Screenshots von Microsoft machen und veröffentlichen?

1 Antwort

Es kommt darauf an, was auf dem Screen zu sehen ist. Da könnte ja auch ein geschütztes Gemälde zu sehen sein oder ein Gedicht von mir aus dem Internet!

Die Benutzer-Oberfläche des Computerprogramm selbst kann allerdings ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein, je nach Schöpfungshöhe. Siehe dazu hier:

EUGH: Grafische Benutzeroberfläche kann urheberrechtlich geschützt sein - aber nicht als Computerprogramm [Bitte weiterlesen! Gerd]

Weiter dazu hier: "Eine Benutzeroberfläche kann als Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art schutzfähig sein (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG@)"

Weitere Infos und Urteile finden sich hier.

Hier geht es aber hauptsächlich um die eigene Vermarktung einer fremden Benutzer-Oberfläche in einem eigenen Computerprogramm. Wenn man lediglich über die Benutzer-Oberfläche eines fremden Computerprogramms berichtet und dieses kommentiert,

wie es in einem Tutorial üblich ist,

könnte eine Verbreitung und eine öffentliche Zugänglichmachung eines Abbildes der Benutzer-Oberfläche zulässig sein

im Sinne von UrhG Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte NutzungenUnterabschnitt 1 Gesetzlich erlaubte Nutzungen,

etwa als

Gruß aus Berlin, Gerd

verreisterNutzer  26.12.2021, 18:28

Hallo, danke für deine Antwort. Ich habe leider nichts alles verstand.

Ich habe aber verstanden, dass ich das programm erklären darf, wenn ich keine geschützten bilder oder Texte verwende. Ich möchte eigentlich nur die Funktionen oder Formeln erklären.

Muss ich den programm namen unter dem bild oder irgendwo erwähnen?

GerdausBerlin  26.12.2021, 19:22
@verreisterNutzer

Frage bitte genau danach, was du nicht verstanden hast.

Wichtig ist vor allem: Während du einen Screenshot machst, sollten keine Kunstwerke auf dem Bildschirm zu sehen sein, also keine Fotografien, Gemälde oder Gedichte und so.

Das Layout der Benutzeroberfläche alleine ist selten ein Kunstwerke im Sinne von § 2 Geschützte Werke, das gilt auch für die Menüs. Und falls doch, darfst du sie dennoch meist zitieren, also in Form eines Zitats wiedergeben, soweit das nötig ist, um die Funktionen der Benutzeroberfläche zu erklären.

Eigentlich muss man bei § 51 Zitate auch noch § 62 Änderungsverbot und § 63 Quellenangabe beachten. Aber ich habe keine Angst, bei Erklärungen von Office-Menü-Befehlen etwas an dem "Kunstwerk" der Microsoft-Miarbeiter zu ändern und überall erklärende bunte Pfeile und Hinweise ins Bild einzufügen ;-)

Und die Quelle nenne ich eh: Microsoft.

Was du miz "Formeln" meinst, ist mir aber unklar.