Keiner kann dir was =)
du kannst allerdings deinen Chef mal fragen ob ihr trozdem Lebensmittel aus Kulanz umtauscht, und dafür ein vorgesehenes Bugee habt!
lg
aus rechtlicher Sicht hast du korrekt gehandelt! Wenn es aber in eurem Laden eine interne Anweisung gibt, wonach grundsätzlich alles (also auch kühlpflichtige Lebensmittel) aus Kulanzgründen umgetauscht werden müssen, dann musst du dich natürlich daran halten. Aber: Die Lasagne gehört dann auf eure Kosten in die Tonne und keinesfalls mehr in die Kühltheke! Wie du richtig argumentierst, bist du nicht im Stande beurteilen zu können, was die Kundin mit dem Produkt gemacht hat - und darauf musst du deinen Chef hinweisen. Wenn er die Ware zurücknimmt, muss er sie ausbuchen!
Du warst schon im Recht - ein Umtausch ist eine Kulanzangelegenheit. Du darfst also einen Umtausch verweigern - wie beispielsweise das Unterbrechen der Kühlkette. Die Kundin wird das nächste mal genauer hinschauen, welche Packung Lasangne sie nun kauft.
Keine Bange - dir passiert nichts. Hättest du es umgetauscht, müsstest du die Packung Lasagne weg werfen. In den Verkauf darf sie nicht mehr.
natürlich kam sie einige zeit nach dem kassiervorgang zurück aber ich weiß ja nicht wie lange sie im laden noch rumgelaufen ist nachdem die lasagne schon im korb war. das ist gemeint. wenn die 15 min im laden war und noch andere sachen gesucht hat ist das was anderes wie wenn sie rein kommt lasagne holt raus geht und 2 min später nochmal kommt