Uhrheberecht bei selbst gefilmten Alarmfahrten?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo HDrum7,

Urheberrecht ist bei deinen Videos nur ein sehr eingeschränktes Problem. Das könnte nur virulent werden, wenn etwa ein Kunstwerk zB. eine Statue prominent auf einem privaten Gelände am Einsatzort steht und während deinem ganzen Film im Zentrum der Aufmerksamkeit ist. Dann müsstest du dieses Kunstwerk verpixeln, weil du sonst das Urheberrecht des Bildhauers verletzen würdest. Aber das ist ein relativ abwegiger Spezialfall...

Für dich ist vor allem das Persönlichkeitsrecht der beteiligten Personen von Belang. Das bedeutet du darfst keine Einzelaufnahmen von Personen machen, auf dem sie durch ihr Gesicht wieder erkennbar sind. Nur wenn eine der Ausnahmeregelungen vorliegt. (Beiwerk, Massenveranstaltung) Bei Alarmfahrten sollte eigentlich immer ein öffentlicher Vorgang vorliegen. Du darfst halt nur keine individuellen Shots von Beamten machen.

Nummernschilder von Privat-Autos musst du auf jeden Fall verpixeln. Das folgt aus dem "Recht am eigenen Bild." Denn über die Nummernschilder sind die Halter ja direkt ermittelbar. Bei Einsatzfahrzeugen kann man die beteiligten Beamten zwar nur sehr schwer anhand des Nummernschilds ermitteln. Ich kann dir aber sagen, dass die Lokalzeitung, bei der ich mal gearbeitet habe, in ihren Fotos und Youtube-Videos zur Vorsicht auch immer diese Nummernschilder verpixelt hat.

Beim Filmen sind immer noch so ein paar Extrasachen zu beachten, wie: Sicher stellen, dass man auf öffentlichem Grund und Boden steht, weil sonst die Panorama-Freiheit nicht gilt und man unter Umständen die Gebäude nicht filmen darf.

HDrum7 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 16:01

vielen dank du hast mir sehr weitergeholfen

drweskott  19.05.2016, 19:40
@HDrum7

da du nicht "in eigener Sache" unterwegs bist, solltest Du für Aufnahmen das ok Deiner Behörde/Firma/Hilfsorganisation haben. Die kann Dir Dein Arbeitgeber einfach verwehren, wenn Dich das Filmen von Deiner eigentlichen Aufgabe, der Rettung, abhalten kann.

Du kannst das alles ohne Bedenken Filmen. Es ist dein eigenen Video. Du hast das alleinige Urheberrecht.

Du verletzt nur gegen Vorschriften, wenn du einzelne Leute filmst wo das Gesicht deutlich zu sehen ist. Dann brauchst du die Genehmigung der Person.
Filmst du eine Gruppe, von Menschen, dann ist es wieder wurscht.

Solltest du also einen Autounfall filmen, solltest du es meiden die Verunfallte Person genau zu filmen.
Kennzeichen ebenfalls schwärzen.
Wie würde es dir gefallen dich verunfallt im Netz wieder zu sehen wo alle sehen das du das bist ?!
Die Kennzeichen der Feuerwehrfahrzeuge musst du nicht schwärzen. Die sind kein Geheimnis. Die Feuerwehren selbst stellen Fotos von ihren Fahrzeugen ins Netz. Von daher ist das Bockwurst.

HDrum7 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 20:17

ok vielen dank . ja opfer zu filmen hatte ich nicht vor

Auf YouTube gibt es Zehntausende Videos von Einsatzfahrten, da sind weder Kennzeichen noch Gesichter unkenntlich. Oftmals wird auch noch sie genaue Einsatzindikation angegeben. Die Filnwe sichern sich so ab, dass sie in den Anhang schreiben, die Videos beziehen sich lediglich auf das Fahrzeug etc. Kannst dir ja mal auf YouTube ein Viedeoanschauen, einfach mal RTW eingeben und schauen, wie die das machen. Beste Grüße, Adrian13J :)

Adrian593  12.01.2016, 19:40

Frag doch mal in den Kommentaren, normalerweise nicht!

HDrum7 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 19:35

ja das ist mir bekannt aber hier hat jemand etwas von einer benötigten Lizenz gesprochen. du kannst ja nicht wissen ob der filmer der dahintet steckt eine lizens hat oder nicht

Wenn Du die Kennzeichen und die Feuerwehr-Zugehörigkeit bei Feuerwehrautos unkenntlich machst und ggf. Gesicher der Insassen verfremdest, darfst Du das gern veröffentlichen. Das gilt sinngemäß für jedes Auto, das Du filmst.

HDrum7 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 21:03

wieso kann ein normaler bürger der nichts mit feuerwehr rettungsdienst oder polizei zu tun hat anhand des kennzeichens nachvollziehen, wer grade im fahrzeug sitzt?

HDrum7 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 18:59

also auch die kennzeichen von den einsatzfahrzeugen

DrStrosmajer  12.01.2016, 19:03
@HDrum7

Ja. Zwar sind beispielsweise Streifenwagen mit Blaulicht und Sirene hoheitlich tätig, aber durch das Kennzeichen wären Rückschlüsse auf die Beamten darin möglich.

Da du nicht als Privatperson unterwegs bist benötigst du die Genehmigung deiner Vorgesetzten.Allerdings kann ich dir nicht sagen wie hoch du die Leiter hinauf musst um auf einen Vorgesetzten zu treffen der die Berechtigung dazu hat.

HDrum7 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 07:05

achso kein problem

HDrum7 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 21:00

also ich bin rein privat unterwegs und würde auch nur gelegentlich welche veröffentlichen

Peter501  12.01.2016, 21:53
@HDrum7

Sorry.ich hatte die Vorstellung,du willst als Beteiligter aus einem Einsatzfahrzeug heraus filmen.Ein Missverständnis,sorry.

Falkenpost  12.01.2016, 19:51

Woraus liest du denn, dass dieser nicht privat unterwegs ist?

Peter501  12.01.2016, 20:10
@Falkenpost

Seit wann gelten Einsatzfahrten mit Sondersignal als Privatfahrten?

HDrum7 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 19:00

was bedeutet das genau ?

Peter501  12.01.2016, 19:04
@HDrum7

Du musst dir die Genehmigung für solche Dreharbeiten einholen und genauso zur Veröffentlichung.