Überwachungskameras im Supermarkt
Hey Leute, Mein Kumpel hat im Marktkauf geklaut und wurde erwischt. Jedoch hat er das abgestritten dass er was hat und wurde dann mitgenommen ins Büro. Er konnte aber unterwegs noch das geklaute schnell zurücklegen. Ich Frage mich jetzt ob es da Kameras gibt um es nachzuweisen?!
13 Antworten
Ja, Supermärkte werden (für gewöhnlich) videoüberwacht, selbst unser super kleiner Edeka Markt hier. Aber das muss natürlich nicht auf jeden zutreffen. Er kommt aber ohnehin am besten dabei weg, wenn er es einfach zugibt. Wenn er abstreitet und dann wird es nachgewiesen, wird die Strafe umso höher.
Es ist offen, ob er -außerhalb- des Supermarktes auf seine Missetat aufmerksam gemacht wurde. Im Markt ist es irrelevant, da kann ich mir an sich noch so die Taschen vollpacken, so lange ich alles bei der Kasse bezahle ist alles in Ordnung. - Kameras können zwar das geschehen aufnehmen, nur, wie schon jemand hier schrieb, sind die Kameras schwenkbar und können nur in gewisse Richtungen zur gleichen Zeit schauen. Ich meine aber dass bei Marktkauf (bei "Netto" ist es meine ich auch so), die Kameras auf einen Halbkugelspiegel schauen, der einen fast 360 Grad Blick zu den Regalen zulässt. Somit wäre die Schwenkfrage nicht gegeben. Wenn er das geklaute zurückgepackt hat und es ist nicht aufgefallen, kann es ihm ja an sich egal sein. Es kann ihm ja nur was nachgewiesen werden, wenn er nachweisbar etwas hat mitgehen lassen.
es gibt durchaus kameras in supermärkten. allerdings schauen diese nicht immer in die gleiche richtung, sondern sind schwenkbar. falls der wachmann nicht gerade in seine richtung gesehen hat könnte er glück haben.
Naja, eigentlich gilt die Sache als geklaut, wenn du den Laden verlässt, ohne bezahlt zu haben. Jemand der etwas in eine Tasche packt, hat ja noch nichts geklaut. Dazu muss derjenige schon an der Kasse vorbeigegangen sein, ohne es hervorzuholen und zu bezahlen. Kameraaufnahmen ohne Beweismittel (Ware), welches man bei im gefunden hat, sind genau genommen nicht aussagekräftig.
Auch wenn die Beiträge bisher aussagen "er hat geklaut" würde mich die rechtliche Situation interessieren, ab wann etwas "als geklaut gilt". Was meinen die Juristen unter uns??
Meine Überlegung bezieht sich auf den Supermarktalltag, wo jeder seine mitgebrachte Tasche auspackt und Waren da rein packt, aber an der Kasse dann rausholt und bezahlt. Und da der Marktkauf auch eine Art "erweiterter Supermarkt" ist, nehme ich an, die Kasse ist der "Point-of-no-return".
(Super)Märkte, die das nicht so handhaben wollen, müssten genau genommen im Vorfeld darüber informieren, dass man Ware nicht in selbst mitgebrachte Taschen verschwinden lassen darf bzw. die Pflicht besitzt, einen Einkaufswagen/-korb zu benutzen.
Geh doch für deinen Kumpel in genau diesen Markt und schau dich um, ob du irgendwo ne Kamera siehst.